14.12.2012 Aufrufe

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Finanzministerium</strong> <strong>Haushaltsrecht</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> -VVG zu § 44 LHO-<br />

Ministerium allein Ausnahmen zulassen, wobei ein der Sachlage angemessener Verwendungsnachweis<br />

jedoch unerlässlich ist.<br />

13.2<br />

Für einzelne Förderbereiche kann das zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem<br />

<strong>Finanzministerium</strong> und dem Innenministerium und nach vorheriger Unterrichtung des<br />

Landesrechnungshofs (§ 102) ergänzende Verwaltungsvorschriften (Förderrichtlinien) zu den<br />

Nrn. 3 bis 7 erlassen; bei ergänzenden Verwaltungsvorschriften zu Nr. 6 ist auch das für<br />

Bauangelegenheiten zuständige Ministerium zu beteiligen. Werden die Verwaltungsvorschriften<br />

(Förderrichtlinien) geändert, sind die Vorgenannten ebenfalls zu beteiligen.<br />

13.3<br />

Soweit Regelungen nach den Nrn. 13.1 und 13.2 den Verwendungsnachweis betreffen, ist das<br />

Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof herzustellen.<br />

14<br />

Besondere Regelungen<br />

14.1<br />

Die Übermittlung elektronischer Dokumente sowie die Ersetzung der in den Nrn. 1 bis 12<br />

angeordneten Schriftform durch die elektronische Form ist nach Maßgabe der für die elektronische<br />

Kommunikation geltenden Vorschriften des VwVfG. <strong>NRW</strong>. (insb. § 3a und § 37)<br />

zulässig.<br />

14.2<br />

Grundsätzliche Zweifelsfragen sowie Fragen von erheblicher finanzieller Bedeutung, die sich<br />

bei der Anwendung der Nrn. 1 bis 14.1 ergeben, sind im Einvernehmen mit dem <strong>Finanzministerium</strong><br />

und dem Innenministerium sowie – soweit der Verwendungsnachweis betroffen<br />

ist - mit dem Landesrechnungshof zu klären.<br />

173

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!