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Heft 3, 4 - LUGV - Land Brandenburg

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NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE IN BRANDENBURG 14 (3, 4) 2005; 71–73 71KATI HIELSCHER, TORSTEN RYSLAVYFachkonzept für die Auswahl der geeignetsten Gebiete gemäßArt. 4 (1, 2) der Vogelschutz-Richtlinie für eine SPA-Nachmeldungdes <strong>Land</strong>es <strong>Brandenburg</strong>Schlagwörter:Vogelschutzgebiete, Vogelschutz-Richtlinie, Schutzgebiete, Vogelschutz, Important Bird Area1 Die IBA-Kriterien als Grundlagedes FachkonzeptesDie Erarbeitung eines Fachkonzeptes zur Auswahlweiterer Vogelschutzgebiete für das<strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> wurde aufgrund des VertragsverletzungsverfahrensNr. 2001/5117 derEU-Kommission gegenüber der BundesrepublikDeutschland wegen der unzureichendenUmsetzung der Vogelschutz-Richtlinie erforderlich(vgl. HIELSCHER & ZIMMERMANN in diesem<strong>Heft</strong>). Dies betraf auch andere Bundesländer.Nach SUDFELDT et al. (2002) sowie ABBO(2003) gibt es eine Vielzahl von Gebieten in<strong>Brandenburg</strong>, die ein oder mehrere IBA-Kriteriennach HEATH & EVANS (2000) und DOER etal. (2002) erfüllen und somit für die Benennungals SPA prinzipiell geeignet sind. DieseGebiete wurden einer Prüfung unterzogen.In der Vogelschutz-Richtlinie sind keine konkretenKriterien zur Auswahl von Vogelschutzgebietenbenannt. Im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong>wurden die IBA-Kriterien (Auswahlkriterienvon BirdLife International) als Basis fürdie Auswahl zu meldender Vogelschutzgebieteverwendet, da sie ein EU-weit einheitlichesSystem zur Bewertung von Vogelbeständensind. Die in HEATH & EVANS (2000)aufgeführten und in DOER et al. (2002) fürDeutschland konkretisierten IBA-Kriteriensetzen die in Art. 4 der VSRL formuliertenAnforderungen um. Im <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong>wurden die relevanten IBA-Kriterien artbezogenausgewählt, landesspezifische Schwellenwerteberechnet und die Anwendungder Kriterien modifiziert. Von den 20 EUweiteinheitlichen IBA-Kriterien sind die folgenden15 für das <strong>Land</strong> <strong>Brandenburg</strong> zutreffend:A – Global bedeutende VogelschutzgebieteA1: Global gefährdete Vogelarten: Gebiet,in dem regelmäßig eine signifikante(bedeutsame) Anzahl einer global gefährdetenVogelart vorkommtA4: Global bedeutsame Vogelansammlungen:– A4i: Gebiet, in dem sich regelmäßigmindestens 1% der biogeografischenPopulation einer schwarmoderkoloniebildenden Wasservogelartaufhält– A4iii: Gebiet, in dem sich regelmäßigmindestens 20.000 Wasservögeloder mindestens 10.000 PaareSeevögel einer oder mehrerer Artenaufhalten– A4iv: Gebiet, das regelmäßig mindestens20.000 Störche, Greifvögeloder Kraniche auf dem Heim- oderWegzug passieren und das somiteine sogenannte „Flaschenhals-Region“darstelltB – Vogelschutzgebiete mit gesamteuropäischerBedeutungB1: Vogelansammlungen von europäischerBedeutung:– B1i: Gebiet, in dem sich regelmäßigmindestens 1% des Bestandes derFlyway- (= Zugroute) oder einerunterscheidbaren Population einerWasservogelart aufhält– B1iv: Gebiet stellt eine „Flaschenhalsregion“dar, die regelmäßigmindestens 5.000 Störche, 3.000Greifvögel oder 3.000 Kraniche aufdem Heim- oder Wegzug passierenB2: Arten mit ungünstigem Erhaltungszustandin Europa: Das Gebiet stellt einesder „n“ wichtigsten Gebiete eines <strong>Land</strong>esfür eine Art mit ungünstigemSchutzstatus (SPEC 