Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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Beide Rechtsbeschwerden bedürfen der Zulassung. Auch wenn das<br />
Amtsgericht von einer Gesamtgeldbuße spricht, ergibt sich aus den<br />
Gründen, dass es 77 Einzelgeldbuße zu je 100,00 € verhängt hat. In<br />
einem solchen Fall ist bei selbstständigen Taten im<br />
verfahrensrechtlichen Sinn auf den Wert der einzelnen Geldbuße und<br />
nicht auf den Gesamtwert abzustellen.<br />
Einstellung durch OLG<br />
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.10.2004, 1 Ss 121/04 = DAR 2005,<br />
167= VRS 108, 33= NStZ – RR 2005, 213<br />
Die gerichtliche Einstellung eines OWi-Verfahren kommt immer dann<br />
in Betracht, wenn eine Ahndung der Tat der ansonsten üblichen Praxis<br />
der Verwaltung widerspricht.<br />
3. Verjährung<br />
Form der ersten Vernehmung<br />
OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2005, 2 Ss OWi 312/05<br />
Die Anordnung der ersten Vernehmung bedarf keiner besonderen<br />
Form. Allerdings muss die Anordnung dann unterzeichnet sein, wenn<br />
sie die Verjährung unterbrechen soll. Das Handzeichen genügt hierfür.<br />
Dieses Handzeichen muss nicht lesbar sein, denn der „geäußerte<br />
behördliche Wille“, die Verjährung zu unterbrechen, muss erkennbar<br />
sein.<br />
OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2005, 2 Ss Owi 322/05 = SVR<br />
2006, 154 = VRS 109, 365<br />
Die Anordnung der ersten Vernehmung eines Betroffenen bedarf<br />
keiner besonderen Form. Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist<br />
grundsätzlich die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom<br />
Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt. Es ist für die<br />
Frage der Unterbrechung der Verjährung unschädlich, wenn dieses<br />
Handzeichen nicht lesbar ist.<br />
Aktenübersendung<br />
OLG Hamm, Urteil vom 27.09.2005, 3 Ss OWi 355/05<br />
Die Verjährung wird auch gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG unterbrochen,<br />
wenn die Akten zur Einsicht an den Verteidiger übersandt werden.<br />
Hierin liegt eine Bekanntgabe an den Betroffenen, dass gegen ihn ein<br />
<strong>Ordnungswidrigkeiten</strong>verfahren eingeleitet wurde. Der Verteidiger des<br />
Betroffenen ist auch bevollmächtigt, Mitteilung dieser Art entgegen zu<br />
nehmen. Allerdings reicht es zur Überzeugungsbildung nicht aus,<br />
wenn das Amtsgericht von einer geständigen Einlassung des<br />
Aktuelles Verkehrsrecht<br />
Wolfgang Ferner<br />
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