Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...
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Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 30<br />
2.10.3 Die Pflegestufen<br />
2.10.3.1 Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit<br />
• Es besteht mindestens einmal täglich Hilfebedarf.<br />
• Die Hilfe wird für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen<br />
(Körperpflege, Ernährung und Mobilität) benötigt.<br />
• Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten<br />
notwendig.<br />
• Der zeitliche Mindestaufwand für die Hilfe beträgt 1,5 Stunden pro Wochentag. Dabei<br />
muss die pflegerische Hilfe gegenüber der hauswirtschaftlichen überwiegen.<br />
2.10.3.2 Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftige<br />
• Es besteht mindestens dreimal täglich Hilfebedarf.<br />
• Der Hilfebedarf wird im Bereich der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität<br />
benötigt.<br />
• Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten<br />
erforderlich.<br />
• Der zeitliche Mindestaufwand für die Hilfe beträgt 3 Stunden pro Wochentag. Dabei<br />
muss die pflegerische Hilfe mindestens zwei Stunden umfassen.<br />
2.10.3.3 Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftige<br />
• Es besteht täglich rund um die Uhr, auch nachts Hilfebedarf.<br />
• Die Hilfe wird bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität notwendig.<br />
• Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten<br />
notwendig.<br />
• Der zeitliche Mindestaufwand für die Hilfe beträgt 5 Stunden pro Wochentag. Dabei<br />
muss die pflegerische Hilfe mindestens vier Stunden umfassen.<br />
2.10.4 Die Leistungen häuslicher Pflege bei Pflegebedürftigkeit<br />
Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der stationären Unterbringung. Die Höhe der Leistung<br />
ist abhängig von der Pflegestufe. Als Leistungen sind wählbar:<br />
• monatliches Pflegegeld für selbst beschaffte Pflege, z.B. eingestellte Pflegekräfte, auch<br />
Verwandte und Nachbarn (Geldleistung)<br />
• monatliche Zahlungen für die Pflegeeinsätze einer Sozialstation bzw. zugelassener ambulanter<br />
Pflegedienste (Sachleistung)