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Corporate Governance Corporate Governance<br />

BEGRIFF<br />

Eine einfache Entsprechung für den englischen Ausdruck<br />

Corporate Governance gibt es im Deutschen nicht.<br />

Allgemein wird unter Corporate Governance die gute<br />

und verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung<br />

ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle<br />

verstanden. Ein wesentliches, für den Anleger vertrauensbildendes<br />

Element ist hierbei die Transparenz der<br />

Entscheidungs- und Kontrollmechanismen.<br />

RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

Der gesetzliche Rahmen für die Führung und Kontrolle<br />

einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland wird<br />

im Wesentlichen durch das Aktiengesetz vorgegeben.<br />

Hiernach stehen für die Führung und Kontrolle eines<br />

Unternehmens zwei Gremien zur Verfügung: der Vorstand,<br />

der das Unternehmen in eigener Verantwortung<br />

leitet, sowie der Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung<br />

zu überwachen hat und den Vorstand berät. Zu den<br />

Aufgaben des Aufsichtsrats gehört es darüber hinaus,<br />

die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und gegebenenfalls<br />

zu entlassen.<br />

SATZUNG, GESCHÄFTSORDNUNG,<br />

LEITSÄTZE, COMPLIANCE<br />

Regelungen für die Geschäftsführung und Unternehmenskontrolle<br />

enthalten des Weiteren die von der<br />

Hauptversammlung beschlossene Satzung der HVB ag<br />

sowie die Geschäftsordnungen, die sich Vorstand und<br />

25<br />

Aufsichtsrat gegeben haben. Genannt<br />

seien ferner die Insiderhandelsverbote<br />

und die Ad-hoc-Publizität nach dem Wertpapierhandelsgesetz<br />

sowie die in diesem Zusammenhang<br />

von der Bank festgelegten Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte.<br />

Letztere dienen der wirksamen Verhinderung<br />

von Insidergeschäften mit Wertpapieren und<br />

Derivaten und sind Bestandteil des Arbeitsvertrages<br />

eines jeden Mitarbeiters. Die Einhaltung dieser Vorschriften<br />

wird von dem Compliance-Beauftragten der<br />

Bank überwacht. Die Bank hat darüber hinaus Leitsätze<br />

für Mitarbeiterverhalten und Mitarbeitergeschäfte mit<br />

Immobilien festgelegt, deren Ziel es ist, Interessenkonflikte<br />

im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften<br />

zu vermeiden. Schließlich sei auf die Verlautbarungen<br />

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

verwiesen, wie zum Beispiel die Mindestanforderungen<br />

für das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute<br />

oder die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung<br />

der internen Revision.<br />

www.<br />

hvbgroup.com/<br />

satzung

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