1-3, Definition derSPEC-Kategorien, s. Glossar, S. 70) inEuropa dar, für die der Flächenschutzein geeignetes Schutzinstrument ist.B3: Arten mit günstigem Erhaltungszustandin Europa: Das Gebiet stellt einesder „n“ wichtigsten Gebiete eines <strong>Land</strong>esfür eine Art mit günstigem Erhaltungszustanddar, deren globale Populationensich aber in Europa konzentrieren(SPEC 4) und für die der Flächenschutzein geeignetes Schutzinstrumentist.C – Vogelschutzgebiete mit Bedeutung inder EUC1 = A1C2: Konzentrationen innerhalb der EU gefährdeterArten: Gebiet, in dem regelmäßigmindestens 1 % der Flywayoderder EU-Brutpopulation einer inder EU gefährdeten Art auftritt.C3: Wandernde, nicht gefährdete Arten:Gebiet, in dem regelmäßig mindestens1 % der Flyway-Population einer inder EU nicht gefährdeten Zugvogelartauftritt.C4 = A4iiiC5 = B1ivC6: In der EU gefährdete Arten: Gebiet ist einesder 5 wichtigsten Gebiete einer europäischenRegion für Arten oder Unterarten,die in der EU gefährdet sind.C7: Andere ornithologische Kriterien: Gebiete,die in der EU entsprechend derVSRL als SPA notifiziert oder als möglichesGebiet für ein SPA auf der Basisornithologischer Kriterien ausgewähltwurden.Gebiete, die eines der Kriterien erfüllen, sindals prinzipiell geeignet für eine SPA-Benennunganzusehen. Eine Ausnahme bildet hiernur das Kriterium A4iii, das nicht das einzigeKriterium für die Benennung eines Gebietessein soll. Für die Kriterien B2 und B3 sollendie „n“ wichtigsten Gebiete für die entsprechendeVogelart in Deutschland benanntwerden, wobei „n“ eine artabhängige Anzahlist. Eine Liste der „n“-Werte pro Art istin DOER et al. (2002) veröffentlicht. BeimC6-Kriterium beschränkt sich die Anzahl derpro Vogelart auszuweisenden Gebiete auf 5(TOP 5). Bei den übrigen Kriterien gibt eskeine Beschränkung in der Anzahl auszuweisenderGebiete.2 Anwendung der Kriterienin <strong>Brandenburg</strong>Die in <strong>Brandenburg</strong> anzuwendenden Schwellenwerteder IBA-Kriterien für die im Gebietmindestens zu erreichenden Brutpaar- oderIndividuenzahlen (vgl. Tab. 1, 2) wurden einerseitsHEATH & EVANS (2000) und DOER etal. (2002) entnommen und andererseits anhandregionaler Populationsgrößen (ABBO2001, RYSLAVY 2001) und Rastbestände(HEATH et al. 2000) berechnet.Vorkommen von Vogelarten des Anhangs Ider VSRL, die in <strong>Brandenburg</strong> nur sporadisch(Moorente, Auerhuhn, Sumpfohreule) oderaufgrund einer Ausbreitungstendenz erstvereinzelt brüten (Singschwan, Sperlingskauz),wurden allein nicht als Entscheidungskriteriumzur Benennung von faktischenVogelschutzgebieten verwendet. DasKriterium C6 wurde für Brutvögel mit einemSchwellenwert von einem Brutpaar bzw. Reviererst ab einem Vorkommen von mehr alszwei Brutpaaren bzw. Revieren als erfüllt betrachtet(Ausnahme: Wanderfalke). DieSchwellenwerte der Kriterien A4i, A4iii, B1i,C3 und C4 wurden von einigen Vogelartenin mehr als fünf Gebieten überschritten (z. B.Saat-, Blässgans, Wasservögel). Obwohl fürdiese Kriterien keine Beschränkung auf die„n“ wichtigsten Gebiete vorgegeben ist,sind nur die fünf wichtigsten Gebiete alsprioritär eingestuft. Für den Kranich wurdeden Kriterien A4iv und B1iv mit höherenSchwellenwerten mehr Bedeutung beigemessenals den Kriterien A4i und B1i.Die Bewertung der Gebiete im vorliegendenFachkonzept erfolgte immer anhand desgeografisch bedeutendsten Kriteriums (A vorB vor C) pro Vogelart. Es wurden also nichtfür jede Art pro Gebiet alle erfüllten Kriterien

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