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Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Aktivierung in Oberösterreich

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D I E R O L L E D E S A M Sbericht 2011 des AMS Österreich wurden die Angebote für Personen <strong>in</strong> der <strong>Bedarfsorientierte</strong>n<strong>M<strong>in</strong>destsicherung</strong> im Jahr 2011 ausgebaut. Beispielsweise wird das Projekt Step2Job vom AMSgefördert. Betroffene werden vom AMS unter anderen zu diesem Projekt vermittelt <strong>und</strong> von e<strong>in</strong>emmulti-diszipl<strong>in</strong>ären Team fallbezogen höchstens e<strong>in</strong> Jahr unterstützt. 171Das Service des AMS für Personen mit BMS-Bezug reicht von Förderangeboten, weitgehendflächendeckenden Unterstützungsangeboten <strong>in</strong> Beratungs- <strong>und</strong> Betreuungse<strong>in</strong>richtungen überQualifizierungsangebote <strong>und</strong> Beschäftigungsförderung. 172 Darüber h<strong>in</strong>aus schließen die formalenZuständigkeiten des AMS h<strong>in</strong>sichtlich der BMS die Ausgabe <strong>und</strong> Annahme von Anträgen aufBMS, die ungeprüft an die entsprechenden Stellen, Bezirkshauptmannschaft <strong>und</strong> Magistrat, weitergeleitetwerden, mit e<strong>in</strong>. 1732.1.3. Formale Unterschiede zu den BezirkshauptmannschaftenGr<strong>und</strong>sätzlich obliegt den Bezirkshauptmannschaften <strong>und</strong> dem Magistrat die Versorgung mitGeldleistungen. Im Gegensatz dazu ist das AMS mit der beruflichen E<strong>in</strong>gliederung von arbeitsuchendenPersonen beauftragt. Das AMS kümmert sich nicht um die Berechnung der BMS<strong>und</strong> kann somit auch ke<strong>in</strong>e Auskunft darüber geben, ob der/die AntragsstellerIn e<strong>in</strong>en Anspruchauf BMS hat oder wie hoch der Ergänzungsbetrag ist. Das AMS handelt unabhängig davon, ob<strong>und</strong> <strong>in</strong> welcher Höhe e<strong>in</strong>/e K<strong>und</strong>e/K<strong>und</strong><strong>in</strong> BMS bezieht. Es geht lediglich darum, wie die Personbestmöglich unterstützt werden kann, e<strong>in</strong>en Arbeitsplatz zu bekommen. Sobald e<strong>in</strong>e Person beimAMS als arbeitslos vorgemerkt ist, besteht für die MitarbeiterInnen Handlungsauftrag. 174Im Unterschied zum AMS, werden bei den zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden die Anträgeauf BMS geprüft <strong>und</strong> bearbeitet. 175 Zudem ist die Behörde im S<strong>in</strong>ne der Informationspflicht dazuangehalten, hilfesuchende Personen <strong>in</strong> S<strong>in</strong>ne der Erreichung der Ziele sozialer Hilfe zu <strong>in</strong>formieren,beraten <strong>und</strong> anzuleiten. In <strong>Oberösterreich</strong> kann bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaftenoder bei den zuständigen Magistraten L<strong>in</strong>z, Steyr oder Wels Hilfe gesucht <strong>und</strong> Informationenzur BMS e<strong>in</strong>geholt werden. 176Die Zuständigkeit der Behörde ist geografisch gegliedert <strong>und</strong> richtet sich nach dem Wohnsitzdes/der Antragsstellers/Antragssteller<strong>in</strong>. Die Behörden s<strong>in</strong>d mit der Berechnung der BMS beauftragt.Gemäß § 11 (4) Oö. BMSG steht es der zuständigen Behörde zu, die Leistungen der BMSstufenweise bis maximal um die Hälfte zu kürzen, für den Fall, dass trotz nachweislich vorherigerErmahnung durch die Behörde ke<strong>in</strong>e Bereitschaft zu e<strong>in</strong>em zumutbaren E<strong>in</strong>satz der Arbeitskraftbesteht. Laut § 49 Oö. BMSG s<strong>in</strong>d außerdem die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig für dieErlassung von Bescheiden. Der Behörde kommt e<strong>in</strong>e sogenannte Entscheidungspflicht im Leistungsverfahrenzu. 177171 vgl. AMS (2012), S. 9, 35172 vgl. AMS (2012), S. 36173 vgl. Wies<strong>in</strong>ger (2012), S. 1f174 vgl. Kraml (2012) S.11175 vgl. Bergmann/ Riesenfelder/ Sorger (2012), S. 21176 vgl. Land <strong>Oberösterreich</strong> (o.J.), onl<strong>in</strong>e177 vgl. Oö. BMSG § 11, 32, 49Arbeit <strong>und</strong> Beschäftigung Abschlussbericht47

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