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Flächennutzungsmonitoring II - Leibniz-Institut für ökologische ...

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Neue Grundlage der amtlichen Flächennutzungsstatistik 73<br />

Bei der Rückrechnung sind je nach Erfassungstiefe drei Kategorien zu unterscheiden:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Orientiert sich die Erfassungstiefe am Mindestveröffentlichungsprogramm und wird<br />

auf dem Niveau des Grunddatenbestands migriert, so ist <strong>für</strong> die Rückrechnung über<br />

die Ebene der Objektarten hinaus eine weitere Differenzierung in folgenden Fällen<br />

erforderlich:<br />

FKT 1700 Industrie und Gewerbe sowie FKT 4400 Grünanlage<br />

und übergangsweise<br />

FKT 1400 Handel und Dienstleistungen, FKT 2500 Versorgungsanlagen und<br />

FKT 2600 Entsorgung.<br />

Ist die Erfassungstiefe auf der Ebene der 10er-Schlüssel erfolgt, wird die Migration<br />

ein deutlich differenzierteres Ergebnis erzielen können. Für die Rückrechnung sollte<br />

das bisherige Informationsniveau möglichst beibehalten werden. Für einige Nutzungsarten<br />

(230, 290, 580, 590, 910 und 920) gibt es keine eindeutige Zuweisung<br />

zu Objektarten. Hier stellt sich die Frage der Nacherfassung oder einer pauschalen<br />

Annahme. Die Entscheidung muss unter Berücksichtigung länderspezifischer Gegebenheiten<br />

getroffen werden.<br />

Ist die Erfassungstiefe auf der Ebene der 1er-Schlüssel erfolgt und wird unter Ausschöpfung<br />

aller Abbildungsmöglichkeiten des ALKIS ® -Objektartenkatalogs migriert,<br />

geschieht die Rückrechnung auf der Ebene der 10er-Schlüssel.<br />

5 Besonderheiten bei der Erhebung der tatsächlichen<br />

Bodennutzung<br />

5.1 Erfassungsuntergrenzen<br />

Die Erfassungsuntergrenzen beschreiben die Grenzwerte, ab denen eine örtlich vorherrschende<br />

Bodennutzung als selbständige Nutzungsartenfläche erhoben wird.<br />

Die einzelnen Werte <strong>für</strong> die Erfassungsuntergrenzen unterscheiden sich nach der Wichtigkeit<br />

der betreffenden tatsächlichen Bodennutzung und nach dem Rang in der Gliederung<br />

des Nutungsartenkataloges, also danach, ob ein Wechsel in der tatsächlichen<br />

Bodennutzung zwischen zwei verschiedenen Nutzungsartengruppen oder zwei verschiedenen<br />

Nutzungsarten innerhalb der gleichen Nutzungsartengruppe vorliegt.<br />

Im Liegenschaftskataster liegen die Erfassungsuntergrenzen in den Bundesländern in<br />

Abhängigkeit von der Nutzungsart zwischen 1 m² und 300 m².<br />

Diese sind aus Sicht von ATKIS ® zu gering und sollten mindestens auf 1 000 m² angehoben<br />

werden, um die angestrebte Synergie, die tatsächliche Bodennutzung nur von einer<br />

Stelle zu erheben und die neu gewonnenen Informationen an die jeweils andere Stelle<br />

abzugeben, zu erreichen.

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