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Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

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Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 18<br />

geleistete Zuzahlungen:<br />

Alle gesetzlichen Zuzahlungen des Mitgliedes und seiner berücksichtigungsfähigen Angehörigen<br />

sind zu dokumentieren, d.h. Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus,<br />

Praxisgebühr etc.<br />

Nicht angerechnet werden:<br />

- Leistungen ohne ärztliche Verordnung<br />

- aufwändigere Leistungen<br />

- Abschläge im Rahmen der Kostenerstattung<br />

- Eigenanteile für Hilfsmittel, die auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens<br />

beinhalten (orthop. Schuhe)<br />

- Zahnersatz<br />

- künstliche Befruchtung<br />

- Fahrkosten zur ambulanten Behandlung (nur die gesetzliche Zuzahlung wird berücksichtigt)<br />

2.5 Häusliche Krankenpflege<br />

Der Arzt kann neben seiner ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete<br />

Pflegekräfte verordnen,<br />

• wenn Krankenhausbehandlung zwar geboten, aber nicht ausführbar ist, weil z.B. kein<br />

Krankenhausbett beschafft werden kann oder die Trennung eines Kindes von seiner Mutter<br />

dessen Erkrankungszustand nachteilig beeinflussen würde,<br />

• wenn Krankenhausbehandlung dadurch nicht erforderlich wird,<br />

• wenn Krankenhausbehandlung dadurch abgekürzt werden kann (dies müsste in Absprache<br />

zwischen Krankenhausarzt und weiterbehandelndem Arzt erfolgen),<br />

• oder wenn die ärztliche Behandlung dadurch gesichert wird.<br />

Der Anspruch des Versicherten auf häusliche Krankenpflege besteht bis zu vier Wochen je<br />

Krankheitsfall in den oben angegebenen Fällen. In begründeten Ausnahmefällen kann die<br />

Krankenkasse die häusliche Krankenpflege für einen längeren Zeitraum bewilligen, wenn der<br />

Medizinische Dienst deren Notwendigkeit festgestellt hat.<br />

Die Behandlungspflege als Teil der häuslichen Krankenpflege zur Sicherung der ärztlichen<br />

Behandlung ist eine Regelleistung der Krankenkasse, die<br />

� Regelleistung!<br />

zeitlich unbegrenzt gewährt werden kann. Der Anspruch

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