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Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Aktivierung in Oberösterreich

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B E D A R F S O R I E N T I E R T E M I N D E S T S I C H E R U N GSenken der Non-Take-up-RateE<strong>in</strong> Ziel der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> ist auch die Senkung der Non-Take-up-Rate,das heißt es sollen möglichst alle Personen, die e<strong>in</strong>en Anspruch auf die <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> haben,diese auch beantragen. Für die Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen s<strong>in</strong>d vor allem Scham,<strong>in</strong>stitutionelle Barrieren <strong>und</strong> gesetzliche Gegebenheiten der Gr<strong>und</strong>. 91 Mit der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n<strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> hat man jedoch Instrumente geschaffen um die Non-Take-up-Rate zu senken.Diese s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere e<strong>in</strong>e enge Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice <strong>und</strong> e<strong>in</strong> fast gänzlicherWegfall der Kostenersatzpflicht <strong>in</strong> der <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong>. 92Mehr Rechtssicherheit der BMS-BezieherInnenMit der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> sollte ebenso der Zugang zum Recht verbessertwerden. Dies sichert nun e<strong>in</strong> eigenes Verfahrensrecht, <strong>in</strong> dem beispielsweise das Erlassenschriftlicher Bescheide e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>deststandard darstellt. Weiters ist die Entscheidungsfrist aufdrei Monate verkürzt worden. 931.2.3. Gesetzliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungenDen gesetzlichen Rahmen bildet gr<strong>und</strong>sätzlich die 15a B-VG Vere<strong>in</strong>barung der neun Länder. Ess<strong>in</strong>d dar<strong>in</strong> vor allem die Leistungen der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong>, die Voraussetzungenfür den Erhalt der Leistung, die Bemühungspflicht <strong>und</strong> Arbeitswilligkeit, die Antragsstellung,der Regress <strong>und</strong> Zuverdienst sowie die möglichen Sanktionen geregelt. Die e<strong>in</strong>zelnen Bestimmungensollen im Folgenden genauer erläutert werden.Leistungen der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong>Die Leistungen der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> bestehen im Wesentlichen aus Bargeldleistungenzur Sicherung der Lebensfähigkeit <strong>und</strong> des Wohnbedarfes, e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> dieKrankenversicherung <strong>und</strong> Beratungs- sowie Betreuungsleistungen. Gr<strong>und</strong>sätzlich wurden durchdie <strong>Bedarfsorientierte</strong> <strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> e<strong>in</strong>heitliche M<strong>in</strong>deststandards <strong>in</strong> Österreich für alle Anspruchsberechtigtensichergestellt. Die Länder können jedoch noch zusätzliche Leistungen gewähren,auf die <strong>in</strong> der Regel allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch besteht. 94 In <strong>Oberösterreich</strong> werden<strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bereichen großzügigere M<strong>in</strong>deststandards gewährt, als die 15a B-VG Vere<strong>in</strong>barungvorsieht. Dies ist beispielsweise bei m<strong>in</strong>derjährigen K<strong>in</strong>dern der Fall. Weiters bekommen auchAlle<strong>in</strong>erziehende für volljährige, unterhaltsberechtigte K<strong>in</strong>der 100 Prozent des Ausgangswertes,sofern die Familienbeihilfe bezogen wird. 95Die Bargeldleistung der BMS beträgt im Land <strong>Oberösterreich</strong> für Alle<strong>in</strong>stehende <strong>und</strong> Alle<strong>in</strong>erziehendemonatlich 867,30 Euro (2013). Pro K<strong>in</strong>d gibt es e<strong>in</strong>en Zuschuss von 199,50 Euro, ab dem 4.K<strong>in</strong>d nur noch 184 Euro. Die BMS wird 12-mal im Jahr ausbezahlt. 9691 vgl. Krämmer/ Hajek (2012), S. 4292 vgl. Krämmer/ Hajek (2012), S. 4293 vgl. BMASK (o.J.)94 vgl. help.gv (2012)95 vgl. Die Armutskonferenz (2012), S. 1796 vgl. Arbeiterkammer <strong>Oberösterreich</strong> (2012), S. 330 Arbeit <strong>und</strong> Beschäftigung Abschlussbericht

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