Flächennutzungsmonitoring II - Leibniz-Institut für ökologische ...
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Neue Grundlage der amtlichen Flächennutzungsstatistik 73<br />
Bei der Rückrechnung sind je nach Erfassungstiefe drei Kategorien zu unterscheiden:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Orientiert sich die Erfassungstiefe am Mindestveröffentlichungsprogramm und wird<br />
auf dem Niveau des Grunddatenbestands migriert, so ist <strong>für</strong> die Rückrechnung über<br />
die Ebene der Objektarten hinaus eine weitere Differenzierung in folgenden Fällen<br />
erforderlich:<br />
FKT 1700 Industrie und Gewerbe sowie FKT 4400 Grünanlage<br />
und übergangsweise<br />
FKT 1400 Handel und Dienstleistungen, FKT 2500 Versorgungsanlagen und<br />
FKT 2600 Entsorgung.<br />
Ist die Erfassungstiefe auf der Ebene der 10er-Schlüssel erfolgt, wird die Migration<br />
ein deutlich differenzierteres Ergebnis erzielen können. Für die Rückrechnung sollte<br />
das bisherige Informationsniveau möglichst beibehalten werden. Für einige Nutzungsarten<br />
(230, 290, 580, 590, 910 und 920) gibt es keine eindeutige Zuweisung<br />
zu Objektarten. Hier stellt sich die Frage der Nacherfassung oder einer pauschalen<br />
Annahme. Die Entscheidung muss unter Berücksichtigung länderspezifischer Gegebenheiten<br />
getroffen werden.<br />
Ist die Erfassungstiefe auf der Ebene der 1er-Schlüssel erfolgt und wird unter Ausschöpfung<br />
aller Abbildungsmöglichkeiten des ALKIS ® -Objektartenkatalogs migriert,<br />
geschieht die Rückrechnung auf der Ebene der 10er-Schlüssel.<br />
5 Besonderheiten bei der Erhebung der tatsächlichen<br />
Bodennutzung<br />
5.1 Erfassungsuntergrenzen<br />
Die Erfassungsuntergrenzen beschreiben die Grenzwerte, ab denen eine örtlich vorherrschende<br />
Bodennutzung als selbständige Nutzungsartenfläche erhoben wird.<br />
Die einzelnen Werte <strong>für</strong> die Erfassungsuntergrenzen unterscheiden sich nach der Wichtigkeit<br />
der betreffenden tatsächlichen Bodennutzung und nach dem Rang in der Gliederung<br />
des Nutungsartenkataloges, also danach, ob ein Wechsel in der tatsächlichen<br />
Bodennutzung zwischen zwei verschiedenen Nutzungsartengruppen oder zwei verschiedenen<br />
Nutzungsarten innerhalb der gleichen Nutzungsartengruppe vorliegt.<br />
Im Liegenschaftskataster liegen die Erfassungsuntergrenzen in den Bundesländern in<br />
Abhängigkeit von der Nutzungsart zwischen 1 m² und 300 m².<br />
Diese sind aus Sicht von ATKIS ® zu gering und sollten mindestens auf 1 000 m² angehoben<br />
werden, um die angestrebte Synergie, die tatsächliche Bodennutzung nur von einer<br />
Stelle zu erheben und die neu gewonnenen Informationen an die jeweils andere Stelle<br />
abzugeben, zu erreichen.