NEUE MOBILITÄT 02
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Status Quo der Elektromobilität - Legal Corner<br />
»Zur Steigerung der Attraktivität von Elektrofahrzeugen als<br />
Dienstwagen ist es unerlässlich, dass steuerliche Nachteile<br />
bei der Pauschalbewertung vermieden werden.«<br />
Für die Arbeitnehmer kann sich daher die Zur-Verfügung-<br />
Stellung eines Elektrofahrzeugs zur privaten Nutzung als<br />
teurer Spaß herausstellen. Die derzeitige Regelung führt<br />
zu einem klaren Wettbewerbsnachteil der Elektrofahrzeuge<br />
gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und verhält<br />
sich damit diametral zu der Absicht der Bundesregierung die<br />
Elektromobilität fördern zu wollen.<br />
Zur Steigerung der Attraktivität von Elektrofahrzeugen als<br />
Dienstwagen ist es unseres Erachtens unerlässlich, dass<br />
steuerliche Nachteile bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils<br />
der Privatnutzung vermieden werden.<br />
Denkbar wäre insoweit etwa die derzeitige Dienstwagenbesteuerung<br />
um eine Neuregelung für Elektrofahrzeuge zu<br />
ergänzen, wonach für die Ermittlung des geldwerten Vorteils<br />
der Privatnutzung eines Elektrofahrzeugs auf den inländischen<br />
Listenpreis eines Fahrzeugs einer vergleichbaren<br />
Klasse mit Verbrennungsmotor abzustellen ist.<br />
Solange eine derartige auf Elektrofahrzeuge angepasste<br />
gesetzliche Regelung fehlt, ist Arbeitnehmern mit einem<br />
Elektrofahrzeug als Dienstwagen in jedem Fall anzuraten, zu<br />
prüfen, ob es für sie nicht steuerlich günstiger ist, den geldwerten<br />
Vorteil der Privatnutzung (einschließlich der Fahrten<br />
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) alternativ anhand der<br />
tatsächlichen Aufwendungen, durch Führen eines Fahrtenbuches,<br />
zu ermitteln.<br />
Arbeitnehmer könnten auf diese Weise eine offensichtlich<br />
nachteilige Besteuerung aufgrund der Pauschalbewertung<br />
vermeiden.<br />
Julia Wirges<br />
Rechtsanwältin<br />
Noerr LLP, München<br />
julia.wirges@noerr.com<br />
NEW MOBILITY<br />
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