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Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

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<strong>Finanzministerium</strong> <strong>Haushaltsrecht</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> -VVG zu § 44 LHO-<br />

III. Ist-Ergebnis<br />

Ausgaben (Nr. II.2.)<br />

Einnahmen (Nr. II.1.)<br />

Mehrausgaben<br />

IV. Bestätigungen<br />

Es wird bestätigt, dass<br />

Minderausgaben<br />

Anlage 4 zu Nr. 10.3 VVG<br />

Grundmuster 3 (Verwendungsnachweis)<br />

Lt. Zuwendungsbescheid/<br />

Finanzierungsplan<br />

zuwendungsfähig<br />

EUR<br />

Ist-Ergebnis<br />

lt. Abrechnung<br />

o die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids beachtet wurden,<br />

o die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im<br />

Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,<br />

o die Inventarisierung der mit der Zuwendung beschafften Gegenstände - soweit nach Gemeindehaushaltsrecht<br />

vorgesehen - vorgenommen wurde.<br />

.........................................................................................<br />

(Ort/Datum)<br />

195<br />

EUR<br />

.........................................................................................<br />

(Rechtsverbindliche Unterschrift)

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