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Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

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Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 30<br />

2.10.3 Die Pflegestufen<br />

2.10.3.1 Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit<br />

• Es besteht mindestens einmal täglich Hilfebedarf.<br />

• Die Hilfe wird für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen<br />

(Körperpflege, Ernährung und Mobilität) benötigt.<br />

• Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

notwendig.<br />

• Der zeitliche Mindestaufwand für die Hilfe beträgt 1,5 Stunden pro Wochentag. Dabei<br />

muss die pflegerische Hilfe gegenüber der hauswirtschaftlichen überwiegen.<br />

2.10.3.2 Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftige<br />

• Es besteht mindestens dreimal täglich Hilfebedarf.<br />

• Der Hilfebedarf wird im Bereich der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität<br />

benötigt.<br />

• Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

erforderlich.<br />

• Der zeitliche Mindestaufwand für die Hilfe beträgt 3 Stunden pro Wochentag. Dabei<br />

muss die pflegerische Hilfe mindestens zwei Stunden umfassen.<br />

2.10.3.3 Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftige<br />

• Es besteht täglich rund um die Uhr, auch nachts Hilfebedarf.<br />

• Die Hilfe wird bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität notwendig.<br />

• Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

notwendig.<br />

• Der zeitliche Mindestaufwand für die Hilfe beträgt 5 Stunden pro Wochentag. Dabei<br />

muss die pflegerische Hilfe mindestens vier Stunden umfassen.<br />

2.10.4 Die Leistungen häuslicher Pflege bei Pflegebedürftigkeit<br />

Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der stationären Unterbringung. Die Höhe der Leistung<br />

ist abhängig von der Pflegestufe. Als Leistungen sind wählbar:<br />

• monatliches Pflegegeld für selbst beschaffte Pflege, z.B. eingestellte Pflegekräfte, auch<br />

Verwandte und Nachbarn (Geldleistung)<br />

• monatliche Zahlungen für die Pflegeeinsätze einer Sozialstation bzw. zugelassener ambulanter<br />

Pflegedienste (Sachleistung)

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