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Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Aktivierung in Oberösterreich

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D I E R O L L E D E S A M Sdie Vere<strong>in</strong>igung der österreichischen Industrie vertreten. Die Verantwortung für die Durchführungder Aufgaben trägt der Vorstand auf B<strong>und</strong>esebene, der/die LandesgeschäftsführerIn auf Landesebene<strong>und</strong> der/die LeiterIn der regionalen Geschäftsstelle auf Regionalebene. Die Geschäftsstellenhelfen der jeweiligen Geschäftsführung bei der Durchführung der Arbeitsmarktpolitik. 166 DieZuständigkeit des AMS ist geografisch gegliedert <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Sprengelverordnung festgelegt. 1672.1.2. Ziele <strong>und</strong> Aufgabenbereich des ArbeitsmarktservicesDas AMS hat die Aufgabe, offene Stellen mit Arbeitskräften zu besetzen <strong>und</strong> die Eigen<strong>in</strong>itiativevon Arbeitssuchenden <strong>und</strong> Unternehmen durch Beratung, Information, Qualifizierung <strong>und</strong> f<strong>in</strong>anzielleUnterstützung zu fördern. Seit 1. Juli 1994 ist die frühere Arbeitsmarktverwaltung aus demB<strong>und</strong>esm<strong>in</strong>isterium für Arbeit, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales ausgegliedert <strong>und</strong> nun als ArbeitsmarktserviceDienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts. Im Arbeitsmarktservicegesetz(AMSG) s<strong>in</strong>d die gesetzlichen Bestimmungen geregelt. 168Nach § 29 (1) des Arbeitsmarktservicegesetzes hat das AMS das Ziel, im Rahmen der Vollbeschäftigungspolitikder B<strong>und</strong>esregierung unter Beachtung sozialer <strong>und</strong> ökonomischer Gr<strong>und</strong>sätzeim S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er aktiven Arbeitsmarktpolitik Arbeitslosigkeit e<strong>in</strong>zudämmen <strong>und</strong> zu beseitigen. Dabeisollen das Angebot <strong>und</strong> die Nachfrage von Arbeitskräften vollständig, wirtschaftlich s<strong>in</strong>nvoll <strong>und</strong>nachhaltig zusammengeführt werden, mit dem Ziel Arbeitskräfte <strong>in</strong> der Wirtschaft sicherzustellen<strong>und</strong> alle Personen zu beschäftigen, die dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.Gleichzeitig wird die wirtschaftliche Existenz <strong>in</strong> Zeiten der Arbeitslosigkeit im Rahmen der gesetzlichenBestimmungen gesichert. 169Um die Ziele gemäß der gesetzlichen Bestimmung zu erreichen, muss das ArbeitsmarktserviceLeistungen erbr<strong>in</strong>gen, die darauf gerichtet s<strong>in</strong>d,auf effiziente Art die Vermittlung von geeigneten Arbeitskräftenauf Arbeitsplätze anzuleiten, wobei die Wünsche derarbeitsuchenden Personen bei der Vermittlung e<strong>in</strong>er Beschäftigungbestmöglich berücksichtigt werden,die Auswirkungen von Umständen, die e<strong>in</strong>e direkte Vermittlungnicht zulassen, bewältigen zu helfen,gegen die Unübersichtlichkeit des Arbeitsmarkts zu kämpfen,quantitative <strong>und</strong> qualitative Ungleichgewichte zwischen demAngebot <strong>und</strong> der Nachfrage von Arbeitskräfte zu reduzieren,den Erhalt von s<strong>in</strong>nvollen Arbeitsplätzen zu erlauben,die wirtschaftliche Existenz von arbeitslosen Personen zusichern. 170Das AMS hat die Aufgabe, arbeitsfähige BMS-BezieherInnen ganzheitlich zu betreuen. Das Zieldabei ist, dass die Betroffenen wieder Zugang zum Arbeitsmarkt f<strong>in</strong>den. Gemäß dem Geschäfts-166 vgl. AMS (o.J.b), onl<strong>in</strong>e167 vgl. Ste<strong>in</strong><strong>in</strong>ger (2012), S. 1168 vgl. AMS (o.J.a), onl<strong>in</strong>e169 vgl. AMSG § 29 (1)170 vgl. AMSG § 29 (2)46 Arbeit <strong>und</strong> Beschäftigung Abschlussbericht

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