Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...
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Nachsorgeprogramm: Einführung Seite 4<br />
Koordination von Maßnahmen der körperlichen Rehabilitation und von Hilfen bei familiären und beruflichen<br />
Problemen. Der Nachsorgepass ist Eigentum des Patienten.<br />
Den betreuenden Ärzten dient der Pass als Organisationshilfe bei der Steuerung der Nachsorgemaßnahmen. Er<br />
wirkt dadurch einer Fragmentierung der Nachsorge und vermeidbaren Doppeluntersuchungen entgegen.<br />
1.6.1 Inhalt des Nachsorgepasses<br />
Der Nachsorgepass enthält Angaben zum erkrankten Organ, zur Primärbehandlung, zu wesentlichen Begleiterkrankungen,<br />
hat Raum für weitere Hinweise, wie zum Beispiel Medikamentenunverträglichkeiten und enthält<br />
die Einwilligungserklärung des Patienten. Da manche Patienten gleichzeitig aufgrund unterschiedlicher Tumoren<br />
nachgesorgt werden und daher mehrere Pässe gleichzeitig besitzen, ist es ratsam, insbesondere bei Hauttumoren<br />
den nachzusorgenden Tumor (z.B. Basaliom, Spinaliom usw.) jeweils im Nachsorgepass zu vermerken.<br />
1.6.2 Mehrere Nachsorgepässe bei zwei oder mehreren Tumorerkrankungen<br />
Erkrankt ein Patient während der Nachsorge an einem zweiten Primärtumor, so erhält er, sobald der zweite<br />
Tumor kurativ behandelt wurde, einen zusätzlichen Pass mit eigener Passnummer. Der Patient nimmt damit auch<br />
an mehreren tumorspezifischen Nachsorgen teil.<br />
Sonderregelung Basaliom.<br />
• Ein Basaliompatient besitzt nie mehr als einen Basaliomnachsorgepass gleichzeitig.<br />
• Bei mehreren gleichzeitig diagnostizierten Basaliomen wird nur ein Nachsorgepass ausgegeben,<br />
unter dem diese Basaliome gemeinsam nachgesorgt und dokumentiert werden.<br />
• Wird ein Zweitbasaliom festgestellt, wird die Nachsorge des vorherigen Basaliomes mit einer<br />
Abschlusserhebung (Abschlussgrund: Zweitbasaliom) beendet.<br />
• Nach Entfernen des erneut aufgetretenen Basalioms und erneuter Tumorfreiheit erhält der<br />
Patient einen neuen Nachsorgepass mit neuer Passnummer. Der zugehörige neue Gemeinsame<br />
Meldebogen wird ebenfalls ausgestellt. Unter der neuen Passnummer werden alle bisher<br />
aufgetretenen Basaliome mit nachgesorgt.<br />
1.7 Einwilligungserklärung<br />
Die Nachsorgedaten der Patienten dürfen datenschutzrechtlich nur erhoben und verarbeitet werden, wenn der<br />
Patient schriftlich eingewilligt hat. Die Einwilligungserklärung befindet sich in doppelter Ausführung im<br />
Nachsorgepass. Der Patient hat das Recht, jederzeit nachträglich seine Einwilligung zu widerrufen. Der<br />
nachsorgende Arzt benachrichtigt in diesem Falle das Tumorzentrum Rheinland-Pfalz, Abteilung Nachsorgedokumentation,<br />
Am Pulverturm 13, 55101 Mainz und darf in diesem Fall die Nachsorgeuntersuchungen<br />
zukünftig nicht mehr dokumentieren. Die Daten des betreffenden Patienten werden daraufhin im Tumorzentrum<br />
gelöscht.<br />
Der Arzt, der den Patienten in das onkologische Nachsorgeprogramm aufnimmt, sorgt dafür, dass beide<br />
Exemplare der Einwilligungserklärung unterschrieben werden und nimmt das perforierte Exemplar zu den<br />
Krankenunterlagen. Das zweite Exemplar der Einwilligungserklärung verbleibt im Nachsorgepass.<br />
Der nachsorgende Arzt vergewissert sich von der Rechtmäßigkeit seiner Datenerhebung, indem er das im<br />
Nachsorgepass verbliebene Exemplar der Einwilligungserklärung auf die Unterschrift seines Patienten hin<br />
kontrolliert. Hat der Patient die Einwilligungserklärung noch nicht unterschrieben, so holt der nachsorgende Arzt<br />
dies (für den an anderer Stelle ausgegebenen Nachsorgepass) nach und füllt den Gemeinsamen Meldebogen aus.<br />
1.8 Meldung mit dem Gemeinsamen Meldebogen<br />
Der „Gemeinsame Meldebogen Epidemiologisches Krebsregister und Nachsorgeprogramm<br />
Rheinland-Pfalz“ (gelb) dient sowohl zur Aufnahme des Patienten in die<br />
Nachsorge als auch zur Meldung der jeweiligen Tumorneuerkrankung an das<br />
Krebsregister. Diese Zusammenarbeit erspart den ausfüllenden Ärzten eine Doppeldokumentation<br />
der tumorfreien Patienten.<br />
Der grüne Durchschlag ist für den Arzt bestimmt und bei den Patientenunterlagen aufzubewahren. Das Original<br />
und der weiße Durchschlag werden unmittelbar nach der Erhebung an die Vertrauensstelle des Krebsregisters<br />
Rheinland-Pfalz, Am Pulverturm 13, 55101 Mainz gesandt. Das Original des Gemeinsamen Meldebogens<br />
wird vom Krebsregister Rheinland-Pfalz EDV-mäßig erfasst. Nur wenn vom Arzt „Einwilligungserklärung für<br />
das Nachsorgeprogramm liegt vor“ in der oberen rechten Ecke des Dokumentationsbogens angekreuzt wurde<br />
und zusätzlich die „Angaben für die Nachsorgedokumentation der KV“ vollständig ausgefüllt wurden, dürfen die