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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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Verwarnungsgeld in Betracht kommt, so wird nur ein Verwarnungsgeld<br />

festgesetzt und zwar das Höchste der in Betracht kommenden.<br />

2. Hat der Betroffene durch mehrere Handlungen geringfügige<br />

<strong>Ordnungswidrigkeiten</strong> begangen oder gegen dieselbe Vorschrift<br />

mehrfach verstoßen, so sind die einzelnen Verstöße getrennt zu<br />

verwarnen. Die Behörde muss jedoch prüfen, ob die Handlung oder<br />

die Handlungen insgesamt noch geringfügig sind. Nicht zulässig ist es,<br />

wegen mehrerer <strong>Ordnungswidrigkeiten</strong> gleichzeitig mehrere<br />

Verwarnungen zu erteilen, wenn dabei die Höchstgrenze von 35,00<br />

Euro überschritten wird.<br />

1.1.Beispiele für Tateinheit:<br />

� Fahren mit Reifen ohne ausreichendes Profil und hierbei<br />

begangene Verstöße. 1<br />

� Ineinander übergehende Geschwindigkeitsüberschreitungen<br />

außerhalb und innerhalb von Ortschaften. 2<br />

� Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit und missbräuchliche<br />

Benutzung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchten. 3<br />

� Überladen eines LKWs und eines Anhängers. 4<br />

� Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und<br />

gleichzeitiges Überholen von PKW ohne ausreichende Sicht. 5<br />

� Nichtbeachten der Vorgeschriebenen Fahrtrichtung, die<br />

Nichtbefolgung eines Haltezeichens eines Polizeibeamten und<br />

Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes. 6<br />

� Geschwindigkeitsüberschreitung und kurz darauf begangene<br />

Abstandsunterschreitung 7 .<br />

Tatmehrheit<br />

� Unterlassen der Beschriftung des Schaublatt des<br />

Fahrtenschreibers und während der Fahrt begangene<br />

Übertretungen. 8<br />

� Unterlassen der Hauptuntersuchung und der<br />

Abgasuntersuchung.<br />

1 OLG Hamm, VRS 47, 467<br />

2 BayObLG, VRS 50, 392<br />

3 OLG Hamm, VRS 51, 63<br />

4 OLG Köln, VRS 53, 450<br />

5 OLG Koblenz, VRS 71, 145<br />

6 OLG Düsseldorf, VRS 73, 387<br />

7 OLG Zweibrücken, VRS 105, 144 = DAR 3003, 281<br />

8 OLG Hamm, VRS 29, 62; OLG Hamm, VRS 60, 50; OLG Hamm NZV 1999, 220<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

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