02.12.2012 Aufrufe

Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 35<br />

• zusätzliche Kilometerpauschale für Gehbehinderte ab einem GdB von mindestens 70%.<br />

Den Nachweis für die Inanspruchnahme führt man durch den Schwerbehindertenausweis oder<br />

bei einem GdB unter 50 %, durch eine Bescheinigung des Versorgungsamtes.<br />

2.11.4 Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung<br />

Der besondere Kündigungsschutz steht einem anerkannten Schwerbehinderten zu, sobald ein<br />

GdB von 50 % vorliegt.<br />

Ab einem GdB von 30 % kann nach Beantragung durch den Erkrankten vom Arbeitsamt ein<br />

Gleichstellungsbescheid ergehen, der ebenfalls einen<br />

durch den<br />

� Antrag<br />

besondern Kündigungsschutz zur Folge hat.<br />

V ersicherten!<br />

Der Arbeitgeber muss vor dem Aussprechen einer Kündigung<br />

die Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes (früher: Hauptfürsorgestelle) bei den Ämtern<br />

für soziale Angelegenheiten einholen.<br />

2.11.5 Zusatzurlaub<br />

Anerkannt Schwerbehinderten ab einem GdB von 50 % steht jährlich ein Zusatzurlaub von<br />

einer Kalenderwoche zu, unabhängig von der Zahl der Wochenarbeitstage. Auch im Jahr der<br />

Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ist der volle Zusatzurlaub zu gewähren.<br />

2.11.6 Ermäßigung der Schulpflichtstunden<br />

Lehrer/innen erhalten auf Antrag eine Ermäßigung der Schulpflichtstunden. Die Anzahl der<br />

ermäßigten Stunden orientiert sich an der Höhe des GdB sowie dem Gesundheitszustand des<br />

behinderten Lehrers. Die Anträge auf Stundenreduzierung sind über die Schulleitung an die<br />

zuständige Schulaufsichtsbehörde zu stellen.<br />

2.11.7 Weitere Vergünstigungen<br />

Auch im Nah- und Fernverkehr sowie bei Flugreisen gibt es Erleichterungen für Schwerbehinderte.<br />

Schwerbehinderte mit einem GdB ab 70 % bekommen die Bahncard 50 zum halben<br />

Preis.<br />

Auskünfte sind erhältlich bei der Deutschen Bahn: Mobilitätsservicezentrale: 01805/512512<br />

(Mo.– Fr. 8– 20 Uhr u. Sa. 8–14 Uhr) oder im Internet unter www.bahn.de.<br />

Bei Personen mit dem Merkmal "B" oder "Bl" fährt die Begleitperson kostenlos im öffentlichen<br />

Personenverkehr, selbst dann, wenn der Behinderte selbst zahlen muss. Freifahrtberechtigte<br />

können auch Handgebäck, Rollstühle, orthopädische Hilfsmittel oder einen Führhund

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!