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Ka roHn gi sm e Kö n igs güt '. r 19m,onasterium. Sindleozzesouua dictum. cui i<strong>de</strong>m Hatho praeess,e ui<strong>de</strong>tur~ . . in proprium donavim.us. Hoc est: omn.es res qu.as i<strong>de</strong>m. A<strong>de</strong>lpe,rtusuenerabilis comes in supradieta uilla sub beneficio tenuit. ID9Es läßt sich lei<strong>de</strong>r nichts Näheres über das genannte gräfliche Lehen aus~machen! da keine djesbezügHche'n Quellen mehr zu fin<strong>de</strong>n sind. Jed:enfallsist aber nachgewiesen 7daß auch in Donaueschin,gen ein karohngischer Königshofgestan<strong>de</strong>n hat.,Aber nicht erst seit <strong>de</strong>m 9 ~ Jahrhun<strong>de</strong>rt ist ehvas übe.r die b,eson.<strong>de</strong>reB,ed,eutung bekannt. Donaueschingen besitzt nämlich zwei große alemannisch,e'Reihengräberfel<strong>de</strong> r aus <strong>de</strong>m 6. J ahrh 'un<strong>de</strong>rt ~ Noch wichtiger als diesescheinen mir di,e Pfostenreste zu sein., die im heutigen Stadtkern gefun<strong>de</strong>nWU.r<strong>de</strong>n. Es ist nämlich eine Seltenh.eit, daß Siedlungsreste aus <strong>de</strong>r alemannisch,enZeit noch in dieser Form erbal ten sind ~ 1 t ~PFORREN: "in ministerl0 Hruadharii comitis .. "ad Forrun ~ uberlrägtKaiser Ludwi,g <strong>de</strong>r Fromme 817 die bisher <strong>de</strong>m Grafen zukom.men<strong>de</strong>n Ein·­künfte <strong>de</strong>r Mansen dies Pruningus u~ Waningus ,an das Kloster St., Gallen. "'1Im Jahre 856 vertauscht König Ludw'ig <strong>de</strong>r Deutsche an <strong>de</strong>n ~'nobilispresblter nomine Otulfus'" <strong>de</strong>n dritten ITeil leiner C'urtis zu P'fohren gegen5 Jucharte an <strong>de</strong>mselben Ort~,. ,. ,. <strong>de</strong>dit namque mem,oratus presbiter Otulfus "per manus .advoc,ati suinomineWichardi ~ . ,. mansuetudine nostrae a d pro p r. i u m ju:gera,quinque et econtra recepit a. nobis in eo<strong>de</strong>m pago et in ea<strong>de</strong>m villaiuxta ,e.eclesiam ibi constructam tertiam. partem unius (! u r t i s quama qulbusdam gilstrionibus nostris Gundwino scilicet et Liudone lemeratinsuper ~ ut dictum est commutaverat . .. 1UIn P .fohre'n stand, nach <strong>de</strong>r obigen Urkun<strong>de</strong> zu schließen , eine königlichecurtis . die von zwei Verwalte'rn (,gilstriones) betreut wur<strong>de</strong>,. Da die curtis"iuxta ecclesiam u stand geht man sicher nicht 'feh ' mit <strong>de</strong>r Anna.hme. daßKirche und Königsgut zusammengehörten. Lei<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r alte Kirchenpatron.nicht mehr festzustel1en ~ Es ist aber bemerkenswert daß <strong>de</strong>r heiligeMich.ael j <strong>de</strong>r ebenfalls ein alter fränkischer Heiliger ist, große Verehrung:im Dorfe genoß. S'o stehen die königliche curtis und die 'kö,rugliche ecclesIadlchtnebeneinan<strong>de</strong> r~ 1'13Auch Pfohren .muß sChon in. vorfränkischer ,Z·eit eine wenn auch nurkleine; Siedlung gewiesen sein, wenn sich auch aus <strong>de</strong>m Vorh,an<strong>de</strong>nseinein·es, am Ortsausgangfreig·elegten IG-rabes aus <strong>de</strong>m 6. Jahrhun<strong>de</strong>rt keinendgültiger Schluß, zileh,en laßt. ~n ,,,HEIDENHOFEN: Im J ,ahr'e 857' bestätigt König Lud'\vig <strong>de</strong>r D'eutsche

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