Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...
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Nachsorgeprogramm: Einführung Seite 5<br />
betreffenden Daten vom Krebsregister an die Nachsorgedokumentation zur Speicherung weitergegeben werden.<br />
Der weiße Durchschlag wird vom Tumorzentrum Rheinland-Pfalz an das zuständige Regionalzentrum der<br />
Kassenärztlichen Vereinigung RLP zur Einleitung des Einladungsmodells übersandt.<br />
Aufgrund der Meldepflicht sind zusätzlich nicht in die Nachsorge aufgenommene Patienten mit malignen<br />
Tumoren, in situ oder semimalignen Karzinomen bzw. benignen Hirntumoren nur an das Krebsregister zu<br />
melden. Die Patienten müssen über die Meldung an das Krebsregister informiert werden. Bei einem<br />
Widerspruch des Patienten dürfen die Daten nicht an das Krebsregister weitergeleitet werden. Für den Fall, dass<br />
der Patient zu einem späteren Zeitpunkt der Speicherung seiner Daten widerspricht, werden diese im<br />
Krebsregister wieder gelöscht. Bei Meldungen nur an das Krebsregister bleibt der Abschnitt „Angaben für<br />
die Nachsorgedokumentation der KV“ direkt unter dem Patientendatenfeld unausgefüllt.<br />
1.9 Nachsorgeuntersuchungen<br />
1.9.1 Für die Nachsorge verantwortlicher Arzt<br />
Versehen mit dem Nachsorgepass wird der Patient in der Regel den Arzt seines Vertrauens aufsuchen. Dieser<br />
übernimmt die Funktion des für die Nachsorge verantwortlichen Arztes. Die Ärzte, die sich an der Betreuung des<br />
Patienten beteiligen, dokumentieren dies durch Stempeleindruck in den dafür vorgesehenen Feldern des<br />
Nachsorgepasses.<br />
1.9.2 Erster Nachsorgetermin<br />
Der erste Nachsorgetermin erfolgt abhängig von der jeweiligen Tumorerkrankung in der Regel drei Monate<br />
nach Abschluss der kurativen Therapie (Ausnahmen: Basalzellkarzinom, Rektumkarzinom nach<br />
Excision oder Polypektomie, Rektumkarzinom (UICC Stadium II-III); hier sechs Monate nach Abschluss<br />
der kurativen Therapie). Meist handelt es sich bei der kurativen Therapie um eine Operation (Ausnahmen:<br />
Basalzell-, Prostata-, Hoden- Analkarzinom, hämatologischen Entitäten).<br />
Möchte der Patient nach dem rheinland-pfälzischen Nachsorgeprogramm nachgesorgt werden und sollte zum<br />
Zeitpunkt der ersten Nachsorge kein Nachsorgepass vorhanden sein bzw. die Einwilligungserklärung im Pass<br />
nicht unterschrieben sein, so sind die zuvor beschriebenen Aufnahmeformalitäten durch den nachsorgenden Arzt<br />
nachzuholen. Die Nachsorgeuntersuchung wird durchgeführt und dokumentiert.<br />
Ist zum Zeitpunkt der ersten Nachsorge ein Nachsorgepass vorhanden und die Einwilligungserklärung bereits<br />
unterschrieben, wird der Patient mit dem Gemeinsamen Meldebogen nur an das Krebsregister gemeldet, um<br />
der Meldepflicht an das Krebsregister zu genügen. Die Nachsorgeuntersuchung wird durchgeführt und<br />
dokumentiert.<br />
1.9.3 Weitere Nachsorgetermine<br />
Die weiteren Nachsorgetermine können den diagnoseabhängigen Schemata des Nachsorgeprogramms<br />
entnommen werden. Abweichungen von diesen Schemata sind bei Besonderheiten des Einzelfalles und bei<br />
konkreten Verdachtsbefunden selbstverständlich möglich. Die Dokumentation und deren Abrechnung sind<br />
allerdings an das fixe Schema gebunden. Jeder dokumentierbare Nachsorgetermin wird vom Tumorfreidatum<br />
(meist das Operationsdatum) ausgehend berechnet. Die erste dokumentierbare Nachsorgeuntersuchung findet so<br />
z.B. beim Mammakarzinom 3 Monate (Kulanz +/- ein Monat) nach Tumorfreidatum statt, die zweite 6 Monate<br />
nach Tumorfreidatum, die dritte 9 Monate nach Tumorfreidatum (Kulanz +/- ein Monat) usw. Dokumentiert<br />
werden können jeweils maximal 4 vierteljährliche Nachsorgeuntersuchungen in den ersten beiden Jahren und<br />
jeweils 2 halbjährliche Nachsorgeuntersuchungen (Kulanz+/- 2 Monate) in den folgenden 3 Jahren.<br />
1.9.4 Dauer der Nachsorge und Dauer der Dokumentation<br />
Die Dokumentation der Nachsorge und deren Abrechnung sind auf maximal 5 Jahre begrenzt. Über diese 5 Jahre<br />
hinaus sollten folgende Tumoren weiter nachgesorgt werden:<br />
• der Harnblasentumor nach Zystektomie<br />
• das Maligne Melanom der Haut<br />
• das Mammakarzinom<br />
• das Bronchialkarzinom<br />
• die Kopf-Hals Tumoren