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Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

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<strong>Finanzministerium</strong> <strong>Haushaltsrecht</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> -VV zu § 37 LHO-<br />

................................................<br />

(Dienststelle)<br />

Antrag<br />

auf Einwilligung in eine über-/außerplanmäßige Ausgabe 1)<br />

im Haushaltsjahr 20.......<br />

Muster zu Nr. 1.4 zu § 37<br />

Kapitel: ................................................................ Titel: ..............................................................<br />

Zweckbestimmung: ......................................................................................................................<br />

Übertragbar/nicht übertragbar 1)<br />

Haushaltsansatz .................. EUR<br />

+ gebildeter Ausgaberest/- Vorgriff aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr .................. EUR<br />

Gesamtsoll .................. EUR<br />

+ Deckungsfähigkeit zu Lasten<br />

von Kap. ................. Titel ....................... .................. EUR<br />

+ Verstärkung durch Mehreinnahmen lt. Verstärkungsvermerk<br />

bei Kap. ..................... Titel ..................... .................. EUR<br />

+ Bereits erteilte Einwilligung in über-/außerplanmäßige 1) Ausgaben .................. EUR<br />

Ausgabeermächtigung für 20.. .................. EUR<br />

Davon ab lt. HÜL-A<br />

Bis zum Tag der Antragstellung<br />

- zur Zahlung angeordnet .................. EUR<br />

- über den zur Zahlung angeordneten Betrag hinaus festgelegt und<br />

nicht ins Folgejahr verschiebbar .................. EUR<br />

Noch verfügbar .................. EUR<br />

Beantragte - weitere - über-/außerplanmäßige Ausgabe 1) .................. EUR<br />

Ausgleich durch Einsparung bei Kap. ..................... Titel ..................... .................. EUR<br />

Kurze Begründung für die Mitteilung des <strong>Finanzministerium</strong>s an den Landtag (§ 37 Abs. 4) und die<br />

Haushaltsrechnung (Kurze erschöpfende Angaben über das unvorhergesehene und unabweisbare<br />

Bedürfnis):<br />

Eingehende Begründung für die Einwilligung der Finanzministerin oder des Finanzministers unter<br />

Darlegung des Sachverhalts, aus dem sich der unvorhergesehene Mehrbedarf sowie die sachliche und<br />

zeitliche Unabweisbarkeit der Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr ergeben (ggfs. besonderes Blatt<br />

verwenden oder in einem zusätzlichen Antragsschreiben darlegen):<br />

1) Nichtzutreffendes streichen<br />

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