D I E R O L L E D E S A M SGesamt waren also <strong>in</strong> <strong>Oberösterreich</strong> 1.310 BMS-BezieherInnen beim AMS gemeldet. Zur selbenZeit waren <strong>in</strong> <strong>Oberösterreich</strong> jedoch etwa 9.500 BMS-BezieherInnen bei den Sozialbehördenregistriert. Das bedeutet, dass weniger als 14 Prozent der BezieherInnen beim AMS registriertwaren. 203Von den befragten Führungspersonen der drei Dienststellen L<strong>in</strong>z, Traun <strong>und</strong> Wels wurde berichtet,dass es noch ke<strong>in</strong>en Anstieg im Volumen der KlientInn/en gegeben hat. Es wurden bereitsbisher BezieherInnen von Sozialhilfe betreut, sofern sie arbeitsfähig waren. Es hat sich also <strong>in</strong>erster L<strong>in</strong>ie die Bezeichnung für die BezieherInnen verändert. 2042.3.5. Probleme <strong>und</strong> VerbesserungspotentialOthmar Kraml vom AMS Wels thematisiert, dass Anträge nur angenommen <strong>und</strong> an die zuständigenSozialbehörden weitergeleitet werden, nicht aber vom AMS geprüft <strong>und</strong> bearbeitet werden.Allerd<strong>in</strong>gs bef<strong>in</strong>det sich auf jedem Antrag auf Arbeitslosengeld e<strong>in</strong>e Klausel, mit welcher die AntragstellerInnenbestätigen müssen, dass sie Basis<strong>in</strong>formationen zur BMS erhalten haben. Dadurchentsteht der E<strong>in</strong>druck, das AMS sei auch die zuständige Instanz für derartige Anträge. Fürdie tatsächliche Bearbeitung der BMS-Anträge ist jedoch die jeweilige Sozialbehörde zuständig.Dies führt dann zu Schwierigkeiten, wenn etwa Dokumente fehlen oder e<strong>in</strong> Antrag mangelhaftausgefüllt wurde, der Antrag aber ohne Prüfung vom AMS entgegengenommen <strong>und</strong> weitergeleitetwird. Die zuständige Sozialbehörde meldet sich dann direkt bei den AntragstellerInnen, wasvielfach auf Unverständnis stößt. Es wird daher den betroffenen Personen empfohlen, den Antragdirekt bei der Behörde zu stellen, was auch von der Behörde erwünscht ist. 205Die VerfasserInnen s<strong>in</strong>d der Me<strong>in</strong>ung, dass vorerst noch abgewartet werden muss, ob die organisations<strong>in</strong>ternenMaßnahmen ausreichend für e<strong>in</strong>e optimale Umsetzung der BMS waren. Es wirdsich auch noch zeigen, ob ergänzende Ausbildungen für MitarbeiterInnen des AMS notwendigs<strong>in</strong>d, um die multiplen Problemlagen mancher BMS-BezieherInnen angemessen behandeln zukönnen.2.4. Zusammenarbeit des Arbeitsmarktservice mit zentralen AkteurInnenIm Kontext der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> s<strong>in</strong>d vor allem die Bezirkshauptmannschaftenoder die Magistrate der Statutarstädte für die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservicerelevant. Den beteiligten Behörden wird im Rahmen des Kooperationsgebotes des oberösterreichischen<strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong>sgesetzes aufgetragen, mite<strong>in</strong>ander als auch mit „Trägern anderer Sozialleistungen(…) sowie mit Trägern der freien Wohlfahrt“ 206 im Rahmen der BMS zu kooperieren.Auf behördlicher Seite muss das AMS als e<strong>in</strong>er der beteiligten behördlichen Träger der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n<strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> mit den Bezirkshauptmannschaften <strong>in</strong> regulären Bezirken oder mitden Magistraten der Statutarstädte zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist gesetzlich gefordert<strong>und</strong> wird, wie bereits erwähnt, Clear<strong>in</strong>g-Stelle genannt. Damit wurde die Zusammenarbeitdurch die neue Gesetzeslage im Rahmen der BMS formalisiert <strong>und</strong> zum<strong>in</strong>dest allgeme<strong>in</strong> geregelt.203 vgl. Kapitel 1.2.4.204 vgl. Wies<strong>in</strong>ger (2012), S. 1205 vgl. Kraml (2012), S. 1f206 Oö. <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong>sgesetz, Kooperationsgebot52 Arbeit <strong>und</strong> Beschäftigung Abschlussbericht
