Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...
Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...
Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 23<br />
im Sitzen“, „Darf nicht heben“). Die Wiedereingliederung umfasst in der Regel einen<br />
� Wiedereingliederung<br />
bis zu 6 Monate !<br />
Zeitraum bis zu sechs Monaten. Die Grundsätze der<br />
stufenweisen Wiedereingliederung nach den<br />
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und<br />
Krankenkassen über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen<br />
Wiedereingliederung sind zu beachten.<br />
Ist der Arbeitgeber mit dem vorgesehenen Wiedereingliederungsplan nicht einverstanden oder<br />
kann dem Arbeitnehmer aufgrund der Belastungseinschränkungen ein entsprechender Arbeitsplatz<br />
nicht angeboten werden, kann die Wiedereingliederung nicht durchgeführt werden.<br />
Während der Dauer der beruflichen Wiedereingliederung besteht Anspruch auf Krankengeld.<br />
2.9 Finanzielle Absicherung und materielle Hilfen<br />
2.9.1 Krankengeld<br />
Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn der Patient durch seine Krankheit arbeitsunfähig<br />
wird und mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Der Krankengeldanspruch besteht wegen<br />
derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren für längstens 78 Wochen. Die Dauer der Gehaltsfortzahlung,<br />
in der Regel 6 Wochen durch den Arbeitgeber, wird angerechnet. Das Krankengeld<br />
beträgt 70 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgeltes, jedoch nicht mehr als 90 %<br />
des Nettoarbeitsentgeltes.<br />
Häufig fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der<br />
� 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei<br />
Erhöhter Bera-<br />
seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser<br />
tungsbedarf!<br />
Aufforderung muss innerhalb von 10 Wochen Folge geleistet werden, sonst ist die Krankenkasse<br />
berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann<br />
durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Besteht keine<br />
Rehabilitationsfähigkeit, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. In<br />
dieser Situation besteht in der Regel erhöhter Beratungsbedarf insbesondere durch die psychosozialen<br />
Dienste!<br />
Rechtzeitig vor dem Ende der Krankengeldzahlung, der so genannten „Aussteuerung“, sollte<br />
ein Rentenantrag gestellt (ca. 3 - 4 Monate vorher) bzw. Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III<br />
(bis zu zwei Monate vorher) beantragt werden.