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Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Aktivierung in Oberösterreich

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D I E R O L L E D E S A M SGesamt waren also <strong>in</strong> <strong>Oberösterreich</strong> 1.310 BMS-BezieherInnen beim AMS gemeldet. Zur selbenZeit waren <strong>in</strong> <strong>Oberösterreich</strong> jedoch etwa 9.500 BMS-BezieherInnen bei den Sozialbehördenregistriert. Das bedeutet, dass weniger als 14 Prozent der BezieherInnen beim AMS registriertwaren. 203Von den befragten Führungspersonen der drei Dienststellen L<strong>in</strong>z, Traun <strong>und</strong> Wels wurde berichtet,dass es noch ke<strong>in</strong>en Anstieg im Volumen der KlientInn/en gegeben hat. Es wurden bereitsbisher BezieherInnen von Sozialhilfe betreut, sofern sie arbeitsfähig waren. Es hat sich also <strong>in</strong>erster L<strong>in</strong>ie die Bezeichnung für die BezieherInnen verändert. 2042.3.5. Probleme <strong>und</strong> VerbesserungspotentialOthmar Kraml vom AMS Wels thematisiert, dass Anträge nur angenommen <strong>und</strong> an die zuständigenSozialbehörden weitergeleitet werden, nicht aber vom AMS geprüft <strong>und</strong> bearbeitet werden.Allerd<strong>in</strong>gs bef<strong>in</strong>det sich auf jedem Antrag auf Arbeitslosengeld e<strong>in</strong>e Klausel, mit welcher die AntragstellerInnenbestätigen müssen, dass sie Basis<strong>in</strong>formationen zur BMS erhalten haben. Dadurchentsteht der E<strong>in</strong>druck, das AMS sei auch die zuständige Instanz für derartige Anträge. Fürdie tatsächliche Bearbeitung der BMS-Anträge ist jedoch die jeweilige Sozialbehörde zuständig.Dies führt dann zu Schwierigkeiten, wenn etwa Dokumente fehlen oder e<strong>in</strong> Antrag mangelhaftausgefüllt wurde, der Antrag aber ohne Prüfung vom AMS entgegengenommen <strong>und</strong> weitergeleitetwird. Die zuständige Sozialbehörde meldet sich dann direkt bei den AntragstellerInnen, wasvielfach auf Unverständnis stößt. Es wird daher den betroffenen Personen empfohlen, den Antragdirekt bei der Behörde zu stellen, was auch von der Behörde erwünscht ist. 205Die VerfasserInnen s<strong>in</strong>d der Me<strong>in</strong>ung, dass vorerst noch abgewartet werden muss, ob die organisations<strong>in</strong>ternenMaßnahmen ausreichend für e<strong>in</strong>e optimale Umsetzung der BMS waren. Es wirdsich auch noch zeigen, ob ergänzende Ausbildungen für MitarbeiterInnen des AMS notwendigs<strong>in</strong>d, um die multiplen Problemlagen mancher BMS-BezieherInnen angemessen behandeln zukönnen.2.4. Zusammenarbeit des Arbeitsmarktservice mit zentralen AkteurInnenIm Kontext der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> s<strong>in</strong>d vor allem die Bezirkshauptmannschaftenoder die Magistrate der Statutarstädte für die Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarktservicerelevant. Den beteiligten Behörden wird im Rahmen des Kooperationsgebotes des oberösterreichischen<strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong>sgesetzes aufgetragen, mite<strong>in</strong>ander als auch mit „Trägern anderer Sozialleistungen(…) sowie mit Trägern der freien Wohlfahrt“ 206 im Rahmen der BMS zu kooperieren.Auf behördlicher Seite muss das AMS als e<strong>in</strong>er der beteiligten behördlichen Träger der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n<strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> mit den Bezirkshauptmannschaften <strong>in</strong> regulären Bezirken oder mitden Magistraten der Statutarstädte zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit ist gesetzlich gefordert<strong>und</strong> wird, wie bereits erwähnt, Clear<strong>in</strong>g-Stelle genannt. Damit wurde die Zusammenarbeitdurch die neue Gesetzeslage im Rahmen der BMS formalisiert <strong>und</strong> zum<strong>in</strong>dest allgeme<strong>in</strong> geregelt.203 vgl. Kapitel 1.2.4.204 vgl. Wies<strong>in</strong>ger (2012), S. 1205 vgl. Kraml (2012), S. 1f206 Oö. <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong>sgesetz, Kooperationsgebot52 Arbeit <strong>und</strong> Beschäftigung Abschlussbericht

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