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Ralph Caspers - Volkshochschule Flensburg

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ORGANISATORISCHE<br />

ÄNDERUNGEN<br />

Kurse finden grundsätzlich nur bei Erreichen<br />

einer Mindestteilnehmerzahl statt.<br />

Haben sich weniger Teilnehmer angemeldet,<br />

entscheidet die vhs über Schließung,<br />

Zusammenlegung oder Weiterführung<br />

der Kurse. Bei Sprachkursen besteht die<br />

Möglichkeit, den Kurs in Kleingruppen<br />

durchzuführen (Die Entgelte finden Sie<br />

unter Entgelt und Bezahlung).<br />

Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein<br />

Kurs durch einen bestimmten Dozenten/<br />

eine bestimmte Dozentin durchgeführt<br />

wird, auch wenn dieser/diese mit Namen<br />

angekündigt wurde.<br />

Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort<br />

und Zeitpunkt eines Kurses ändern. In<br />

dem Fall haben Sie die Möglichkeit von<br />

der Teilnahme zurückzutreten. Sollten<br />

bereits Termine stattgefunden haben,<br />

wird Ihnen das gezahlte Entgelt anteilig<br />

zurückerstattet.<br />

Muss ein Kurstermin ausfallen, z.B. wg.<br />

Erkrankung des Dozenten/der Dozentin,<br />

wird er nachgeholt.<br />

TEILNAHME-<br />

BESCHEINIGUNG<br />

Nach Besuch eines Bildungsurlaubs, Präventions-<br />

oder Integrationskurses bekommen<br />

Sie nach Abschluss automatisch<br />

eine Teilnahmebescheinigung zugeschickt.<br />

Eine Bescheinigung über Ihre regelmäßige<br />

Teilnahme an anderen Kursen stellen<br />

wir Ihnen nach Kursende auf Wunsch<br />

gerne aus. Nachträgliche Bescheinigungen<br />

für Kurse der Vorsemester sind leider<br />

nicht möglich. Für die Ausstellung einer<br />

zweiten Bescheinigung jeglicher Art entstehen<br />

Kosten in Höhe von 5,00 Euro.<br />

DATENSCHUTZ<br />

Die von Ihnen gemachten Angaben werden<br />

bei der vhs gespeichert und ausschließlich<br />

für interne Verwaltungs-<br />

SOZIALE RESTPLATZBÖRSE<br />

Ein Angebot der vhs für Bezieher/<br />

innen von Sozialhilfe und ALG II<br />

Die Stadt <strong>Flensburg</strong> legt Wert darauf,<br />

dass möglichst alle Bürger und Bürgerinnen<br />

an den Weiterbildungsveranstaltungen<br />

der vhs teilnehmen können. Deswegen<br />

werden die Entgelte so günstig wie<br />

möglich gestaltet. Für Menschen mit wenig<br />

Geld werden außerdem Ermäßigun-<br />

zwecke verwendet. Die Angabe von Alter<br />

und Geschlecht dient statistischen<br />

Zwecken.<br />

Es findet keine Weitergabe von Daten an<br />

Dritte statt.<br />

HAUSORDNUNG<br />

Die vhs verfügt über eigene Räumlichkeiten.<br />

Bei vielen Veranstaltungen sind wir<br />

jedoch Gast in den Veranstaltungsgebäuden.<br />

In beiden Fällen bitten wir Sie, die<br />

Einrichtungsgegenstände schonend zu<br />

behandeln und die Räume sauber und ordentlich<br />

zu hinterlassen. Das Rauchen in<br />

öffentlichen Gebäuden ist nicht gestattet<br />

HAFTUNG<br />

Als Teilnehmer/in besuchen Sie die vhs-<br />

Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Die<br />

vhs übernimmt keine Haftung bei Unfällen,<br />

Beschädigungen oder Verlust von Sachen,<br />

außer bei Vorsatz oder grober<br />

Fahrlässigkeit.<br />

EXKURSIONEN,<br />

STUDIENREISEN<br />

Bei Exkursionen und Studienreisen von<br />

externen Veranstaltern tritt die vhs nur<br />

als Vermittlerin auf. Es gelten die Vertragsbedingungen<br />

des jeweiligen Veranstalters.<br />

