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Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

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Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 33<br />

Der Ausweis wird bei Erstanträgen in der Regel längstens für fünf Jahre ausgestellt, bei Tumoren<br />

im Frühstadium nur auf zwei Jahre. Liegen die Voraussetzungen danach weiterhin vor,<br />

kann der Ausweis verlängert werden.<br />

Bei einer Verschlechterung des Zustandes oder einer neu hinzukommenden Behinderung<br />

(auch andere Erkrankungen) kann jederzeit ein Änderungsantrag gestellt werden.<br />

2.11.2 Merkmale der Schwerbehinderung<br />

Schwerbehinderte sind Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 % beträgt.<br />

Zusätzlich zu dem Grad der Behinderung können weitere Merkmale vorliegen:<br />

2.11.2.1 G = Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt<br />

Dies liegt vor, wenn infolge einer Einschränkung des Gehvermögens oder einer vergleichbaren<br />

inneren Erkrankung der Betroffene nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne<br />

Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise<br />

noch zu Fuß bewältigt werden.<br />

2.11.2.2 aG = Außergewöhnlich gehbehindert<br />

Dieses Merkzeichen in den Schwerbehindertenausweis erhalten Personen, die sich wegen der<br />

Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb<br />

ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Dazu gehören z.B. Querschnittsgelähmte und Patienten,<br />

die diesem Personenkreis gleichzustellen sind, z.B. bei schweren Herzerkrankungen<br />

oder bei erheblich eingeschränkter Lungenfunktion.<br />

2.11.2.3 B = Die ständige Begleitung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

Die Eintragung B wird dann vorgenommen, wenn die betreffende Person nicht mehr in der<br />

Lage ist, allein mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.<br />

2.11.2.4 RF = Rundfunkgebührenbefreiung und Telefongebührenermäßigung<br />

Voraussetzung für dieses Merkzeichen ist ein GdB von mindestens 80 % und ein körperliches<br />

Leiden, das den Betroffenen dauerhaft von öffentlichen Veranstaltungen ausschließt und dies<br />

so einen Ausschluss aus dem gesellschaftlichen Leben bedeutet.<br />

2.11.2.5 H = Hilflos<br />

Dieses Merkzeichen bekommen Personen, die aufgrund der Behinderung täglich für eine Reihe<br />

von regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz<br />

fremder Hilfe bedürfen. Diese Hilfsbedürftigkeit muss länger als 6 Monate vorliegen.

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