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Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

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Nachsorgeprogramm: Einführung Seite 5<br />

betreffenden Daten vom Krebsregister an die Nachsorgedokumentation zur Speicherung weitergegeben werden.<br />

Der weiße Durchschlag wird vom Tumorzentrum Rheinland-Pfalz an das zuständige Regionalzentrum der<br />

Kassenärztlichen Vereinigung RLP zur Einleitung des Einladungsmodells übersandt.<br />

Aufgrund der Meldepflicht sind zusätzlich nicht in die Nachsorge aufgenommene Patienten mit malignen<br />

Tumoren, in situ oder semimalignen Karzinomen bzw. benignen Hirntumoren nur an das Krebsregister zu<br />

melden. Die Patienten müssen über die Meldung an das Krebsregister informiert werden. Bei einem<br />

Widerspruch des Patienten dürfen die Daten nicht an das Krebsregister weitergeleitet werden. Für den Fall, dass<br />

der Patient zu einem späteren Zeitpunkt der Speicherung seiner Daten widerspricht, werden diese im<br />

Krebsregister wieder gelöscht. Bei Meldungen nur an das Krebsregister bleibt der Abschnitt „Angaben für<br />

die Nachsorgedokumentation der KV“ direkt unter dem Patientendatenfeld unausgefüllt.<br />

1.9 Nachsorgeuntersuchungen<br />

1.9.1 Für die Nachsorge verantwortlicher Arzt<br />

Versehen mit dem Nachsorgepass wird der Patient in der Regel den Arzt seines Vertrauens aufsuchen. Dieser<br />

übernimmt die Funktion des für die Nachsorge verantwortlichen Arztes. Die Ärzte, die sich an der Betreuung des<br />

Patienten beteiligen, dokumentieren dies durch Stempeleindruck in den dafür vorgesehenen Feldern des<br />

Nachsorgepasses.<br />

1.9.2 Erster Nachsorgetermin<br />

Der erste Nachsorgetermin erfolgt abhängig von der jeweiligen Tumorerkrankung in der Regel drei Monate<br />

nach Abschluss der kurativen Therapie (Ausnahmen: Basalzellkarzinom, Rektumkarzinom nach<br />

Excision oder Polypektomie, Rektumkarzinom (UICC Stadium II-III); hier sechs Monate nach Abschluss<br />

der kurativen Therapie). Meist handelt es sich bei der kurativen Therapie um eine Operation (Ausnahmen:<br />

Basalzell-, Prostata-, Hoden- Analkarzinom, hämatologischen Entitäten).<br />

Möchte der Patient nach dem rheinland-pfälzischen Nachsorgeprogramm nachgesorgt werden und sollte zum<br />

Zeitpunkt der ersten Nachsorge kein Nachsorgepass vorhanden sein bzw. die Einwilligungserklärung im Pass<br />

nicht unterschrieben sein, so sind die zuvor beschriebenen Aufnahmeformalitäten durch den nachsorgenden Arzt<br />

nachzuholen. Die Nachsorgeuntersuchung wird durchgeführt und dokumentiert.<br />

Ist zum Zeitpunkt der ersten Nachsorge ein Nachsorgepass vorhanden und die Einwilligungserklärung bereits<br />

unterschrieben, wird der Patient mit dem Gemeinsamen Meldebogen nur an das Krebsregister gemeldet, um<br />

der Meldepflicht an das Krebsregister zu genügen. Die Nachsorgeuntersuchung wird durchgeführt und<br />

dokumentiert.<br />

1.9.3 Weitere Nachsorgetermine<br />

Die weiteren Nachsorgetermine können den diagnoseabhängigen Schemata des Nachsorgeprogramms<br />

entnommen werden. Abweichungen von diesen Schemata sind bei Besonderheiten des Einzelfalles und bei<br />

konkreten Verdachtsbefunden selbstverständlich möglich. Die Dokumentation und deren Abrechnung sind<br />

allerdings an das fixe Schema gebunden. Jeder dokumentierbare Nachsorgetermin wird vom Tumorfreidatum<br />

(meist das Operationsdatum) ausgehend berechnet. Die erste dokumentierbare Nachsorgeuntersuchung findet so<br />

z.B. beim Mammakarzinom 3 Monate (Kulanz +/- ein Monat) nach Tumorfreidatum statt, die zweite 6 Monate<br />

nach Tumorfreidatum, die dritte 9 Monate nach Tumorfreidatum (Kulanz +/- ein Monat) usw. Dokumentiert<br />

werden können jeweils maximal 4 vierteljährliche Nachsorgeuntersuchungen in den ersten beiden Jahren und<br />

jeweils 2 halbjährliche Nachsorgeuntersuchungen (Kulanz+/- 2 Monate) in den folgenden 3 Jahren.<br />

1.9.4 Dauer der Nachsorge und Dauer der Dokumentation<br />

Die Dokumentation der Nachsorge und deren Abrechnung sind auf maximal 5 Jahre begrenzt. Über diese 5 Jahre<br />

hinaus sollten folgende Tumoren weiter nachgesorgt werden:<br />

• der Harnblasentumor nach Zystektomie<br />

• das Maligne Melanom der Haut<br />

• das Mammakarzinom<br />

• das Bronchialkarzinom<br />

• die Kopf-Hals Tumoren

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