GÜLTIGKEIT<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser<br />

Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise<br />

nichtig sein, wird hierdurch die<br />

Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile<br />

nicht berührt.<br />

BERATUNG<br />

Lassen Sie sich beraten, welcher Kurs für<br />

Sie der richtige ist. Die pädagogischen<br />

Mitarbeiter/innen unterstützen Sie gerne<br />

bei der Kursauswahl. Bitte vereinbaren<br />

Sie telefonisch einen Termin. Für einige<br />

Sprachen bieten wir Einstufungstests an.<br />

gen angeboten. Aber selbst diese ermäßigten<br />

Entgelte sind für Bezieher/innen<br />

von Sozialhilfe oft unbezahlbar. Deshalb<br />

hat die Ratsversammlung der Stadt<br />

<strong>Flensburg</strong> beschlossen, ab Herbst 2005<br />

die Soziale Restpostenbörse einzurichten.<br />

Wie funktioniert das?<br />

In den Veranstaltungen, in denen es 2<br />

Tage vor Beginn noch freie Plätze gibt,<br />

werden diese Plätze an Bezieher/innen<br />

Beratung: (04 61) 85 55 55<br />

Anmeldung: (04 61) 85 50 00<br />

Die aktuellen Termine finden Sie im Programmteil<br />

Sprachen.<br />

JUGEND IN FLENSBURG<br />

Für 75,00 Euro kann in der vhs-Geschäftsstelle<br />

der Bildungspass „Jugend in <strong>Flensburg</strong>“<br />

erworben werden. Damit soll jungen<br />

Menschen der Einstieg in die<br />

Weiterbildung (finanziell) erleichtert<br />

werden. Der Pass berechtigt dazu, ein<br />

Jahr lang an den meisten Kursen der vhs<br />

teilzunehmen. Ausgenommen sind alle<br />

Kurse, die von Ermäßigungen ausgeschlossen<br />

sind, Kurse, die sich speziell an<br />

Jugendliche wenden, und alle Kurse, die<br />

entsprechend gekennzeichnet sind. Berechtigt<br />

sind Jugendliche von 16 bis 18<br />

Jahren.<br />

WIDERRUFSRECHT<br />

Sofern Sie sich per Telefon, Brief, Mail<br />

oder Internet angemeldet haben, können<br />

Sie Ihre Anmeldung innerhalb einer<br />

Frist von 2 Wochen ohne Angabe von<br />

Gründen schriftlich (Brief, Fax oder<br />

E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit<br />

Zusendung der Anmeldebestätigung. Zur<br />

Wahrung der Widerrufsfrist genügt die<br />

rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist an die vhs <strong>Flensburg</strong> zu<br />

richten:<br />

vhs <strong>Flensburg</strong>, Süderhofenden 40,<br />

24937 <strong>Flensburg</strong>, Fax: (04 61) 85 23 56,<br />

E-Mail: volkshochschule@flensburg.de<br />

Erlöschen des Widerrufsrechts<br />

Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerrufsrecht<br />

auch vor Ablauf der zweiwöchigen<br />

Frist erlischt, sofern die gebuchte Veranstaltung<br />

begonnen hat und der erste<br />

Termin bereits stattgefunden hat. Auf<br />

eine tatsächliche Teilnahme ihrerseits an<br />

der Veranstaltung kommt es hingegen<br />

nicht an.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind<br />

die beiderseits empfangenen Leistungen<br />

zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen herauszugeben.<br />

von Sozialhilfe oder ALG II abgegeben,<br />

und zwar zu 25% des ausgewiesenen<br />

vollen Entgeltsatzes (Über Ausnahmen<br />

informiert Sie die Geschäftsstelle).<br />

Was müssen Sie tun?<br />

Sie wenden sich mit Ihrem Sozialpass<br />

oder einer entsprechenden Bescheinigung<br />

an die Geschäftsstelle, bezahlen<br />

25% des ursprünglichen Entgeltes und<br />

dann nehmen Sie an Ihrer vhs-Veranstaltung<br />

teil.<br />

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