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Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

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Nachsorgeprogramm: Einführung Seite 7<br />

Ab der ersten Nachsorge kann der Arzt dann entscheiden, ob weiterhin Einladungen verschickt werden sollen. Er<br />

beantwortet dazu die entsprechende Frage auf dem Nachsorgebogen. Wird die Frage bejaht, so muss zusätzlich<br />

der Termin für die nächste Nachsorge bestimmt werden.<br />

Der Arzt erhält von dem für ihn zuständigen Regionalzentrum der KV RLP regelmäßig eine Liste der Patienten,<br />

die nachgesorgt werden sollen. Falls in der Liste aufgeführte Patienten aus der Nachsorge ausgeschieden sind,<br />

wird das zuständige Regionalzentrum der KV RLP über den Abschlusserhebungsbogen informiert. Eine Woche<br />

nachdem der Arzt über die anstehenden Nachsorgetermine seiner Patienten informiert wurde, erfolgt der<br />

Versand der Einladungsschreiben an die Patienten.<br />

Wichtig! Für das Einladungsmodell der Kassenärztlichen Vereinigung RLP ist es unbedingt erforderlich,<br />

dass das Datum der nächsten geplanten Nachsorgeuntersuchung angegeben wird und die Fragebögen<br />

möglichst zeitnah zu den erfolgten Untersuchungsterminen an das Tumorzentrum geschickt werden. Nur<br />

so können dem Arzt die Erinnerungsschreiben mit den Namen der nachzusorgenden Patienten rechtzeitig<br />

zugesandt werden und die Patienten rechtzeitig eingeladen werden.<br />

1.11 Bestellung der Dokumentationsbögen<br />

Der nachsorgende Arzt erhält beide Dokumentationsbögen sowie die Nachsorgepässe bei seinem zuständigen<br />

Regionalzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung RLP. Werden Patienten nicht in das Nachsorgeprogramm<br />

aufgenommen, sondern nur dem Krebsregister Rheinland-Pfalz gemeldet, so können die Meldebögen hierfür<br />

direkt beim Krebsregister angefordert werden.<br />

1.12 Vergütung der Dokumentation<br />

1.12.1 Vertragliche Regelung<br />

Grundlage zur Teilnahme an dem Onkologischen Nachsorgeprogramm ist der Vertrag zur Regelung der Onkologischen<br />

Nachsorge in Rheinland-Pfalz.<br />

1.12.2 Vertragsärzte, die neu mit der Nachsorge beginnen<br />

Der Vertragsarzt, der noch keine Patienten im Rahmen des Tumornachsorgeprogramms betreut hat, muss nachweisen,<br />

dass er (zuvor) innerhalb eines Jahres an Fortbildungsveranstaltungen mit drei verschiedenen<br />

onkologischen Themen teilgenommen hat.<br />

1.12.3 Vertragsärzte, die bereits die Onkologische Nachsorge durchführen<br />

Auch Vertragsärzte, die bereits die Onkologische Nachsorge betreiben, müssen jährlich die Teilnahme an den<br />

drei zuvor genannten Fortbildungsthemen nachweisen.<br />

1.12.4 Abrechnungsvoraussetzungen<br />

Soweit der Vertragsarzt, der Patienten im Rahmen des Nachsorgeprogramms betreut, die oben genannten Nachweise<br />

bis Ende eines laufenden Jahres gegenüber seiner Kassenärztlichen Vereinigung RLP nicht erbringt, kann<br />

eine Vergütung der im Rahmen des Nachsorgeprogramms abrechenbaren Leistungen ab dem I. Quartal des<br />

Folgejahres nicht mehr erfolgen.<br />

1.12.5 Abrechnung: Ersterhebungsbogen<br />

Für das Aufklärungsgespräch, das Ausstellen des Nachsorgepasses sowie das vollständige Ausfüllen des Ersterhebungsbogens<br />

einschl. Übersendung erhält der Vertragsarzt von der KV RLP einen Betrag in Höhe von Euro<br />

10,23. In der Abrechnung ist hierfür die Pseudonummer 92000 einzutragen.<br />

Wird der Patient mit dem Ersterhebungsbogen ebenfalls an das Krebsregister Rheinland-Pfalz gemeldet, besteht<br />

auch hier ein Anspruch auf Honorierung. Für Meldungen, die ausschließlich an das Krebsregister Rheinland-<br />

Pfalz gehen, kann die Pseudonummer 92000 nicht abgerechnet werden; in diesem Fall erfolgt die Vergütung<br />

ausschließlich über das Krebsregister.<br />

1.12.6 Abrechnung: Kombinierter Nachsorgebogen und Abschlussbogen<br />

Für das vollständige Ausfüllen der Nachsorgeerhebung, einschl. Übersendung, erhält der Vertragsarzt von der<br />

KV RLP einen Betrag in Höhe von Euro 10,23 je Bogen. In der Abrechnung ist hierfür die Pseudonummer<br />

92001 einzutragen.

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