Ralph Caspers - Volkshochschule Flensburg
Ralph Caspers - Volkshochschule Flensburg
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ORGANISATORISCHE<br />
ÄNDERUNGEN<br />
Kurse finden grundsätzlich nur bei Erreichen<br />
einer Mindestteilnehmerzahl statt.<br />
Haben sich weniger Teilnehmer angemeldet,<br />
entscheidet die vhs über Schließung,<br />
Zusammenlegung oder Weiterführung<br />
der Kurse. Bei Sprachkursen besteht die<br />
Möglichkeit, den Kurs in Kleingruppen<br />
durchzuführen (Die Entgelte finden Sie<br />
unter Entgelt und Bezahlung).<br />
Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein<br />
Kurs durch einen bestimmten Dozenten/<br />
eine bestimmte Dozentin durchgeführt<br />
wird, auch wenn dieser/diese mit Namen<br />
angekündigt wurde.<br />
Die vhs kann aus sachlichem Grund Ort<br />
und Zeitpunkt eines Kurses ändern. In<br />
dem Fall haben Sie die Möglichkeit von<br />
der Teilnahme zurückzutreten. Sollten<br />
bereits Termine stattgefunden haben,<br />
wird Ihnen das gezahlte Entgelt anteilig<br />
zurückerstattet.<br />
Muss ein Kurstermin ausfallen, z.B. wg.<br />
Erkrankung des Dozenten/der Dozentin,<br />
wird er nachgeholt.<br />
TEILNAHME-<br />
BESCHEINIGUNG<br />
Nach Besuch eines Bildungsurlaubs, Präventions-<br />
oder Integrationskurses bekommen<br />
Sie nach Abschluss automatisch<br />
eine Teilnahmebescheinigung zugeschickt.<br />
Eine Bescheinigung über Ihre regelmäßige<br />
Teilnahme an anderen Kursen stellen<br />
wir Ihnen nach Kursende auf Wunsch<br />
gerne aus. Nachträgliche Bescheinigungen<br />
für Kurse der Vorsemester sind leider<br />
nicht möglich. Für die Ausstellung einer<br />
zweiten Bescheinigung jeglicher Art entstehen<br />
Kosten in Höhe von 5,00 Euro.<br />
DATENSCHUTZ<br />
Die von Ihnen gemachten Angaben werden<br />
bei der vhs gespeichert und ausschließlich<br />
für interne Verwaltungs-<br />
SOZIALE RESTPLATZBÖRSE<br />
Ein Angebot der vhs für Bezieher/<br />
innen von Sozialhilfe und ALG II<br />
Die Stadt <strong>Flensburg</strong> legt Wert darauf,<br />
dass möglichst alle Bürger und Bürgerinnen<br />
an den Weiterbildungsveranstaltungen<br />
der vhs teilnehmen können. Deswegen<br />
werden die Entgelte so günstig wie<br />
möglich gestaltet. Für Menschen mit wenig<br />
Geld werden außerdem Ermäßigun-<br />
zwecke verwendet. Die Angabe von Alter<br />
und Geschlecht dient statistischen<br />
Zwecken.<br />
Es findet keine Weitergabe von Daten an<br />
Dritte statt.<br />
HAUSORDNUNG<br />
Die vhs verfügt über eigene Räumlichkeiten.<br />
Bei vielen Veranstaltungen sind wir<br />
jedoch Gast in den Veranstaltungsgebäuden.<br />
In beiden Fällen bitten wir Sie, die<br />
Einrichtungsgegenstände schonend zu<br />
behandeln und die Räume sauber und ordentlich<br />
zu hinterlassen. Das Rauchen in<br />
öffentlichen Gebäuden ist nicht gestattet<br />
HAFTUNG<br />
Als Teilnehmer/in besuchen Sie die vhs-<br />
Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Die<br />
vhs übernimmt keine Haftung bei Unfällen,<br />
Beschädigungen oder Verlust von Sachen,<br />
außer bei Vorsatz oder grober<br />
Fahrlässigkeit.<br />
EXKURSIONEN,<br />
STUDIENREISEN<br />
Bei Exkursionen und Studienreisen von<br />
externen Veranstaltern tritt die vhs nur<br />
als Vermittlerin auf. Es gelten die Vertragsbedingungen<br />
des jeweiligen Veranstalters.<br />
GÜLTIGKEIT<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser<br />
