D I E R O L L E D E R B E Z I R K S H A U P T M A N N S C H A F T E N3.4.4. Bescheid-VerfahrenNachdem e<strong>in</strong> Antrag auf BMS gestellt wurde, bleibt es für KlientInnen oft unklar, warum dieserbewilligt oder abgewiesen wurde. Auf Gr<strong>und</strong> dessen war es Teil der Erhebung, nach den wichtigstenGründen für die Bewilligung bzw. für die Abweisung von Anträgen zu fragen. Um Klarheit<strong>in</strong> das Bescheid-Verfahren zu br<strong>in</strong>gen, wurden an die InterviewpartnerInnen folgende Fragen gestellt:Wie lange dauert es durchschnittlich bis e<strong>in</strong> Antrag bewilligtoder abgewiesen wird?Was s<strong>in</strong>d die häufigsten Gründe nach denen die Anträgebewilligt oder abgewiesen werden?Wird die Entscheidung über Arbeitsfähigkeit <strong>und</strong> Arbeitsunfähigkeitwährend des Bescheid-Verfahrens geklärt?Wie unterscheiden sich die arbeitsfähigen von arbeitsunfähigenBMS-BezieherInnen? Haben arbeitsfähige bzw.arbeitsunfähige BMS-BezieherInnen besondere Auflagen zuerfüllen?Für welchen Zeitraum wird BMS gewährt? Und wie erfolgtdie Auszahlung (bar, Überweisung usw.)?Im Falle, dass alle erforderlichen Unterlagen erbracht <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Notlage festgestellt wurde, bestehte<strong>in</strong> Anspruch auf BMS für die KlientInn/en. Die Daten der AntragstellerInnen werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong> EDV-System, genannt SIS (Soziales Informationssystem), gespeichert. Auf Gr<strong>und</strong> der E<strong>in</strong>kommenssituation,Miete <strong>und</strong> Wohnbeihilfe kann dadurch die Höhe der BMS elektronisch ermittelt werden.Die Entscheidungsfrist für die die Ausstellung des Bescheids wurde gesetzlich auf drei Monateverkürzt. 228 Jedoch gaben alle befragten Sachbearbeiter<strong>in</strong>nen an, dass diese Frist nicht ausgeschöpftwerde. Alle befragten Sachbearbeiter<strong>in</strong>nen sprachen von e<strong>in</strong>er sehr kurzen Bewilligungsdauer.In BH 2 werden die Anträge <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es Monats <strong>und</strong> <strong>in</strong> BH 3 <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Wochebewilligt. Laut der befragten Sachbearbeiter<strong>in</strong> von BH 1 werden Anträge, sofern e<strong>in</strong> Anspruchbesteht <strong>und</strong> alle erforderlichen Unterlagen vorhanden s<strong>in</strong>d, sofort bewilligt bzw. abgewiesen.Die meisten Anträge werden auf Gr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er Richtsatzüberschreitung abgewiesen. Dies bedeutet,dass das Haushaltse<strong>in</strong>kommen zu hoch ist oder fehlende Unterlagen nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>ervorgesehenen Frist nachgereicht wurden.Laut der befragten Sachbearbeiter<strong>in</strong>nen wird je nach <strong>in</strong>dividueller Situation der KlientInn/en entschieden,für wie lange BMS bewilligt wird. Laut BH 3, ist die unbefristete Auszahlung der BMS,obwohl vom Gesetzgeber vorgesehen, <strong>in</strong> der Praxis nicht möglich. Nur bei Arbeitsunfähigkeit aufGr<strong>und</strong> von schwerwiegenden ges<strong>und</strong>heitlichen Problemen oder bei Personen, die nicht mehr<strong>in</strong> die Arbeitswelt e<strong>in</strong>gegliedert werden können, erfolgt e<strong>in</strong>e unbefristete Auszahlung. Die Feststellungdes Ges<strong>und</strong>heitszustandes sowie der Arbeitsfähig- <strong>und</strong> Arbeitsunfähigkeit erfolgt beiallen drei Bezirkshauptmannschaften auf unterschiedliche Weise. Um Mehrfachbegutachtungenzu verh<strong>in</strong>dern, wird die Arbeitsfähig- <strong>und</strong> Arbeitsunfähigkeit, laut BH 1, im Zuge der Ges<strong>und</strong>heitsstraßefestgestellt. Die befragte Sachbearbeiter<strong>in</strong> von BH 2 gab an, dass über die Arbeitsfähig<strong>und</strong>Arbeitsunfähigkeit bereits im Vorfeld durch das AMS entschieden wird. Bei dr<strong>in</strong>genden Fällen228 Siehe hierzu Kapitel 1.2.2.64 Arbeit <strong>und</strong> Beschäftigung Abschlussbericht
D I E R O L L E D E R B E Z I R K S H A U P T M A N N S C H A F T E Nbesteht die Möglichkeit, e<strong>in</strong>en Amtsarzt zu konsultieren, was aber selten der Fall ist. In BH 2 wirdder Ges<strong>und</strong>heitszustand der KlientenInnen durch e<strong>in</strong>en Amtsarzt festgestellt. Jedoch wird imZuge des Clear<strong>in</strong>gs, auch die Ges<strong>und</strong>heitsstraße zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit <strong>und</strong> Arbeitsunfähigkeitgenutzt. 229Die Auszahlung der BMS erfolgt per Überweisung auf das Konto der KlientInnen. Laut BH 3 hatjede/r BezieherIn der BMS bei der „Zweiten Bank” Anspruch auf e<strong>in</strong> kostenloses Konto, das nichtüberzogen werden kann. Zuvor wurde die BMS bar oder per Scheck ausbezahlt. Folgende Tabellesoll das Bescheid-Verfahren mit Bezug auf Arbeitsfähig- <strong>und</strong> Arbeitsunfähigkeit wiedergeben.BH 1 BH 2 BH 3Entscheidungsfrist:Sofortige Entscheidungbei der AntragstellungmöglichInnerhalb e<strong>in</strong>es MonatsInnerhalb e<strong>in</strong>er WocheFeststellung des Ges<strong>und</strong>heitszustandes,der Arbeitsfähig- <strong>und</strong> Unfähigkeit:Ges<strong>und</strong>heitsstraße AMS, Amtsarzt AmtsarztBMS Auszahlung: Überweisung Überweisung ÜberweisungTabelle 8: Bescheidverfahren & Auszahlung (eigene Darstellung)229 Siehe hierzu Kapitel 1.3.7Arbeit <strong>und</strong> Beschäftigung Abschlussbericht65