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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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Zustellung an Kanzlei<br />

AG Bayreuth-Zweigstelle Pegnitz, Beschluss vom 26,10.2005, 8 OWi<br />

149 Js 11149/05 = Zfs 2006, 174<br />

Die Zustellung des Bußgeldbescheides an eine Rechtsanwaltskanzlei<br />

unterbricht nicht die Verjährung, wenn sich lediglich ein Mitglied der<br />

Sozietät zum Verteidiger bestellt hat. 1<br />

6. Der Bußgeldbescheid<br />

6.1.Mängel des Bußgeldbescheid<br />

Die Schuldform braucht in einem Bußgeldbescheid nicht mitgeteilt zu<br />

werden. Fehlt die Schuldform im Bußgeldbescheid, kann das<br />

Amtsgericht von einem Vorlässigkeitsvorwurf ausgehen. Auch bei<br />

Beschränkung des Einspruchs ist es dem Tatrichter aber erlaubt,<br />

ergänzende Feststellungen zu treffen, soweit diese nicht im<br />

Widerspruch zum angefochtenen Bescheid stehen.<br />

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.01.2006, 1 Ss 159/05 = VD<br />

2006,78 = DAR 2006, 342 = VRS 110, 292<br />

Fehler des Bußgeldbescheides berühren zumeist nicht die<br />

Wirksamkeit. Nur bei Vorliegen schwerwiegenden Mängel ist ein<br />

Bußgeldbescheid unwirksam, insbesondere dann, wenn in dem<br />

Bußgeldbescheid entweder die Tat oder der Betroffene nicht<br />

ausreichend konkretisiert ist, so dass eine Identifizierung nicht mehr<br />

möglich ist. Wird z.B. der Name anstatt nur mit „k“ mit „ck“ geschrieben<br />

und das Geburtsdatum falsch angegeben statt 16.05.1968 der<br />

16.05.1998, so berührt dies noch nicht die Identifizierbarkeit.<br />

OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2005, 23 Ss Owi 407/04 = VRS<br />

108, 05 = DAR 2005, 524<br />

Zustellung eines Bußgeldbescheides<br />

1. Die bloße Terminsaufhebung ist kein Unterbrechungstatbestand<br />

im Sinne von § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 OWiG.<br />

2. Die Verlängerung der Verjährungsfrist nach Erlass des<br />

Bußgeldbescheides auf sechs Monate gem. § 26 Abs. 3 StVG<br />

setzt voraus, dass der Bußgeldbescheid binnen einer Frist von<br />

1<br />

Ebenso AG Homburg, Beschluss vom 22.12.2005, 5 OWi 114/05 =<br />

Zfs 2006, 175<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

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