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Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

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Regionaler Wegweiser psychosoziale <strong>Onkologie</strong>: Sozialrechtliche Fragen Seite 24<br />

2.9.2 Arbeitslosengeld I (SGB III)<br />

Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben Arbeitsuchende, die während der letzten drei<br />

� Nur auf Antrag!<br />

Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12<br />

Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis standen<br />

(zum Beispiel beitragspflichtig beschäftigt waren), sich persönlich bei der Agentur für Arbeit<br />

arbeitslos gemeldet haben und eine neue Beschäftigung suchen.<br />

Das Arbeitslosengeld beträgt 60 % des pauschalierten letzten Nettoarbeitsentgelts (67 % für<br />

Arbeitslose mit Kind).<br />

Seit dem 1. Januar 2008 gilt: Wer arbeitslos wird, erhält maximal 12 Monate Arbeitslosengeld,<br />

über 50-Jährige maximal 24 Monate.<br />

Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III ist als Übergangslösung möglich, wenn ein Patient „ausgesteuert“<br />

(Ende des Krankengeldbezuges) wird, weiter arbeitsunfähig ist und über weitergehende<br />

Maßnahmen noch nicht entschieden wurde (Berufsförderungsmaßnahmen, Erwerbsminderungsrente).<br />

Das Arbeitsamt wird dann dazu auffordern, entweder einen Rehabilitationsantrag<br />

oder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.<br />

2.9.3 Arbeitslosengeld II nach Hartz IV (SGB II) :<br />

Einen Anspruch auf diese Grundsicherung haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen<br />

15 und unter 65 Jahren sowie die im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, also<br />

zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner und Kinder (Bedarfsgemeinschaft). Das Arbeitslosengeld<br />

II (ALG II ) folgt, wenn das - sich am letzten Nettolohn orientierende -ALG I endet.<br />

Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend<br />

sind oder deren Partner minderjährig ist, seit dem 1. Juli 2009 bundeseinheitlich 359,- €. Die<br />

Regelleistung für (Ehe-)Partner beträgt jeweils 323 €. Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, erhalten<br />

215 €. Kinder vom 6. bis einschließlich 13. Lebensjahr erhalten 251 €, Kinder ab 14<br />

Jahren und Volljährige unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern wohnen, erhalten 287 €. Junge<br />

Erwachsene ab 25 Jahren müssen einen eigenen Antrag auf Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen,<br />

unabhängig davon, ob sie in einer eigenen Wohnung oder bei den Eltern wohnen. Personen,<br />

die in einem eigenen Haushalt leben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft, wenn sie<br />

mindestens 15 Jahre alt sind.<br />

Hinzu kommen wenn nötig Unterkunfts- und Heizkosten.<br />

Eigenes Vermögen wird angerechnet, wenn es die jeweils geltenden Freibeträge übersteigt.

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