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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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3. Versicherungsrecht<br />

Fahruntüchtigkeit Drogen<br />

Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft gibt es keinen allgemeinen<br />

gesicherten Grenzwert, bei dem nach Drogenkonsum eine absolute<br />

Fahruntüchtigkeit festgestellt werden kann. Ein Leistungsausschluss<br />

nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AUB 94 kommt daher nur in Betracht, wenn<br />

Ausfallerscheinungen eine relative Fahruntüchtigkeit festgestellt<br />

werden kann.<br />

4. RVG und JVEG<br />

Vergütungsvereinbarung<br />

OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2005, 28 U 39/05<br />

Das Gericht hat entschieden, dass eine Honorarvereinbarung gem. § 3<br />

Abs. 1 BRAGO, die per Telefax übermittelt wird, nicht den<br />

Formerfordernissen entspricht.<br />

Zeugengebühren<br />

AG Karlsruhe, Beschluss vom 18.04.05, 7 Owi 554/04 = SVR 2005,<br />

195= NZV 2005, 655<br />

Zeugen, die von der Verwaltungsbehörde schriftlich in Anspruch<br />

genommen werden, haben Anspruch auf Zeugenentschädigung.<br />

Hierbei ist ein Betrag bei minimalen Aufwand von 10,00 € ausreichend.<br />

Anwaltshaftung<br />

OLG München, Beschluss vom 30.12.2005, 15 W 2574/05, 15 W<br />

4753/05 = BRAK-Mitt. 2006, 74<br />

Der Beweis dafür, dass die in einem Strafprozess verhängte Strafe bei<br />

einem Hinweis des Verteidigers auf nachteilige beamtenrechtlichen<br />

Folgen, zu deren Vermeidung niedriger ausgefallen wäre, liegt bei<br />

Mandanten. Die Richter des vorausgegangenen Strafprozesses sind<br />

im Hinblick auf das Beratungsgeheimnis gem. § 43 DriG keine<br />

geeigneten Beweismittel, ein Beweisantrag ist daher unzulässig.<br />

Verfahrenskosten<br />

Die Kosten für das Abschleppen und die Aufbewahrung eines<br />

beschlagnahmten Fahrzeuges hat der wegen Fahrens ohne<br />

Fahrerlaubnis Verurteilte auch dann zu tragen, wenn die Einziehung<br />

des Fahrzeuges mangels Verhältnismäßigkeit unterbleibt. Die Kosten<br />

für die Dauer des Berufungsverfahrens hat er nicht zu tragen, wenn die<br />

Kosten des Berufungsverfahrens der Staatskasse zur Last fallen.<br />

LG Berlin, Beschluss vom 19.08.2005, 505 Qs 140/05 = VRS 109, 363<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

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