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NEUE MOBILITÄT 02

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Status Quo der Elektromobilität - Legal corner<br />

§Elektrofahrzeuge als<br />

Dienstwagen<br />

Modifizierung der steuerrechtlichen Regelungen<br />

Wenn es nach der Bundesregierung geht, soll Deutschland bald eine Vorreiterrolle<br />

bei der Entwicklung und Einführung neuer Mobilitätsformen übernehmen. Dieses<br />

ehrgeizige Ziel erfordert die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, damit Automobilhersteller<br />

in diese Zukunftstechnologie investieren und Elektrofahrzeuge für<br />

Kunden attraktiv werden. Hierzu zählt unter anderem auch die Modifizierung steuerrechtlicher<br />

Regelungen wie etwa bei der Gestellung von Elektrofahrzeugen als<br />

Dienstwagen vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer.<br />

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers zählen<br />

sämtliche geldwerte Vorteile, die dieser für eine Beschäftigung<br />

im öffentlichen oder privaten Dienst erhält. Stellt der<br />

Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung einen<br />

Dienstwagen unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung, so<br />

führt auch dies zur Bereicherung des Arbeitnehmers und damit<br />

zum Lohnzufluss.<br />

Die Bewertung dieses geldwerten Vorteils erfolgt regelmäßig<br />

nach der sog. Ein-Prozent-Methode. Danach ist der geldwerte<br />

Vorteil steuer- und sozialversicherungsrechtlich mit (monatlich)<br />

1% des auf volle 100 Euro abgerundeten Bruttolistenpreises<br />

des genutzten Fahrzeugs im Zeitpunkt seiner Erstzulassung<br />

zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen (z.B.<br />

Standheizung, Navigationsgerät oder Diebstahlsicherungssystem)<br />

anzusetzen. Die tatsächlichen Anschaffungskosten<br />

sind unerheblich; selbst übliche Händlerrabatte dürfen nicht<br />

abgezogen werden. Die Bruttolistenpreisregelung nach dem<br />

Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs gilt ebenso für<br />

Gebrauchtwagen und Leasingfahrzeuge.<br />

Kann der vom Arbeitgeber überlassene Dienstwagen vom<br />

Arbeitnehmer auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

genutzt werden, so ist für diese Nutzungsmöglichkeit,<br />

unabhängig von der Nutzung des Fahrzeugs zu<br />

Privatfahrten, als zusätzlicher geldwerter Vorteil monatlich<br />

0,03% des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeugs<br />

für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

anzusetzen.<br />

Mit den pauschalen Nutzungswerten sind sämtliche geldwerten<br />

Vorteile im Zusammenhang mit der Privatnutzung des<br />

überlassenen Fahrzeugs abgegolten. Für den monatlichen<br />

Ansatz der pauschalen Nutzungswerte ist es grundsätzlich<br />

unerheblich, ob und in welchem Umfang das überlassene<br />

Fahrzeug tatsächlich privat genutzt wird.<br />

Vor dem Hintergrund, dass Elektrofahrzeuge im Vergleich zu<br />

Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor um einiges teurer sind,<br />

führt die pauschale Nutzungswertbesteuerung bei Arbeitnehmern<br />

mit Elektrofahrzeugen als Firmenwagen zu einer<br />

steuerlichen Benachteiligung: Arbeitnehmer mit Elektrofahrzeugen<br />

haben einen wesentlich höheren geldwerten<br />

Vorteil mit ihrem individuellen Steuersatz (bis zu 47,475%)<br />

zu versteuern als Arbeitnehmer mit Fahrzeugen einer vergleichbaren<br />

Klasse mit Verbrennungsmotor.<br />

70 Neue Mobilität

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