Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...
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Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 15<br />
2 Sozialrechtliche Fragen<br />
Im Laufe einer Krebserkrankung ergeben sich vielfältige Probleme, die nicht zuletzt auch soziale<br />
Existenzfragen aufwerfen. Bei länger eingeschränkter Erwerbsfähigkeit sollten Krebskranke<br />
wissen, auf welche Sozialleistungen ein Anspruch besteht. Die folgenden Informationen<br />
sollen einen Überblick über die Leistungen der Krankenkassen, der Pflegedienste, der<br />
Rentenversicherungsträger und Fragen rund um den wichtigen Komplex des Sozialrechtes geben<br />
und als Orientierungshilfe * dienen.<br />
Genaue Auskünfte erteilen die Beratungsstellen der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz, des<br />
Tumorzentrums Rheinland-Pfalz sowie die zuständigen Sozialleistungsträger:<br />
• Krankenkassen<br />
• Rentenversicherungsträger<br />
• Sozialamt<br />
• Amt für soziale Angelegenheiten<br />
• Agentur für Arbeit.<br />
2.1 Leistungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel<br />
Ein Leistungsanspruch besteht nur auf apothekenpflichtige Arznei- und Verbandmittel (§ 31<br />
SGB V), ausgeschlossen sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und „lifestyle“-<br />
Präparate.<br />
Zuzahlung (Stand 01/2010): 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,- € / höchstens 10,- €, allerdings<br />
nicht mehr als die Kosten des Mittels<br />
Festbeträge für einzelne Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (seit 07/2006) sind bei den Krankenkassen<br />
zu erfragen.<br />
Für Heilmittel (§ 32 SGB V ), z.B. Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Lymphdrainage<br />
usw. zahlt der Patient 10 % der Kosten und die Verordnungsgebühr von 10,- € je Rezept.<br />
Hilfsmittel, wie z.B. Brust- oder andere Prothesen und Stützkorsetts, werden nach wie vor<br />
von der Krankenkasse gezahlt, wenn sie vom Arzt verordnet sind.<br />
* Die folgenden Angaben können nicht als rechtliche Grundlage für Ansprüche geltend ge-<br />
macht werden.