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Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

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Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 15<br />

2 Sozialrechtliche Fragen<br />

Im Laufe einer Krebserkrankung ergeben sich vielfältige Probleme, die nicht zuletzt auch soziale<br />

Existenzfragen aufwerfen. Bei länger eingeschränkter Erwerbsfähigkeit sollten Krebskranke<br />

wissen, auf welche Sozialleistungen ein Anspruch besteht. Die folgenden Informationen<br />

sollen einen Überblick über die Leistungen der Krankenkassen, der Pflegedienste, der<br />

Rentenversicherungsträger und Fragen rund um den wichtigen Komplex des Sozialrechtes geben<br />

und als Orientierungshilfe * dienen.<br />

Genaue Auskünfte erteilen die Beratungsstellen der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz, des<br />

Tumorzentrums Rheinland-Pfalz sowie die zuständigen Sozialleistungsträger:<br />

• Krankenkassen<br />

• Rentenversicherungsträger<br />

• Sozialamt<br />

• Amt für soziale Angelegenheiten<br />

• Agentur für Arbeit.<br />

2.1 Leistungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />

Ein Leistungsanspruch besteht nur auf apothekenpflichtige Arznei- und Verbandmittel (§ 31<br />

SGB V), ausgeschlossen sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und „lifestyle“-<br />

Präparate.<br />

Zuzahlung (Stand 01/2010): 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,- € / höchstens 10,- €, allerdings<br />

nicht mehr als die Kosten des Mittels<br />

Festbeträge für einzelne Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (seit 07/2006) sind bei den Krankenkassen<br />

zu erfragen.<br />

Für Heilmittel (§ 32 SGB V ), z.B. Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Lymphdrainage<br />

usw. zahlt der Patient 10 % der Kosten und die Verordnungsgebühr von 10,- € je Rezept.<br />

Hilfsmittel, wie z.B. Brust- oder andere Prothesen und Stützkorsetts, werden nach wie vor<br />

von der Krankenkasse gezahlt, wenn sie vom Arzt verordnet sind.<br />

* Die folgenden Angaben können nicht als rechtliche Grundlage für Ansprüche geltend ge-<br />

macht werden.

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