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise<br />
nichtig sein, wird hierdurch die<br />
Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile<br />
nicht berührt.<br />
BERATUNG<br />
Lassen Sie sich beraten, welcher Kurs für<br />
Sie der richtige ist. Die pädagogischen<br />
Mitarbeiter/innen unterstützen Sie gerne<br />
bei der Kursauswahl. Bitte vereinbaren<br />
Sie telefonisch einen Termin. Für einige<br />
Sprachen bieten wir Einstufungstests an.<br />
gen angeboten. Aber selbst diese ermäßigten<br />
Entgelte sind für Bezieher/innen<br />
von Sozialhilfe oft unbezahlbar. Deshalb<br />
hat die Ratsversammlung der Stadt<br />
<strong>Flensburg</strong> beschlossen, ab Herbst 2005<br />
die Soziale Restpostenbörse einzurichten.<br />
Wie funktioniert das?<br />
In den Veranstaltungen, in denen es 2<br />
Tage vor Beginn noch freie Plätze gibt,<br />
werden diese Plätze an Bezieher/innen<br />
Beratung: (04 61) 85 55 55<br />
Anmeldung: (04 61) 85 50 00<br />
Die aktuellen Termine finden Sie im Programmteil<br />
Sprachen.<br />
JUGEND IN FLENSBURG<br />
Für 75,00 Euro kann in der vhs-Geschäftsstelle<br />
der Bildungspass „Jugend in <strong>Flensburg</strong>“<br />
erworben werden. Damit soll jungen<br />
Menschen der Einstieg in die<br />
Weiterbildung (finanziell) erleichtert<br />
werden. Der Pass berechtigt dazu, ein<br />
Jahr lang an den meisten Kursen der vhs<br />
teilzunehmen. Ausgenommen sind alle<br />
Kurse, die von Ermäßigungen ausgeschlossen<br />
sind, Kurse, die sich speziell an<br />
Jugendliche wenden, und alle Kurse, die<br />
entsprechend gekennzeichnet sind. Berechtigt<br />
sind Jugendliche von 16 bis 18<br />
Jahren.<br />
WIDERRUFSRECHT<br />
Sofern Sie sich per Telefon, Brief, Mail<br />
oder Internet angemeldet haben, können<br />
Sie Ihre Anmeldung innerhalb einer<br />
Frist von 2 Wochen ohne Angabe von<br />
Gründen schriftlich (Brief, Fax oder<br />
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit<br />
Zusendung der Anmeldebestätigung. Zur<br />
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die<br />
rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist an die vhs <strong>Flensburg</strong> zu<br />
richten:<br />
vhs <strong>Flensburg</strong>, Süderhofenden 40,<br />
24937 <strong>Flensburg</strong>, Fax: (04 61) 85 23 56,<br />
E-Mail: volkshochschule@flensburg.de<br />
Erlöschen des Widerrufsrechts<br />
Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerrufsrecht<br />
auch vor Ablauf der zweiwöchigen<br />
Frist erlischt, sofern die gebuchte Veranstaltung<br />
begonnen hat und der erste<br />
Termin bereits stattgefunden hat. Auf<br />
eine tatsächliche Teilnahme ihrerseits an<br />
der Veranstaltung kommt es hingegen<br />
nicht an.<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind<br />
die beiderseits empfangenen Leistungen<br />
zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />
Nutzungen herauszugeben.<br />
von Sozialhilfe oder ALG II abgegeben,<br />
und zwar zu 25% des ausgewiesenen<br />
vollen Entgeltsatzes (Über Ausnahmen<br />
informiert Sie die Geschäftsstelle).<br />
Was müssen Sie tun?<br />
Sie wenden sich mit Ihrem Sozialpass<br />
oder einer entsprechenden Bescheinigung<br />
an die Geschäftsstelle, bezahlen<br />
25% des ursprünglichen Entgeltes und<br />
dann nehmen Sie an Ihrer vhs-Veranstaltung<br />
teil.<br />
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