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Durchführungsbestimmungen des LKA zur DVO und zum TV-L

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<strong>Durchführungsbestimmungen</strong> <strong>zur</strong> DienstVO <strong>und</strong> <strong>zum</strong> <strong>TV</strong>-LSR 2 y BATNr. 1 SR 2 yUnterscheidung der Befristungsmöglichkeitenin drei Kategorien:• Zeitangestellte• Angestellte für Aufgaben von begrenzterDauer• AushilfsangestellteProtokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1 SR 2 yZulässige Befristungsgründe bei ZeitangestelltenProtokollnotiz Nr. 2 zu Nr. 1 SR 2 yFünfjahresgrenze für ZeitverträgeProtokollnotiz Nr. 3 zu Nr. 1 SR 2 yZulässigkeitsbegrenzung für Arbeitsverträgefür Aufgaben mit begrenzter DauerProtokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2 yBevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzungvon DauerarbeitsplätzenProtokollnotiz Nr. 6 zu Nr. 1 SR 2 yBesondere Regelungen <strong>zur</strong> sachgr<strong>und</strong>losenBefristunga) besondere Nennung der sachgr<strong>und</strong>losenBefristung im Arbeitsvertragb) Min<strong>des</strong>tdauer <strong>des</strong> Arbeitsverhältnisses(Soll-Vorschrift)c) <strong>und</strong> d)Probezeit <strong>und</strong> Kündigungsfrist in der Probezeit§ 30 <strong>TV</strong>-LweggefallenDen Begriff „Zeitangestellte” gibt es nichtmehr, die Zulässigkeit der Befristung richtetsich nach allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätzen, insbesondere§ 14 Abs. 1 TzBfG.§ 30 Abs. 2 Satz 1Von der Regelung <strong>des</strong> § 30 Abs. 2 Satz 1mittelbar erfasst, soweit kalendermäßigbefristeter Arbeitsvertrag§ 30 Abs. 2 Satz 2weggefallen(<strong>zur</strong> Ausgestaltung befristeter Arbeitsverträgevgl. die Dienstvertragsmuster)§ 30 Abs. 3 Satz 1§ 30 Abs. 4• Probezeit bei sachgr<strong>und</strong>losen Befristungeneinheitlich sechs Wochen• für Befristungen mit Sachgr<strong>und</strong> tarifvertraglicheFestlegung einer sechsmonatigenProbezeit• Kündigungsfrist in der Probezeit einheitlichzwei Wochen <strong>zum</strong> Monatsendee) Kündigung nach Ablauf der Probezeit § 30 Abs. 5f) Weiterbeschäftigung § 30 Abs. 3 Satz 2Nr. 2 SR 2 yArbeitsvertragsgestaltungweggefallen(<strong>zur</strong> Ausgestaltung befristeter Arbeitsverträgevgl. die Dienstvertragsmuster)Stand: 14. Dezember 2012 - 99 -

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