Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3. Versicherungsrecht<br />
Fahruntüchtigkeit Drogen<br />
Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft gibt es keinen allgemeinen<br />
gesicherten Grenzwert, bei dem nach Drogenkonsum eine absolute<br />
Fahruntüchtigkeit festgestellt werden kann. Ein Leistungsausschluss<br />
nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AUB 94 kommt daher nur in Betracht, wenn<br />
Ausfallerscheinungen eine relative Fahruntüchtigkeit festgestellt<br />
werden kann.<br />
4. RVG und JVEG<br />
Vergütungsvereinbarung<br />
OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2005, 28 U 39/05<br />
Das Gericht hat entschieden, dass eine Honorarvereinbarung gem. § 3<br />
Abs. 1 BRAGO, die per Telefax übermittelt wird, nicht den<br />
Formerfordernissen entspricht.<br />
Zeugengebühren<br />
AG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.05, 7 Owi 554/04 = SVR 2005,<br />
195= NZV 2005, 655<br />
Zeugen, die von der Verwaltungsbehörde schriftlich in Anspruch<br />
genommen werden, haben Anspruch auf Zeugenentschädigung.<br />
Hierbei ist ein Betrag bei minimalen Aufwand von 10,00 € ausreichend.<br />
Anwaltshaftung<br />
OLG München, Beschluss vom 30.12.2005, 15 W 2574/05, 15 W<br />
4753/05 = BRAK-Mitt. 2006, 74<br />
Der Beweis dafür, dass die in einem Strafprozess verhängte Strafe bei<br />
einem Hinweis des Verteidigers auf nachteilige beamtenrechtlichen<br />
Folgen, zu deren Vermeidung niedriger ausgefallen wäre, liegt bei<br />
Mandanten. Die Richter des vorausgegangenen Strafprozesses sind<br />
im Hinblick auf das Beratungsgeheimnis gem. § 43 DriG keine<br />
geeigneten Beweismittel, ein Beweisantrag ist daher unzulässig.<br />
Verfahrenskosten<br />
Die Kosten für das Abschleppen und die Aufbewahrung eines<br />
beschlagnahmten Fahrzeuges hat der wegen Fahrens ohne<br />
Fahrerlaubnis Verurteilte auch dann zu tragen, wenn die Einziehung<br />
des Fahrzeuges mangels Verhältnismäßigkeit unterbleibt. Die Kosten<br />
für die Dauer des Berufungsverfahrens hat er nicht zu tragen, wenn die<br />
Kosten des Berufungsverfahrens der Staatskasse zur Last fallen.<br />
LG Berlin, Beschluss vom 19.08.2005, 505 Qs 140/05 = VRS 109, 363<br />
Aktuelles Verkehrsrecht<br />
Wolfgang Ferner<br />
Seite 121 von 121