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10 Ka l"olingische Königsgüterzugl,eich Mittelpunkt leines ganzen Pfarrbezirkes. Eine solche Urkirche o<strong>de</strong>rUrpfa,rrei hatte das "Reicht <strong>de</strong>s ,Hauptgottes.dienstes und <strong>de</strong>r 'Tauf'e für dasKirchenvolk <strong>de</strong>s Gaues o<strong>de</strong>r g,eines Unterteils I und erstere warlen oft mitGerichtsversammlungen verbun<strong>de</strong>n" 49. Z,wat wird auf'grund <strong>de</strong>r fortschrei ....te'TI<strong>de</strong>n Missionierung und <strong>de</strong>r siedlerischen Du.rchdringung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s imLaufe <strong>de</strong>r Zeit eine Auf- und Unterteilung notwendig: Großpfarreien wurd,enin zahlreiche kleinere Pfarrsprengel aufgeglIe<strong>de</strong>rt. Mlttelpunkt bliebaber 'weiterhin die alte Urpfarrei. Sie blieb dies nicht n,ur in kirchlicherson<strong>de</strong>rn auch in politischer Hinsi,cht ~ Jene Urkirchen weisen sich al l kö,niglieheEigenkirchen aus~ <strong>de</strong>nn ndie auf I~Öni.gsgut entstan<strong>de</strong>nen Eig,enkirchensind fast durchweg Martins,kirch,en u SD . M,artin aber w'ar <strong>de</strong>r NationalheiHge<strong>de</strong>r Franken und <strong>de</strong>r Martinsk.ult stand im 8. und 9. J ahrh,un<strong>de</strong>rt im, Fran-,kenreich in, großer Blüte. Al1grn,ein k,ann man daher ,annehmen. daß einealte Ma.rtinskirche auf königli1chem Bo<strong>de</strong>n stand, und daß sie kbnigli cbe,Eigenkirch,e war.Freilich dürfen die Patrozinien ruch . einseitig und als einzigles Kriterium,für das V 'orhan<strong>de</strong>nse ~ n von Kö.nigsgut herangezogen 'werd,en. Allein schonaus <strong>de</strong>r Existenz e ' er MartinskiI ehe Q,uf Königsgut schlIeßen zu wollen,,v·äre ein falsCher W'eg., Erst im Zusammenhang mit and,e,ren Q'uellen undgew'issermaßen als Ergänzung <strong>de</strong>rselben kann man zu einem zufrie<strong>de</strong>nstel~len<strong>de</strong>n Erge'bnls gelangen ~ Die zu sehr vera'bsolutierte An'nahme daß SanktMartin. 'I,innerhalb <strong>de</strong>r Grenzen <strong>de</strong>s Frankenreiches besitz,anzeigend für dasRelch und für <strong>de</strong>n. König sei s" darf niem,als C\ls ,einzige' ,Arbeitsgrundlagbenutzt werd,en.F. "Proprietas KegL ~, und G:rafen,gutBei <strong>de</strong>r Erf'assung <strong>de</strong>s karolingische'n ,Königsgutes in <strong>de</strong>r Baa.r gingenwir von <strong>de</strong>r 'weitesten und allgemeinste,n Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Begriifes tKö,nigs-,gut. ' aus. Als Kbnigsgut soll nämlich all das bezeichnet ,ver<strong>de</strong>n was siCh au,irgen<strong>de</strong>ine Weise direkt o<strong>de</strong>r indirekt als königlich,er Besitz a.usmachenl , a "ßt H~ 'b' r d- eh hl h t'r. h'l!" 'h ··ß d' k ' .1 . : ' }Ier .. el Wlr es ·') •. . WUI"., "aup, sac ,., .ne. um gro,· e-re O· e'r ,I,1 eln,ere ·Wi tsch.aitsgüt,el odr -höfe, hand.eln. Al' direkt na'chweisbares Köni,gsgutb,ezelchnn wir jreneB~ das sich ausschli,eßlich in <strong>de</strong>r H,and <strong>de</strong>s Königs befin<strong>de</strong>tund das in <strong>de</strong>n Quellen direkt nproprietas' <strong>de</strong>s Königs: ge'nannt wird.Zur Erklärung <strong>de</strong>ss,en, 'was unter indirekt nachweisbarem ,Könl,gs,gutverstand.en w'er<strong>de</strong>n soll bedarf' es eines kurzen Exkurses. Um einen zen-,

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