14.12.2012 Aufrufe

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Finanzministerium</strong> <strong>Haushaltsrecht</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> -§ 53 LHO-<br />

§ 53<br />

Billigkeitsleistungen<br />

Leistungen aus Gründen der Billigkeit dürfen nur gewährt werden, wenn dafür<br />

Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind.<br />

221

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!