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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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Das Ausbleiben zu einem Gerichtstermin ist in der Regel auch dann<br />

entschuldigt, wenn die Handlung auf einen falschen Rat des<br />

Verteidigers beruht.<br />

9.3 Niederschrift des Urteils während des letzten Wortes<br />

OLG Köln, Beschluss vom 06.05.2005, 8 Ss – OWi 128/05 = VRS 109,<br />

55 = DAR 2005, 524<br />

Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nicht verletzt, wenn der<br />

Richter bereits während des letzten Worts des Angeklagten die<br />

Urteilsformel niederschreibt. Ein deutscher Richter kann ohne weiteres<br />

seine Aufmerksam teilen oder noch vor Verkündung des Urteils, die<br />

Entscheidung ändern.<br />

9.4. Beweisantrag und rechtliches Gehör<br />

Thüringer OLG, Beschluss vom 17.02.2005, 1 Ss 227/04 = VRS 108,<br />

360<br />

Unterlässt es der Tatrichter, sich mit einem in der Hauptverhandlung<br />

gestellten und nicht offensichtlich unzulässigen Beweisantrag zu<br />

befassen, verletzt er damit das Grundrecht des Betroffenen auf<br />

rechtliches Gehör.<br />

Wird die Verfahrensrüge erhoben, muss sich aus dem<br />

Beschwerdevorbringen ergeben, welches das erwartete Ergebnis des<br />

beantragten Sachverständigenbeweises ist. Als Beweisbehauptung ist<br />

es möglich, dass die Messschranke nicht exakt justiert war, was zu<br />

einer Fehlmessung führt, weil die Anlage nicht korrekt zur<br />

Straßenfahrbahn parallel ausgestellt wurde und weil eine 2-% Steigung<br />

missachtet wurde.<br />

9.5. Beweisantrag und Rechtsbeschwerde<br />

OLG Hamm, Beschluss vom 24.05.2005, 1 Ss OWi 170/05 = SVR<br />

2006, 35<br />

Der Betroffene war wegen Überschreitung der zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit zu einem Bußgeld verurteilt worden. In der<br />

Hauptverhandlung hatte er ein Beweisantrag hinsichtlich des in<br />

Augenschein genommenen Schaublattes gestellt. Die<br />

Rechtsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Die Rüge der Verletzung des<br />

Verfahrensrechts war unzulässig.<br />

Verfahrensrügen müssen so begründet werden, dass das<br />

Beschwerdegericht allein auf Grund der Begründungsschrift prüfen<br />

kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt. In dem Beschwerdeschriftsatz<br />

muss der Beweisantrag vollständig wiedergegeben werden, das heißt<br />

die Beweistatsache und das Beweismittel.<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

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