14.12.2012 Aufrufe

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Finanzministerium</strong> <strong>Haushaltsrecht</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> -§ 65 c LHO-<br />

§ 65 c<br />

Offenlegung von Vergütungen bei Zuwendungsempfängern<br />

§ 65 a gilt für Zuwendungsempfänger entsprechend, soweit sie die Mittel zur Deckung<br />

der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben erhalten und<br />

unternehmerisch tätig sind.<br />

259

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!