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Ka ro 1 i.n gisehe K.ünlgsgü te r 1.1tralistisch aus,g.ericb.teten Verwaltungsapparat aufbauen und i.n 'Gang haltenzu können, brauchte·n die karolingis,chen }Ierrsch,er leine beträchtliche Anz.ah.lihne'n e'rgebener Leute~ dje an einem <strong>de</strong>rartigen Staatsauf.bau. mitalbeitenkonnten. Zur Verfü.,gung stan.<strong>de</strong>n Ihnen dabei u. a. die G· 1" a f e n ~ nDlerfränkische Graf war in. Deutschland meist nichts an<strong>de</strong>res als kÖlniglicherKom.missar zur Durchsetzun.g und Erhaltung <strong>de</strong>r fränkischen Herrschaftüber D leuts chI and;. seine i\.ufgabe \var daher dietaatspolitische Überwachung<strong>de</strong>s Volkes und seiner Einrichtungen~ Vileshalb er gera<strong>de</strong> an <strong>de</strong>n strategischentschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Punkten angesetzt wur<strong>de</strong> oh,n.e daß d,eshalb diebisherigen Einrichtungen r beson<strong>de</strong>rs die Gerichtsbarkeit a.ufg,ehört hatt. n;sie sind nur kontrolliert, wor<strong>de</strong>n, Seine Macht stützte si.ch. auf' das ihm,überwiesene K ·önigsgut~ . 52Sicher geht man z.u. weit '\;\renn man <strong>de</strong>n. fränkischen Grafen als ein.enVerwaltungsbeamten im mo<strong>de</strong>rnen. Sinne bezeichn'et~ Er wal" d,er 'Vorstehereines ihm vom König zugeteilten Bezirkes. Ein <strong>de</strong>rartiger Bezi.rk ist. aberwie<strong>de</strong>rum nicht ·ein abgegrenzter V,erwaltungsbezirk. im mod,ernen Sinne.Der Graf war i Vertreter d'er königli,chen Interessen in eine·m nur allgem,einbestimmbaren Gebiet, <strong>de</strong>ssen Ausd,ehnung durch das in Str,eulage befmd­I,iche Königsgut irgend\vie festgelegt w,ar ·. :51Aufgru:nd dieser n.ur allgemein bestimmten, <strong>de</strong>m Graf.en zufallend.,enAufgabe'n hat ma~n. au,ch anzunehmen daß dler Besitz d.es IGra en, G r a f' e n -g' u t, o<strong>de</strong>r wie man es bezeichnen mag, auf <strong>de</strong>'n K ,önig zurückgeht, mitand·eren Worten" es gehörte zwar nicht direkt <strong>de</strong>'m K.önig .als, propri,etaK .'es stellte aber i n cl ire 'k t ein,en Teil <strong>de</strong>s Konigsgutes da.r,. Aus diesemGrun<strong>de</strong>· kann man auch dort Gut <strong>de</strong>s Königs s ' hen., wo siCh dieses in <strong>de</strong>rHand eines Grafen b·efin<strong>de</strong>t· <strong>de</strong>nn <strong>de</strong>s Grafen Macht "stützte sich a.uf dasihm Ü ber\·~li.esene Königsgut u . s~G. D,as Königsgut in. <strong>de</strong>r Haar1. Königsgut in d le .~ Centenc' A.i'tracbtalMittelpunkt <strong>de</strong>r 'Centeneist H'ONDINGEN. s5 In. ,einer 'U'rkund,e aus <strong>de</strong>mJahre 817 überträg Kaiser :Lud\\rig <strong>de</strong>r Dleutsche rule Einkünfte 'Von 47M'anse'n die bishier <strong>de</strong>m Grafen zugestan<strong>de</strong>n waren.'1 an. das Kloster St. Gallen~Darunter befin<strong>de</strong>t sich auch. eine, Manse jn Hondingenr... . in ministerio Frumoldi comitis m. ans um, Weifarii in. Huntingun ... iEs stellt silch die Frage. ob die glenannt.e Manse tatsächlich ein Teil <strong>de</strong>r, 56

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