D I E R O L L E D E S A M SÜber e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Formulierung der Zusammenarbeit h<strong>in</strong>aus wurde gesetzlich ke<strong>in</strong>e genauereDef<strong>in</strong>ition geliefert. Vielmehr wird momentan an e<strong>in</strong>em „Arbeitsübere<strong>in</strong>kommen, das aber nur imEntwurfszustand ist, aber schon länger beim Land <strong>Oberösterreich</strong> liegt <strong>und</strong> noch nicht ratifiziertworden ist“ 207 gearbeitet. Dieses Papier sollte die „konkrete Form der Zusammenarbeit, gegenseitigeKostenbeteiligung, Arbeitsweisen usw. festlegen.“ 208Die Clear<strong>in</strong>g-Stelle, als das zentrale Element der Zusammenarbeit, wird bei allen <strong>in</strong>terviewtenAMS-Stellen, m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Monat e<strong>in</strong>berufen, falls nötig auch öfters. Die Arbeit hat sichmittlerweile von generellen Besprechungen h<strong>in</strong> zu E<strong>in</strong>zelfallbesprechungen entwickelt, <strong>in</strong> denengeme<strong>in</strong>sam entschieden wird, welches Angebot für die betreffende Person am besten geeignetist. 209Trotzdem hat sich <strong>in</strong> der Praxis bei der Zusammenarbeit als e<strong>in</strong>e Verbesserung herausgestellt, zum<strong>in</strong>destfür die Bezirke, die noch nicht von sich aus regelmäßig zusammengearbeitet haben, „weilalles standardisiert worden ist“ 210 oder da die Zusammenarbeit „vorher nicht so regelmäßig“ 211durchgeführt wurde. Im Gegensatz dazu, wurde dort, wo bereits „e<strong>in</strong>e gute Kooperation“ 212herrschte, nur e<strong>in</strong>e gesetzliche Basis für den Status-quo geschaffen.Konzeptuell wird auch e<strong>in</strong>e Zusammenarbeit der behördlichen Träger der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong>mit den Trägern der freien Wohlfahrt vorgesehen. Diese Träger werden auch <strong>in</strong> dieClear<strong>in</strong>g-Stelle mit e<strong>in</strong>bezogen <strong>und</strong> s<strong>in</strong>d direkt an der Abwicklung <strong>und</strong> Besprechung beteiligt, dadiese <strong>in</strong>tensiv(er) mit den Betroffenen zusammenarbeiten.In die Clear<strong>in</strong>g-Stelle werden Case ManagerInnen der vom Land <strong>Oberösterreich</strong> festgelegtenNGO, die für den jeweiligen Bezirk zuständig ist, mite<strong>in</strong>bezogen. Besonders Herr Mag. Ste<strong>in</strong><strong>in</strong>ger<strong>und</strong> Herr Kraml beteiligen die jeweiligen NGOs an der Clear<strong>in</strong>g-Stelle mit der Begründung, dassdiese Case ManagerInnen „viel näher am K<strong>und</strong>en [/an der K<strong>und</strong><strong>in</strong>] s<strong>in</strong>d“ 213 , während Frau Mag.Wies<strong>in</strong>ger nur mit der Bezirkshauptmannschaft <strong>in</strong> der Clear<strong>in</strong>g-Stelle direkt zusammenarbeitet.Die Zusammenarbeit des AMS mit den nicht behördlichen Trägern erfolgt daher im Rahmen derClear<strong>in</strong>g-Stelle <strong>und</strong> ist stark auf den E<strong>in</strong>zelfall bezogen, da die Entwicklung der Besprechungen <strong>in</strong>der Clear<strong>in</strong>g-Stelle „immer mehr vom Generellen zum Speziellen“ 214 h<strong>in</strong> ist, wie auch Herr Mag.Ste<strong>in</strong><strong>in</strong>ger bestätigt, wo ebenso im Rahmen der Clear<strong>in</strong>g-Stelle E<strong>in</strong>zelfälle besprochen werden. 215Die beteiligten Case ManagerInnen s<strong>in</strong>d also direkt am Entscheidungsprozess <strong>in</strong> der Clear<strong>in</strong>g-Stelle <strong>in</strong>volviert.Das Arbeitsmarktservice, das im Rahmen der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> primär beratende<strong>und</strong> <strong>in</strong>formierende Aufgaben hat, arbeitet vor allem über die Clear<strong>in</strong>g-Stelle mit den nichtbehördlichen Trägern zusammen. Daher bekommt aus Sicht des AMS dem Case Managemente<strong>in</strong>e bedeutende Rolle, da dieses zum<strong>in</strong>dest von Herrn Mag. Ste<strong>in</strong><strong>in</strong>ger <strong>und</strong> Frau Mag. Wies<strong>in</strong>geran den Clear<strong>in</strong>g-Stellen beteiligt wurde, <strong>und</strong> damit bei der Koord<strong>in</strong>ierung zwischen den beteiligten207 Kraml (2012), S. 3208 Kraml (2012), S. 3209 vgl. Kraml (2012), S. 7210 Kraml (2012), S. 12211 Wies<strong>in</strong>ger (2012), S. 5212 Ste<strong>in</strong><strong>in</strong>ger (2012), S. 10213 Kraml (2012), S. 4214 Kraml (2012), S. 7215 vgl. Ste<strong>in</strong><strong>in</strong>ger (2012), S. 8Arbeit <strong>und</strong> Beschäftigung Abschlussbericht53