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Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Aktivierung in Oberösterreich

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B E D A R F S O R I E N T I E R T E M I N D E S T S I C H E R U N GDie Pflicht zum Kostenersatz bleibt bestehen für:Sozialversicherungs- oder andere Leistungen durch Dritte,die der Bedarfsdeckung zum<strong>in</strong>dest teilweise gedient hätten(Pensionsleistungen, Ausged<strong>in</strong>ge etc.)(ehemalige) Ehegatten/Ehegatt<strong>in</strong>nen (Ausnahme: Niederösterreich)Eltern für ihre m<strong>in</strong>derjährigen K<strong>in</strong>der (Ausnahme: Niederösterreich)ehemalige HilfeempfängerInnen <strong>in</strong> H<strong>in</strong>blick auf nicht selbsterwirtschaftetes Vermögen (z.B. Erbschaft) unter Berücksichtigunge<strong>in</strong>es Freibetrages <strong>und</strong> e<strong>in</strong>er 3-jährigen Verjährungsfrist.Für die Erschleichung von Leistungen oder Meldepflichtverletzungen bleibt die Rückerstattungspflichtallerd<strong>in</strong>gs weiterh<strong>in</strong> bestehen. 107E<strong>in</strong>e Neuerung der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> ist auch der „Wiedere<strong>in</strong>steigerInnenfreibetrag“.BezieherInnen, die nach m<strong>in</strong>destens sechs Monaten Bezugsdauer der BMS wiederbzw. erstmals e<strong>in</strong>e Arbeit aufnehmen, wird e<strong>in</strong> Freibetrag <strong>in</strong> der Höhe von 15 Prozent ihres Nettoe<strong>in</strong>kommense<strong>in</strong>geräumt, wobei dieser Betrag nach oben <strong>und</strong> nach unten e<strong>in</strong>er Grenze unterliegt.Der Wiedere<strong>in</strong>steigerInnenfreibetrag wird für 18 Monate gewährt. Dieser Freibetrag soll die <strong>Aktivierung</strong>attraktiver machen, da Zuverdienste nicht zur Gänze auf die BMS-Leistung angerechnetwerden. 108Fallbeispiel:Alle<strong>in</strong>erziehende nimmt nach sechs Monaten BMS-Bezuge<strong>in</strong>e Teilzeitbeschäftigung auf <strong>und</strong> erhält im Monat e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>kommenvon 500 Euro15 Prozent des Nettoe<strong>in</strong>kommens = 75 EuroFreibetrag = 75 EuroM<strong>in</strong>deststandard Alle<strong>in</strong>erzieher<strong>in</strong> 868 €Anrechenbares E<strong>in</strong>kommen nach Abzug des Freibetrages -425 €Eigener BMS -Anspruch ohne K<strong>in</strong>d 443 €Gehalt + 500 €E<strong>in</strong>kommen: Gehalt + Eigenanspruch BMS 943 €SanktionenSanktionen stellen die e<strong>in</strong>zige legale Möglichkeit dar, die M<strong>in</strong>deststandards der 15a B-VG Vere<strong>in</strong>barungzu unterschreiten. Sie s<strong>in</strong>d vorgesehen, wenn sich BMS-BezieherInnen weigern e<strong>in</strong>ezumutbare Arbeitsstelle oder Wiedere<strong>in</strong>gliederungsmaßnahme des AMS anzunehmen, obwohlsie arbeitsfähig s<strong>in</strong>d. Der BMS-Bezug kann stufenweise reduziert bzw. auch zur Gänze wegfallen,107 vgl. BMASK (o.J.)108 vgl. BMASK (o.J.)Arbeit <strong>und</strong> Beschäftigung Abschlussbericht33

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