02.12.2012 Aufrufe

Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 23<br />

im Sitzen“, „Darf nicht heben“). Die Wiedereingliederung umfasst in der Regel einen<br />

� Wiedereingliederung<br />

bis zu 6 Monate !<br />

Zeitraum bis zu sechs Monaten. Die Grundsätze der<br />

stufenweisen Wiedereingliederung nach den<br />

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und<br />

Krankenkassen über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen<br />

Wiedereingliederung sind zu beachten.<br />

Ist der Arbeitgeber mit dem vorgesehenen Wiedereingliederungsplan nicht einverstanden oder<br />

kann dem Arbeitnehmer aufgrund der Belastungseinschränkungen ein entsprechender Arbeitsplatz<br />

nicht angeboten werden, kann die Wiedereingliederung nicht durchgeführt werden.<br />

Während der Dauer der beruflichen Wiedereingliederung besteht Anspruch auf Krankengeld.<br />

2.9 Finanzielle Absicherung und materielle Hilfen<br />

2.9.1 Krankengeld<br />

Anspruch auf Krankengeld besteht, wenn der Patient durch seine Krankheit arbeitsunfähig<br />

wird und mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist. Der Krankengeldanspruch besteht wegen<br />

derselben Krankheit innerhalb von 3 Jahren für längstens 78 Wochen. Die Dauer der Gehaltsfortzahlung,<br />

in der Regel 6 Wochen durch den Arbeitgeber, wird angerechnet. Das Krankengeld<br />

beträgt 70 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgeltes, jedoch nicht mehr als 90 %<br />

des Nettoarbeitsentgeltes.<br />

Häufig fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der<br />

� 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei<br />

Erhöhter Bera-<br />

seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser<br />

tungsbedarf!<br />

Aufforderung muss innerhalb von 10 Wochen Folge geleistet werden, sonst ist die Krankenkasse<br />

berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann<br />

durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Besteht keine<br />

Rehabilitationsfähigkeit, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. In<br />

dieser Situation besteht in der Regel erhöhter Beratungsbedarf insbesondere durch die psychosozialen<br />

Dienste!<br />

Rechtzeitig vor dem Ende der Krankengeldzahlung, der so genannten „Aussteuerung“, sollte<br />

ein Rentenantrag gestellt (ca. 3 - 4 Monate vorher) bzw. Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III<br />

(bis zu zwei Monate vorher) beantragt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!