Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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zwei Wochen wirksam und ordnungsgemäß zugestellt wird.<br />
Eine Zustellung kann nicht am Sitz einer GmbH für den GmbH-<br />
Geschäftsführer erfolgen.<br />
OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2005, 3 Ss OWi 1354/05 = SVR<br />
2006, 272 = VRR 2006, 189 = NZV 2006, 314<br />
Die Zustellung eines Bußgeldbescheides ist auch dann wirksam, wenn<br />
das Aktenzeichen der Bußgeldbehörde nicht auf dem Umschlag<br />
angebracht ist, aber durch das Sichtfenster des Umschlages lesbar ist.<br />
OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.11.2005, 1 Ss (OWi) 239B/05 =<br />
VRR 2006, 191 = NZV 2006, 315<br />
Die Zustellung eines Bußgeldbescheides gegen einen in Frankreich<br />
wohnenden Betroffenen an eine deutsche Firma erfüllt nicht die<br />
Anforderungen an eine wirksame Zustellung im Sinne des § 10<br />
VwZVG.<br />
AG Suhl, Beschluss vom 12.12.2005, 330 Js 20089/05 1 OWi = zfs<br />
2006, 353<br />
Zustellung in den Geschäftsräumen<br />
OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2005, 3 Ss Owi 1354/05 = SVR<br />
2006, 272<br />
Ein Geschäftführer einer GmbH ist regelmäßig nur Angestellter der<br />
Gesellschaft. Für ihn persönlich kann in den Geschäftsräumen keine<br />
Ersatzzustellung getätigt werden.<br />
Bußgeldbescheid<br />
Thüringer OLG, Beschluss vom 4.7.2005, 1 Ss 269/03 = VRS 110, 41<br />
Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 84<br />
km/h wurde gegen den Betroffenen eine Geldbuße von 1.130,00 €<br />
sowie ein Fahrverbot von drei Monaten festgesetzt. Die falsche<br />
Ortsangabe in einem Bußgeldbescheid hat dann keine Bedeutung,<br />
wenn der Betroffene unmittelbar nach dem Verkehrsverstoß von der<br />
Polizei angehalten wurde und damit keine Verwechslungsgefahr<br />
gegeben ist. Zur Klärung solcher Fragen ist der gesamte Akteninhalt<br />
hinzuzuziehen.<br />
Wenn nicht ein glaubhaftes Geständnis bezüglich der<br />
Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, muss das Urteil mindestens<br />
das Messverfahren angeben, mit dem die vorgeworfene<br />
Geschwindigkeit gemessen wurde.<br />
6.2. Zustellurkunde<br />
OLG Köln, Beschluss vom 29.04.2005, 8 Ss – OWi 90/05 = VRS 109,<br />
22 = DAR 2005, 466<br />
Aktuelles Verkehrsrecht<br />
Wolfgang Ferner<br />
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