Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...
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Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 35<br />
• zusätzliche Kilometerpauschale für Gehbehinderte ab einem GdB von mindestens 70%.<br />
Den Nachweis für die Inanspruchnahme führt man durch den Schwerbehindertenausweis oder<br />
bei einem GdB unter 50 %, durch eine Bescheinigung des Versorgungsamtes.<br />
2.11.4 Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung<br />
Der besondere Kündigungsschutz steht einem anerkannten Schwerbehinderten zu, sobald ein<br />
GdB von 50 % vorliegt.<br />
Ab einem GdB von 30 % kann nach Beantragung durch den Erkrankten vom Arbeitsamt ein<br />
Gleichstellungsbescheid ergehen, der ebenfalls einen<br />
durch den<br />
� Antrag<br />
besondern Kündigungsschutz zur Folge hat.<br />
V ersicherten!<br />
Der Arbeitgeber muss vor dem Aussprechen einer Kündigung<br />
die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes (früher: Hauptfürsorgestelle) bei den Ämtern<br />
für soziale Angelegenheiten einholen.<br />
2.11.5 Zusatzurlaub<br />
Anerkannt Schwerbehinderten ab einem GdB von 50 % steht jährlich ein Zusatzurlaub von<br />
einer Kalenderwoche zu, unabhängig von der Zahl der Wochenarbeitstage. Auch im Jahr der<br />
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ist der volle Zusatzurlaub zu gewähren.<br />
2.11.6 Ermäßigung der Schulpflichtstunden<br />
Lehrer/innen erhalten auf Antrag eine Ermäßigung der Schulpflichtstunden. Die Anzahl der<br />
ermäßigten Stunden orientiert sich an der Höhe des GdB sowie dem Gesundheitszustand des<br />
behinderten Lehrers. Die Anträge auf Stundenreduzierung sind über die Schulleitung an die<br />
zuständige Schulaufsichtsbehörde zu stellen.<br />
2.11.7 Weitere Vergünstigungen<br />
Auch im Nah- und Fernverkehr sowie bei Flugreisen gibt es Erleichterungen für Schwerbehinderte.<br />
Schwerbehinderte mit einem GdB ab 70 % bekommen die Bahncard 50 zum halben<br />
Preis.<br />
Auskünfte sind erhältlich bei der Deutschen Bahn: Mobilitätsservicezentrale: 01805/512512<br />
(Mo.– Fr. 8– 20 Uhr u. Sa. 8–14 Uhr) oder im Internet unter www.bahn.de.<br />
Bei Personen mit dem Merkmal "B" oder "Bl" fährt die Begleitperson kostenlos im öffentlichen<br />
Personenverkehr, selbst dann, wenn der Behinderte selbst zahlen muss. Freifahrtberechtigte<br />
können auch Handgebäck, Rollstühle, orthopädische Hilfsmittel oder einen Führhund