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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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zwei Wochen wirksam und ordnungsgemäß zugestellt wird.<br />

Eine Zustellung kann nicht am Sitz einer GmbH für den GmbH-<br />

Geschäftsführer erfolgen.<br />

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2005, 3 Ss OWi 1354/05 = SVR<br />

2006, 272 = VRR 2006, 189 = NZV 2006, 314<br />

Die Zustellung eines Bußgeldbescheides ist auch dann wirksam, wenn<br />

das Aktenzeichen der Bußgeldbehörde nicht auf dem Umschlag<br />

angebracht ist, aber durch das Sichtfenster des Umschlages lesbar ist.<br />

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.11.2005, 1 Ss (OWi) 239B/05 =<br />

VRR 2006, 191 = NZV 2006, 315<br />

Die Zustellung eines Bußgeldbescheides gegen einen in Frankreich<br />

wohnenden Betroffenen an eine deutsche Firma erfüllt nicht die<br />

Anforderungen an eine wirksame Zustellung im Sinne des § 10<br />

VwZVG.<br />

AG Suhl, Beschluss vom 12.12.2005, 330 Js 20089/05 1 OWi = zfs<br />

2006, 353<br />

Zustellung in den Geschäftsräumen<br />

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2005, 3 Ss Owi 1354/05 = SVR<br />

2006, 272<br />

Ein Geschäftführer einer GmbH ist regelmäßig nur Angestellter der<br />

Gesellschaft. Für ihn persönlich kann in den Geschäftsräumen keine<br />

Ersatzzustellung getätigt werden.<br />

Bußgeldbescheid<br />

Thüringer OLG, Beschluss vom 4.7.2005, 1 Ss 269/03 = VRS 110, 41<br />

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 84<br />

km/h wurde gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 1.130,00 €<br />

sowie ein Fahrverbot von drei Monaten festgesetzt. Die falsche<br />

Ortsangabe in einem Bußgeldbescheid hat dann keine Bedeutung,<br />

wenn der Betroffene unmittelbar nach dem Verkehrsverstoß von der<br />

Polizei angehalten wurde und damit keine Verwechslungsgefahr<br />

gegeben ist. Zur Klärung solcher Fragen ist der gesamte Akteninhalt<br />

hinzuzuziehen.<br />

Wenn nicht ein glaubhaftes Geständnis bezüglich der<br />

Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, muss das Urteil mindestens<br />

das Messverfahren angeben, mit dem die vorgeworfene<br />

Geschwindigkeit gemessen wurde.<br />

6.2. Zustellurkunde<br />

OLG Köln, Beschluss vom 29.04.2005, 8 Ss – OWi 90/05 = VRS 109,<br />

22 = DAR 2005, 466<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

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