Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Berufung und<br />
Beschwerde<br />
Hat sich die Strafkammer die Überzeugung von der fehlenden<br />
charakterlichen Eignung des Angeklagten zum Führen von<br />
Kraftfahrzeugen verschafft und eine Maßregel nach § 69 StGB<br />
angeordnet, ergeben sich die dringenden Gründe für das Vorliegen der<br />
Voraussetzung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis aus<br />
diesem Urteil. Diese Wertung hat das Beschwerdegericht<br />
hinzunehmen. Dies gilt ebenso für die tatsächlichen Feststellungen.<br />
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.03.2004, 1 Ws 35/04 = BA 2006,<br />
152<br />
Die Fortdauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen<br />
des Verdachts der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr bei einer von<br />
dem Betroffenen nicht verschuldeten Verfahrensdauer von mehr als<br />
fünf Monaten seit der Tat ist nicht verhältnismäßig.<br />
LG Würzburg, Beschluss vom 02.06.2005, 1 Qs 150/05 = BA 2006,<br />
154<br />
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis<br />
LG Berlin, Beschluss vom 09.09.2004, 514 Qs 262/04 = Mitt.Bl 2005,<br />
77<br />
Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Strafbefehl gegen Nötigung<br />
erlassen. Auf den hiergegen eingelegten Einspruch hat das<br />
Amtsgericht dem Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen<br />
und einen Hinweis gem. § 265 StPO gegeben, dass auch ein<br />
gefährlicher Eingriff in dem Straßenverkehr möglich ist.<br />
Bei keinem der Vorwürfe liegt ein Regelfall für die Entziehung der<br />
Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 StGB vor. Hinsichtlich des gefährlichen<br />
Eingriffs liegt auch ein dringender Tatverdacht nicht vor. Der dringende<br />
Tatverdacht einer Nötigung und Beleidigung, der gegeben ist,<br />
rechtfertigt aber nicht ohne Weiteres die Entziehung der Fahrerlaubnis.<br />
Das genaue Ausmaß der Nötigungshandlung und einer etwa hieraus<br />
resultierenden Gefährdung des Geschädigten ist unklar. Es muss<br />
daher der abschließenden Beurteilung in der Hauptverhandlung<br />
vorbehalten bleiben, ob die Anordnung der Maßregel notwendig ist.<br />
Aktuelles Verkehrsrecht<br />
Wolfgang Ferner<br />
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