Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...
Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...
Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 26<br />
Wer erhält ...?<br />
• Arbeitslosengeld II<br />
Erwerbsfähige Arbeitsuchende im Alter zwischen 15 und unter 65 Jahren die:<br />
§ mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können<br />
§ hilfebedürftig sind<br />
§ arbeitsunfähig erkranken (und dem Grunde nach einen Anspruch auf Krankengeld<br />
haben); ALG II wird hier bis zur Dauer von 6 Wochen weitergezahlt<br />
§ denen als Ausländer die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt<br />
werden könnte.<br />
• Sozialgeld<br />
Diejenigen Personen, die mit dem Arbeitslosengeld II-Bezieher in einer Bedarfsgemeinschaft<br />
leben, aber selbst nicht erwerbsfähige Arbeitsuchende sind.<br />
2.9.4 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />
Bereits zum 1. Januar 2001 wurde die frühere Aufteilung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit<br />
in Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten durch die zweistufige Erwerbsminderungsrente<br />
ersetzt. Es besteht seitdem Anspruch auf:<br />
• volle Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt von unter 3 Stunden täglich<br />
• halbe Erwerbsminderungsrente bei einem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen<br />
Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden täglich.<br />
Wegen der oft ungünstigen Arbeitsmarktlage kommt hier u.U. eine soziale Komponente zum<br />
Tragen: Versicherte mit einem Restleistungsvermögen von 3 bis weniger als 6 Stunden täglich,<br />
die dieses wegen Arbeitslosigkeit nicht in Erwerbseinkommen umsetzen können, erhalten<br />
die volle Erwerbsminderungsrente.<br />
Wer noch 6 Stunden täglich und länger erwerbstätig sein kann, erhält keine Erwerbsminderungsrente.<br />
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen:<br />
1. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit hat der Versicherte<br />
mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger gezahlt<br />
oder seit 1.1.1984 lückenlose Versicherungszeiten und<br />
• die allgemeine Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von fünf Jahren ist erfüllt.