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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Berufung und<br />

Beschwerde<br />

Hat sich die Strafkammer die Überzeugung von der fehlenden<br />

charakterlichen Eignung des Angeklagten zum Führen von<br />

Kraftfahrzeugen verschafft und eine Maßregel nach § 69 StGB<br />

angeordnet, ergeben sich die dringenden Gründe für das Vorliegen der<br />

Voraussetzung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis aus<br />

diesem Urteil. Diese Wertung hat das Beschwerdegericht<br />

hinzunehmen. Dies gilt ebenso für die tatsächlichen Feststellungen.<br />

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.03.2004, 1 Ws 35/04 = BA 2006,<br />

152<br />

Die Fortdauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen<br />

des Verdachts der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr bei einer von<br />

dem Betroffenen nicht verschuldeten Verfahrensdauer von mehr als<br />

fünf Monaten seit der Tat ist nicht verhältnismäßig.<br />

LG Würzburg, Beschluss vom 02.06.2005, 1 Qs 150/05 = BA 2006,<br />

154<br />

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis<br />

LG Berlin, Beschluss vom 09.09.2004, 514 Qs 262/04 = Mitt.Bl 2005,<br />

77<br />

Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Strafbefehl gegen Nötigung<br />

erlassen. Auf den hiergegen eingelegten Einspruch hat das<br />

Amtsgericht dem Angeklagten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen<br />

und einen Hinweis gem. § 265 StPO gegeben, dass auch ein<br />

gefährlicher Eingriff in dem Straßenverkehr möglich ist.<br />

Bei keinem der Vorwürfe liegt ein Regelfall für die Entziehung der<br />

Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 StGB vor. Hinsichtlich des gefährlichen<br />

Eingriffs liegt auch ein dringender Tatverdacht nicht vor. Der dringende<br />

Tatverdacht einer Nötigung und Beleidigung, der gegeben ist,<br />

rechtfertigt aber nicht ohne Weiteres die Entziehung der Fahrerlaubnis.<br />

Das genaue Ausmaß der Nötigungshandlung und einer etwa hieraus<br />

resultierenden Gefährdung des Geschädigten ist unklar. Es muss<br />

daher der abschließenden Beurteilung in der Hauptverhandlung<br />

vorbehalten bleiben, ob die Anordnung der Maßregel notwendig ist.<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

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