14.12.2012 Aufrufe

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

Haushaltsrecht Nordrhein-Westfalen - Finanzministerium NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Finanzministerium</strong> <strong>Haushaltsrecht</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> -VV zu § 79 LHO-<br />

1.2.2<br />

nach den geltenden Vorschriften, insbesondere nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit,<br />

verfahren worden ist. Hierzu gehört, dass<br />

1.2.2.1<br />

die Lieferung oder Leistung als solche und auch die Art ihrer Ausführung geboten war,<br />

1.2.2.2<br />

die Lieferung oder Leistung entsprechend der zugrunde liegenden Vereinbarung oder Bestellung<br />

sachgemäß und vollständig ausgeführt worden ist,<br />

1.2.2.3<br />

Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Pfändungen und Abtretungen vollständig und richtig<br />

berücksichtigt worden sind,<br />

1.2.2.4<br />

die übrigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung vorliegen (z.B. Mittelverfügbarkeit),<br />

1.2.2.5<br />

die angeforderte Zahlung nach Rechtsgrund und Höhe richtig ermittelt worden ist.<br />

1.3<br />

Inhalt der Anordnung<br />

Eine Anordnung muss mindestens enthalten<br />

1.3.1<br />

die Bezeichnung der mittelbewirtschaftenden Stelle,<br />

1.3.2<br />

die Bezeichnung der für die Zahlung zuständigen Stelle,<br />

1.3.3<br />

ein Kennzeichen zur eindeutigen Identifizierung aller mit der Anordnung zusammenhängenden<br />

Informationen,<br />

1.3.4<br />

die Zahlungspartnerin oder den Zahlungspartner mit den für den Zahlungsverkehr notwendigen<br />

Angaben,<br />

1.3.5<br />

den Betrag mit Währungsbezeichnung,<br />

1.3.6<br />

die Kennzeichnung der Art der Anordnung (z.B. Mittelverteilung, Festlegung, Einzahlung,<br />

Auszahlung),<br />

302

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!