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Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

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Nachsorgeprogramm: Einführung Seite 6<br />

1.9.5 Kombinierter Nachsorge- und Abschlussbogen<br />

Zur Dokumentation der Nachsorge gibt es den kombinierten Nachsorge- und Abschlussbogen, der zur<br />

Dokumentation einer Nachsorgeuntersuchung und/oder eines Abschlusses verwendet werden kann. Der<br />

nachsorgende Arzt füllt nach erfolgter Untersuchung den kombinierten Nachsorge-Abschluss-Erhebungsbogen<br />

aus, bestätigt die Durchführung mit Stempeleindruck und vereinbart mit dem Patienten den nächsten Termin.<br />

Das Original und der weiße Durchschlag sind unmittelbar nach Durchführung der Nachsorgeuntersuchung an<br />

das Tumorzentrum Rheinland-Pfalz, Am Pulverturm 13, 55101 Mainz zu senden, das den weißen Durchschlag<br />

wiederum an das zuständige Regionalzentrum der KV RLP für das Einladungsmodell der Patienten weiterleitet.<br />

Der grüne Durchschlag verbleibt beim Arzt.<br />

1.9.6 Durchführung und Dokumentation der Nachsorgeuntersuchungen<br />

Welche Untersuchungen in welchen zeitlichen Abständen bei welchen Tumorentitäten empfohlen werden, kann<br />

den Nachsorgeschemata entnommen werden. Nach jeder Nachsorgeuntersuchung wird der erkennbare<br />

psychosoziale Interventionsbedarf dokumentiert. Hierbei schätzt der behandelnde Arzt ein, mit welchen<br />

Problembereichen sich der Patient beim Nachsorgetermin auseinandersetzt (Depressivität, Angst, Compliance,<br />

Partner/Familie/Freunde etc., Beruf). Darüber hinaus dokumentiert er, ob daraus resultierende Interventionsangebote<br />

bereits erfolgt oder vorgesehen sind.<br />

1.9.7 Dokumentation eines Abschlusses<br />

Der kombinierte Nachsorge- und Abschlusserhebungsbogen wird als Abschlusserhebung verwendet, wenn<br />

• die Nachsorge nach fünf Jahren regulär abgeschlossen wird<br />

• die Nachsorge ärztlicherseits nicht indiziert ist<br />

• die Nachsorge auf Wunsch des Patienten nicht weitergeführt wird, der Patient verzogen (außerhalb Rheinland-Pfalz)<br />

oder nicht mehr auffindbar ist<br />

• der Patient verstorben ist<br />

• ein Rezidiv auftritt<br />

• Metastasen festgestellt werden<br />

• nach einem Basaliom ein Zweitbasaliom auftritt<br />

1.9.8 Nachsorge nach Auftreten von Rezidiven, Metastasen, Zweitbasaliomen<br />

oder Zweittumoren<br />

Wird ein Patient nach Feststellung eines Rezidives, Metastasen oder eines Zweitbasalioms nach einer Therapie<br />

wieder tumorfrei, so erhält er einen neuen Pass mit eigener Passnummer. Mit den Nachsorgeuntersuchungen<br />

wird wieder von vorne begonnen, wobei beim Zweitbasaliom die erste Basaliomerkrankung unter der neuen<br />

Passnummer mit nachgesorgt wird. Nach Auftreten von Rezidiven und/oder Metastasen wird wieder der<br />

Primärtumor nachgesorgt. Erkrankt der Patient im Laufe der Nachsorgeuntersuchungen an einem zweiten<br />

Primärtumor, dann ist ihm, wenn er wiederum tumorfrei ist, ein zusätzlicher, zweiter Pass mit eigener<br />

Passnummer auszuhändigen. Zusätzlich zu den Nachsorgeuntersuchungen für den Ersttumor werden dann<br />

Untersuchungen für den Zweittumor eingeleitet.<br />

1.10 Einladung des Patienten<br />

1.10.1 Nachsorgeleitstelle<br />

Die am Onkologischen Nachsorgeprogramm mitwirkende Kassenärztliche Vereinigung RLP hat in zwei<br />

Regionalzentren Nachsorgeleitstellen eingerichtet. Diese tragen für die rechtzeitige Einladung der Patienten über<br />

die Kassenärztliche Vereinigung RLP Sorge. Die Termine der einzelnen Nachsorgeuntersuchungen werden per<br />

EDV mitverfolgt. Daher muss das Original der Nachsorgebögen möglichst zeitnah zum Untersuchungstermin<br />

dem Tumorzentrum Rheinland-Pfalz zugesandt werden, um eine termingerechte Einbestellung des Patienten<br />

nach dem vorgegebenen Nachsorgeschema zu gewährleisten.<br />

1.10.2 Nachsorgetermine und Einladungsschreiben<br />

Beim Ausfüllen des Gemeinsamen Meldebogens legt der behandelnde Arzt den ersten Nachsorgetermin fest. Der<br />

Patient erhält ein Einladungsschreiben, das die Bitte enthält, mit dem für die Nachsorge verantwortlichen Arzt<br />

Kontakt aufzunehmen.

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