Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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Verwarnungsgeld in Betracht kommt, so wird nur ein Verwarnungsgeld<br />
festgesetzt und zwar das Höchste der in Betracht kommenden.<br />
2. Hat der Betroffene durch mehrere Handlungen geringfügige<br />
<strong>Ordnungswidrigkeiten</strong> begangen oder gegen dieselbe Vorschrift<br />
mehrfach verstoßen, so sind die einzelnen Verstöße getrennt zu<br />
verwarnen. Die Behörde muss jedoch prüfen, ob die Handlung oder<br />
die Handlungen insgesamt noch geringfügig sind. Nicht zulässig ist es,<br />
wegen mehrerer <strong>Ordnungswidrigkeiten</strong> gleichzeitig mehrere<br />
Verwarnungen zu erteilen, wenn dabei die Höchstgrenze von 35,00<br />
Euro überschritten wird.<br />
1.1.Beispiele für Tateinheit:<br />
� Fahren mit Reifen ohne ausreichendes Profil und hierbei<br />
begangene Verstöße. 1<br />
� Ineinander übergehende Geschwindigkeitsüberschreitungen<br />
außerhalb und innerhalb von Ortschaften. 2<br />
� Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit und missbräuchliche<br />
Benutzung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten. 3<br />
� Überladen eines LKWs und eines Anhängers. 4<br />
� Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und<br />
gleichzeitiges Überholen von PKW ohne ausreichende Sicht. 5<br />
� Nichtbeachten der Vorgeschriebenen Fahrtrichtung, die<br />
Nichtbefolgung eines Haltezeichens eines Polizeibeamten und<br />
Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes. 6<br />
� Geschwindigkeitsüberschreitung und kurz darauf begangene<br />
Abstandsunterschreitung 7 .<br />
Tatmehrheit<br />
� Unterlassen der Beschriftung des Schaublatt des<br />
Fahrtenschreibers und während der Fahrt begangene<br />
Übertretungen. 8<br />
� Unterlassen der Hauptuntersuchung und der<br />
Abgasuntersuchung.<br />
1 OLG Hamm, VRS 47, 467<br />
2 BayObLG, VRS 50, 392<br />
3 OLG Hamm, VRS 51, 63<br />
4 OLG Köln, VRS 53, 450<br />
5 OLG Koblenz, VRS 71, 145<br />
6 OLG Düsseldorf, VRS 73, 387<br />
7 OLG Zweibrücken, VRS 105, 144 = DAR 3003, 281<br />
8 OLG Hamm, VRS 29, 62; OLG Hamm, VRS 60, 50; OLG Hamm NZV 1999, 220<br />
Aktuelles Verkehrsrecht<br />
Wolfgang Ferner<br />
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