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Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

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<strong>Finanzministerium</strong> <strong>Haushaltsrecht</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> -VVG zu § 44 LHO-<br />

5. Begründung<br />

Anlage 2 zu Nr. 3.1 VVG<br />

Grundmuster 1 (Antrag)<br />

5.1 Zur Notwendigkeit der Maßnahme (u.a.: Raumbedarf, Standort, Konzeption, Ziel, Zusammenhang mit<br />

anderen Maßnahmen, Maßnahmen desselben Aufgabenbereichs in vorhergehenden oder folgenden Jahren,<br />

alternative Möglichkeiten, Nutzen)<br />

5.2 Zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a.: Eigenmittel, Förderhöhe, Landesinteresse an<br />

der Maßnahme, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten)<br />

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