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Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Aktivierung in Oberösterreich

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B E D A R F S O R I E N T I E R T E M I N D E S T S I C H E R U N Gwird geme<strong>in</strong>h<strong>in</strong> als bestes Mittel gegen Armut angesehen. Ob<strong>in</strong>ger merkt hierzu an, dass die vergleichendeWohlfahrtsstaatsforschung dem österreichischen, nämlich konservativen Regimetype<strong>in</strong>en Reformbedarf attestiert. Aufgr<strong>und</strong> mangelnder Anpassung an die veränderten sozioökonomischenRahmenbed<strong>in</strong>gungen sei das österreichische Sozialsystem veraltet. Beispielsweise hatdie enge Verknüpfung zwischen Beitrags- <strong>und</strong> Versicherungsleistungen weitreichende Folgen fürdie steigende Zahl atypisch beschäftigter Personen. 16Die Arbeitsmarktpolitik hat laut dem Arbeitsmarktgesetz (AMSG) <strong>in</strong>sbesondere die Aufgaben Arbeitslosigkeitvorzubeugen <strong>und</strong> zu beseitigen, sowie zu e<strong>in</strong>em vollständig, nachhaltig <strong>und</strong> wirtschaftlichs<strong>in</strong>nvollen Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot <strong>und</strong> -nachfrage, unter Wahrungökonomischer <strong>und</strong> sozialer Gr<strong>und</strong>sätze, beizutragen. 17 Vor allem s<strong>in</strong>d es die historischen Erfahrungenmit Massenarbeitslosigkeit, die das bewusste E<strong>in</strong>greifen des Staates <strong>in</strong> den Arbeitsmarktrechtfertigen. Es wird als Aufgabe des Staates angesehen, den Arbeitsmarkt zugunsten vielerArbeitsplätze zu bee<strong>in</strong>flussen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) stellt dabei den wichtigsten Trägerzur Umsetzung der arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben des B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriums für Arbeit,Soziales <strong>und</strong> Konsumentenschutz (BMASK) dar. Das AMS, e<strong>in</strong> Dienstleistungsunternehmen desöffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, ist für die Vollziehung bzw. Durchführungder staatlichen Arbeitsmarktpolitik zuständig. 18 Anfang der 1990er Jahre wurde der Arbeitsmarktverwaltung,quasi der Vorläufer des AMS, unter anderem <strong>in</strong>effiziente Arbeitsweise <strong>und</strong> mangelndeNähe zu den Betrieben vorgeworfen. Daraufh<strong>in</strong> wurde nach langwierigen Verhandlungen dasArbeitsmarktservicegesetz (AMSG) erlassen. Durch das Gesetz kam es zur Ausgliederung derArbeitsmarktverwaltung aus dem staatlichen Bereich <strong>und</strong> zur Transformation <strong>in</strong> das AMS, daszu strukturellen Änderungen führte <strong>und</strong> u,a, mit dem Ziel verb<strong>und</strong>en war, die <strong>Aktivierung</strong> von Arbeitslosen<strong>in</strong> den Mittelpunkt zu rücken, anstatt Arbeitslosigkeit nur zu „verwalten“, auch mit demH<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>, dadurch den „Missbrauch“ von Sozialleistungen zu vermeiden. 19 Das B<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isteriumfür Arbeit, Soziales <strong>und</strong> Konsumentenschutz arbeitsmarktpolitische legt Ziele fest, mitderen Abwicklung der staatlichen Arbeitsmarktpolitik obliegt dann dem Arbeitsmarktservice. DieRisikoabsicherung der Arbeitslosigkeit obliegt (nahezu) gänzlich dem staatlichen Bereich. 20 DieseZielvorgaben s<strong>in</strong>d dabei stark an europäische Vorgaben angelehnt. 21 Die staatliche Arbeitsmarktpolitik<strong>in</strong> Österreich baut auf zwei Säulen auf, der aktiven <strong>und</strong> der passiven Arbeitsmarktpolitik.Passive ArbeitsmarktpolitikDie passive Arbeitsmarktpolitik richtet ihren Fokus auf die Kompensation von E<strong>in</strong>kommensverlusten,bed<strong>in</strong>gt durch Arbeitslosigkeit. Im Falle des Risikoe<strong>in</strong>tritts stellen <strong>in</strong>sbesondere Arbeitslosengeld<strong>und</strong> Notstandshilfe e<strong>in</strong>e Entgeltersatzleistung dar. Das Arbeitslosengeld bietet für e<strong>in</strong>enbefristeten Zeitraum e<strong>in</strong>e materielle Absicherung. Dessen Erhalt ist allerd<strong>in</strong>gs an bestimmte Voraussetzungengeb<strong>und</strong>en. Das Arbeitslosengeld basiert auf dem Beitragspr<strong>in</strong>zip, d. h. nur jeneMenschen, die zuvor Beiträge <strong>in</strong> Form von ArbeitnehmerInnenbeiträgen geleistet haben, erhaltendann auch Leistungen. In Österreich beträgt die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld 55 Prozentdes Nettoe<strong>in</strong>kommens. Ist der befristete Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgelaufen, so hatman Anspruch auf Notstandshilfe. Entsprechend dem Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip ist e<strong>in</strong>e die wichtige16 vgl. Ob<strong>in</strong>ger (2009), S. 34817 vgl. BMASK (2012a), S. 1118 vgl. Resch (2011), S. 148ff19 vgl. Atzmüller (2009a), S. 156ff u. Ludwig-Mayrhofer/ Wroblewski (2004), S. 49320 vgl. Resch (2011), S. 14921 vgl. BMASK (2012), S. 14Arbeit <strong>und</strong> Beschäftigung Abschlussbericht19

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