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Entwurf des Haushaltsplans 2024: Dezernat IV

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<strong>IV</strong>/302<br />

Produkt 09.03.01<br />

Landschaftsplanung<br />

Erläuterungen:<br />

Zu A/521160 "Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Landschaftsplanung":<br />

Die Arbeiten zur Durchführung von Maßnahmen i.R. der Landschaftsplanung werden an Unternehmen vergeben und von diesen<br />

durchgeführt. Aufgrund der allgemeinen Preissteigerung ist die Steigerung <strong>des</strong> Ansatzes um zumin<strong>des</strong>t 1 % unbedingt erforderlich,<br />

um die Maßnahmen im bisherigen Umfang fortführen zu können.<br />

Zu A/521167 "Bekämpfung Neophyten":<br />

Zur Bekämpfung der Neophyten besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Die Maßnahmen werden vom Land mit bis zu 80% der<br />

förderfähigen Gesamtausgaben bezuschusst. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage, als auch der starken Ausbreitung der<br />

Neophyten durch das Hochwasserereignis 2021 ist die Erhöung <strong>des</strong> Ansatzes unerlässlich, um die notwendigen Maßnahmen<br />

zur Bekämpfung durchzuführen. Somit ist der Ansatz mit 123.719 € zu veranschlagen.<br />

Zu A/527901 "Externe Planungskosten":<br />

Für das Jahr <strong>2024</strong> ist die Neuaufstellung <strong>des</strong> Landschaftsplans III Eschweiler - Stolberg geplant.<br />

Der Auftrag für die Neuaufstellung muss an ein externes Planungsbüro vergeben werden. Es wird derzeit mit Kosten in Höhe von<br />

ca. 90.000 € gerechnet.<br />

Zu A/024103 "Zugänge Grund und Boden, sonstige unbebaute Grundstücke":<br />

Die Grunderwerbskosten im Rahmen der Landschaftsplanung ergeben sich aus der Übernahme der Werte <strong>des</strong> fortgeschriebenen<br />

Investitionsprogramms.

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