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Psychosoziale Onkologie - Institut - Johannes Gutenberg-Universität ...

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Nachsorgeprogramm: Einführung Seite 3<br />

1 Dokumentation des Nachsorgeprogramms<br />

1.1 Zielgruppe<br />

Zielgruppe der onkologischen Nachsorge im Sinne des Vertrags zur Regelung der onkologischen Nachsorge in<br />

Rheinland-Pfalz sind ausschließlich diejenigen Patienten, bei denen nach Abschluss der onkologischen<br />

Primärtherapie kein Tumor mehr nachweisbar ist und bei denen eine Heilung grundsätzlich möglich ist. Die<br />

Patienten befinden sich möglicherweise während der Nachsorge noch in adjuvanter Chemo- oder<br />

Strahlentherapie.<br />

Patienten, bei denen nur eine partielle Remission erzielt wurde oder bei denen eine Heilung durch die<br />

eingeleitete Therapie von vornherein nicht möglich ist (z.B. Prostatakarzinom unter alleiniger Hormontherapie),<br />

können nicht formal in das Nachsorgeprogramm aufgenommen werden. Diese Patienten erhalten<br />

dementsprechend keinen Nachsorgepass und die Nachsorge wird nicht zentral dokumentiert. Selbstverständlich<br />

können die Empfehlungen zur Tumornachsorge in angepasster Form jedoch auch für diese Patientengruppe<br />

übernommen werden, die eine mindestens ebenso intensive körperliche und psychosoziale Weiterbetreuung<br />

benötigt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Tumornachbehandlung, die im Rahmen des rheinlandpfälzischen<br />

Nachsorgeprogramms nicht dokumentiert wird.<br />

1.2 Dokumentierbare Tumoren<br />

In der Nachsorgedokumentation des Tumorzentrums werden keine benignen Tumoren erfasst.<br />

Dokumentiert werden können:<br />

• alle soliden malignen Tumoren<br />

• von den Carcinomata in situ nur die der Harnblase, die des Kopf-Hals Bereiches (Carcinoma in situ der<br />

Haut im Kopf-Hals Bereich nur Morbus Bowen), das duktale Carcinoma in situ der Mamma von den<br />

Carcinoma in situ der Haut ausschließlich: Morbus Bowen<br />

• von onkologischen Fachärzten nachgesorgten Lymphome und Leukämien<br />

• Rezidive und Metastasen, sofern der Patient nach Therapie erneut tumorfrei geworden ist.<br />

1.3 Formelle Aufnahme des Patienten in das Onkologische Nachsorgeprogramm<br />

Zur Aufnahme des Patienten in das Onkologische Nachsorgeprogramm Rheinland-Pfalz muss der hierfür<br />

verantwortliche Arzt<br />

• den Patienten über die Zielsetzung der Nachsorge informieren<br />

• dem Patienten einen Nachsorgepass ausgeben<br />

• die Einwilligungserklärung im Nachsorgepass unterschreiben lassen<br />

• den Gemeinsamen Meldebogen für Krebsregister und Nachsorgedokumentation vollständig ausfüllen.<br />

1.4 Verantwortlicher Arzt für die Aufnahme in das Nachsorgeprogramm<br />

In der Regel erfolgt die Aufnahme des Patienten in das Nachsorgeprogramm durch den erstbehandelnden Arzt,<br />

meist im Krankenhaus.<br />

Falls ein Patient an der Nachsorge teilnehmen möchte, aber bei seiner ersten Nachsorgeuntersuchung noch<br />

keinen Nachsorgepass besitzt bzw. die Einwilligungserklärung im Nachsorgepass nicht unterschrieben wurde,<br />

erledigt der nachsorgende Arzt die unter dem vorherigen Punkt beschriebenen Aufnahmeformalitäten.<br />

1.5 Information des Patienten<br />

Wichtig ist es, den Patienten über die Zielsetzung des Nachsorgeprogramms zu informieren, z.B. mit Hilfe des<br />

vom Tumorzentrum Rheinland-Pfalz, Am Pulverturm 13, 55101 Mainz herausgegebenen Patientenfaltblatts „Das<br />

onkologische Nachsorgeprogramm in Rheinland-Pfalz“. Statt falscher Sicherheiten sollte ein Gefühl der<br />

Geborgenheit und die Bereitschaft zur Begleitung durch den Arzt in dieser schwierigen Lebenssituation<br />

vermittelt werden.<br />

1.6 Nachsorgepass<br />

Der Patient erhält durch den Nachsorgepass eine Übersicht über seine Betreuung. Er wird dadurch für die<br />

Einhaltung der Kontrolltermine aktiv mitverantwortlich. Dies erleichtert die psychologische Führung und die

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