NEUE MOBILITÄT 02
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Status Quo der Elektromobilität - Legal corner<br />
§Elektrofahrzeuge als<br />
Dienstwagen<br />
Modifizierung der steuerrechtlichen Regelungen<br />
Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll Deutschland bald eine Vorreiterrolle<br />
bei der Entwicklung und Einführung neuer Mobilitätsformen übernehmen. Dieses<br />
ehrgeizige Ziel erfordert die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, damit Automobilhersteller<br />
in diese Zukunftstechnologie investieren und Elektrofahrzeuge für<br />
Kunden attraktiv werden. Hierzu zählt unter anderem auch die Modifizierung steuerrechtlicher<br />
Regelungen wie etwa bei der Gestellung von Elektrofahrzeugen als<br />
Dienstwagen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer.<br />
Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers zählen<br />
sämtliche geldwerte Vorteile, die dieser für eine Beschäftigung<br />
im öffentlichen oder privaten Dienst erhält. Stellt der<br />
Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung einen<br />
Dienstwagen unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, so<br />
führt auch dies zur Bereicherung des Arbeitnehmers und damit<br />
zum Lohnzufluss.<br />
Die Bewertung dieses geldwerten Vorteils erfolgt regelmäßig<br />
nach der sog. Ein-Prozent-Methode. Danach ist der geldwerte<br />
Vorteil steuer- und sozialversicherungsrechtlich mit (monatlich)<br />
1% des auf volle 100 Euro abgerundeten Bruttolistenpreises<br />
des genutzten Fahrzeugs im Zeitpunkt seiner Erstzulassung<br />
zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen (z.B.<br />
Standheizung, Navigationsgerät oder Diebstahlsicherungssystem)<br />
anzusetzen. Die tatsächlichen Anschaffungskosten<br />
sind unerheblich; selbst übliche Händlerrabatte dürfen nicht<br />
abgezogen werden. Die Bruttolistenpreisregelung nach dem<br />
Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs gilt ebenso für<br />
Gebrauchtwagen und Leasingfahrzeuge.<br />
Kann der vom Arbeitgeber überlassene Dienstwagen vom<br />
Arbeitnehmer auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />
genutzt werden, so ist für diese Nutzungsmöglichkeit,<br />
unabhängig von der Nutzung des Fahrzeugs zu<br />
Privatfahrten, als zusätzlicher geldwerter Vorteil monatlich<br />
0,03% des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs<br />
für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />
anzusetzen.<br />
Mit den pauschalen Nutzungswerten sind sämtliche geldwerten<br />
Vorteile im Zusammenhang mit der Privatnutzung des<br />
überlassenen Fahrzeugs abgegolten. Für den monatlichen<br />
Ansatz der pauschalen Nutzungswerte ist es grundsätzlich<br />
unerheblich, ob und in welchem Umfang das überlassene<br />
Fahrzeug tatsächlich privat genutzt wird.<br />
Vor dem Hintergrund, dass Elektrofahrzeuge im Vergleich zu<br />
Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor um einiges teurer sind,<br />
führt die pauschale Nutzungswertbesteuerung bei Arbeitnehmern<br />
mit Elektrofahrzeugen als Firmenwagen zu einer<br />
steuerlichen Benachteiligung: Arbeitnehmer mit Elektrofahrzeugen<br />
haben einen wesentlich höheren geldwerten<br />
Vorteil mit ihrem individuellen Steuersatz (bis zu 47,475%)<br />
zu versteuern als Arbeitnehmer mit Fahrzeugen einer vergleichbaren<br />
Klasse mit Verbrennungsmotor.<br />
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