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Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

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Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 26<br />

Wer erhält ...?<br />

• Arbeitslosengeld II<br />

Erwerbsfähige Arbeitsuchende im Alter zwischen 15 und unter 65 Jahren die:<br />

§ mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können<br />

§ hilfebedürftig sind<br />

§ arbeitsunfähig erkranken (und dem Grunde nach einen Anspruch auf Krankengeld<br />

haben); ALG II wird hier bis zur Dauer von 6 Wochen weitergezahlt<br />

§ denen als Ausländer die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt<br />

werden könnte.<br />

• Sozialgeld<br />

Diejenigen Personen, die mit dem Arbeitslosengeld II-Bezieher in einer Bedarfsgemeinschaft<br />

leben, aber selbst nicht erwerbsfähige Arbeitsuchende sind.<br />

2.9.4 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />

Bereits zum 1. Januar 2001 wurde die frühere Aufteilung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />

in Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch die zweistufige Erwerbsminderungsrente<br />

ersetzt. Es besteht seitdem Anspruch auf:<br />

• volle Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt von unter 3 Stunden täglich<br />

• halbe Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen<br />

Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden täglich.<br />

Wegen der oft ungünstigen Arbeitsmarktlage kommt hier u.U. eine soziale Komponente zum<br />

Tragen: Versicherte mit einem Restleistungsvermögen von 3 bis weniger als 6 Stunden täglich,<br />

die dieses wegen Arbeitslosigkeit nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, erhalten<br />

die volle Erwerbsminderungsrente.<br />

Wer noch 6 Stunden täglich und länger erwerbstätig sein kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.<br />

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:<br />

1. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit hat der Versicherte<br />

mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger gezahlt<br />

oder seit 1.1.1984 lückenlose Versicherungszeiten und<br />

• die allgemeine Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren ist erfüllt.

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