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NEUE MOBILITÄT 02

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Status Quo der Elektromobilität - Legal Corner<br />

»Zur Steigerung der Attraktivität von Elektrofahrzeugen als<br />

Dienstwagen ist es unerlässlich, dass steuerliche Nachteile<br />

bei der Pauschalbewertung vermieden werden.«<br />

Für die Arbeitnehmer kann sich daher die Zur-Verfügung-<br />

Stellung eines Elektrofahrzeugs zur privaten Nutzung als<br />

teurer Spaß herausstellen. Die derzeitige Regelung führt<br />

zu einem klaren Wettbewerbsnachteil der Elektrofahrzeuge<br />

gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und verhält<br />

sich damit diametral zu der Absicht der Bundesregierung die<br />

Elektromobilität fördern zu wollen.<br />

Zur Steigerung der Attraktivität von Elektrofahrzeugen als<br />

Dienstwagen ist es unseres Erachtens unerlässlich, dass<br />

steuerliche Nachteile bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils<br />

der Privatnutzung vermieden werden.<br />

Denkbar wäre insoweit etwa die derzeitige Dienstwagenbesteuerung<br />

um eine Neuregelung für Elektrofahrzeuge zu<br />

ergänzen, wonach für die Ermittlung des geldwerten Vorteils<br />

der Privatnutzung eines Elektrofahrzeugs auf den inländischen<br />

Listenpreis eines Fahrzeugs einer vergleichbaren<br />

Klasse mit Verbrennungsmotor abzustellen ist.<br />

Solange eine derartige auf Elektrofahrzeuge angepasste<br />

gesetzliche Regelung fehlt, ist Arbeitnehmern mit einem<br />

Elektrofahrzeug als Dienstwagen in jedem Fall anzuraten, zu<br />

prüfen, ob es für sie nicht steuerlich günstiger ist, den geldwerten<br />

Vorteil der Privatnutzung (einschließlich der Fahrten<br />

zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) alternativ anhand der<br />

tatsächlichen Aufwendungen, durch Führen eines Fahrtenbuches,<br />

zu ermitteln.<br />

Arbeitnehmer könnten auf diese Weise eine offensichtlich<br />

nachteilige Besteuerung aufgrund der Pauschalbewertung<br />

vermeiden.<br />

Julia Wirges<br />

Rechtsanwältin<br />

Noerr LLP, München<br />

julia.wirges@noerr.com<br />

NEW MOBILITY<br />

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