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Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

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<strong>Finanzministerium</strong> <strong>Haushaltsrecht</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> -§ 49 LHO-<br />

§ 49<br />

Einweisung in eine Planstelle<br />

Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen<br />

werden.<br />

206

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