Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...
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Nachsorgeprogramm: Einführung Seite 7<br />
Ab der ersten Nachsorge kann der Arzt dann entscheiden, ob weiterhin Einladungen verschickt werden sollen. Er<br />
beantwortet dazu die entsprechende Frage auf dem Nachsorgebogen. Wird die Frage bejaht, so muss zusätzlich<br />
der Termin für die nächste Nachsorge bestimmt werden.<br />
Der Arzt erhält von dem für ihn zuständigen Regionalzentrum der KV RLP regelmäßig eine Liste der Patienten,<br />
die nachgesorgt werden sollen. Falls in der Liste aufgeführte Patienten aus der Nachsorge ausgeschieden sind,<br />
wird das zuständige Regionalzentrum der KV RLP über den Abschlusserhebungsbogen informiert. Eine Woche<br />
nachdem der Arzt über die anstehenden Nachsorgetermine seiner Patienten informiert wurde, erfolgt der<br />
Versand der Einladungsschreiben an die Patienten.<br />
Wichtig! Für das Einladungsmodell der Kassenärztlichen Vereinigung RLP ist es unbedingt erforderlich,<br />
dass das Datum der nächsten geplanten Nachsorgeuntersuchung angegeben wird und die Fragebögen<br />
möglichst zeitnah zu den erfolgten Untersuchungsterminen an das Tumorzentrum geschickt werden. Nur<br />
so können dem Arzt die Erinnerungsschreiben mit den Namen der nachzusorgenden Patienten rechtzeitig<br />
zugesandt werden und die Patienten rechtzeitig eingeladen werden.<br />
1.11 Bestellung der Dokumentationsbögen<br />
Der nachsorgende Arzt erhält beide Dokumentationsbögen sowie die Nachsorgepässe bei seinem zuständigen<br />
Regionalzentrum der Kassenärztlichen Vereinigung RLP. Werden Patienten nicht in das Nachsorgeprogramm<br />
aufgenommen, sondern nur dem Krebsregister Rheinland-Pfalz gemeldet, so können die Meldebögen hierfür<br />
direkt beim Krebsregister angefordert werden.<br />
1.12 Vergütung der Dokumentation<br />
1.12.1 Vertragliche Regelung<br />
Grundlage zur Teilnahme an dem Onkologischen Nachsorgeprogramm ist der Vertrag zur Regelung der Onkologischen<br />
Nachsorge in Rheinland-Pfalz.<br />
1.12.2 Vertragsärzte, die neu mit der Nachsorge beginnen<br />
Der Vertragsarzt, der noch keine Patienten im Rahmen des Tumornachsorgeprogramms betreut hat, muss nachweisen,<br />
dass er (zuvor) innerhalb eines Jahres an Fortbildungsveranstaltungen mit drei verschiedenen<br />
onkologischen Themen teilgenommen hat.<br />
1.12.3 Vertragsärzte, die bereits die Onkologische Nachsorge durchführen<br />
Auch Vertragsärzte, die bereits die Onkologische Nachsorge betreiben, müssen jährlich die Teilnahme an den<br />
drei zuvor genannten Fortbildungsthemen nachweisen.<br />
1.12.4 Abrechnungsvoraussetzungen<br />
Soweit der Vertragsarzt, der Patienten im Rahmen des Nachsorgeprogramms betreut, die oben genannten Nachweise<br />
bis Ende eines laufenden Jahres gegenüber seiner Kassenärztlichen Vereinigung RLP nicht erbringt, kann<br />
eine Vergütung der im Rahmen des Nachsorgeprogramms abrechenbaren Leistungen ab dem I. Quartal des<br />
Folgejahres nicht mehr erfolgen.<br />
1.12.5 Abrechnung: Ersterhebungsbogen<br />
Für das Aufklärungsgespräch, das Ausstellen des Nachsorgepasses sowie das vollständige Ausfüllen des Ersterhebungsbogens<br />
einschl. Übersendung erhält der Vertragsarzt von der KV RLP einen Betrag in Höhe von Euro<br />
10,23. In der Abrechnung ist hierfür die Pseudonummer 92000 einzutragen.<br />
Wird der Patient mit dem Ersterhebungsbogen ebenfalls an das Krebsregister Rheinland-Pfalz gemeldet, besteht<br />
auch hier ein Anspruch auf Honorierung. Für Meldungen, die ausschließlich an das Krebsregister Rheinland-<br />
Pfalz gehen, kann die Pseudonummer 92000 nicht abgerechnet werden; in diesem Fall erfolgt die Vergütung<br />
ausschließlich über das Krebsregister.<br />
1.12.6 Abrechnung: Kombinierter Nachsorgebogen und Abschlussbogen<br />
Für das vollständige Ausfüllen der Nachsorgeerhebung, einschl. Übersendung, erhält der Vertragsarzt von der<br />
KV RLP einen Betrag in Höhe von Euro 10,23 je Bogen. In der Abrechnung ist hierfür die Pseudonummer<br />
92001 einzutragen.