Gesamtes Dokument (1390 kb) - Investis
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Corporate Governance Corporate Governance<br />
BEGRIFF<br />
Eine einfache Entsprechung für den englischen Ausdruck<br />
Corporate Governance gibt es im Deutschen nicht.<br />
Allgemein wird unter Corporate Governance die gute<br />
und verantwortungsvolle, auf langfristige Wertschöpfung<br />
ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle<br />
verstanden. Ein wesentliches, für den Anleger vertrauensbildendes<br />
Element ist hierbei die Transparenz der<br />
Entscheidungs- und Kontrollmechanismen.<br />
RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
Der gesetzliche Rahmen für die Führung und Kontrolle<br />
einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland wird<br />
im Wesentlichen durch das Aktiengesetz vorgegeben.<br />
Hiernach stehen für die Führung und Kontrolle eines<br />
Unternehmens zwei Gremien zur Verfügung: der Vorstand,<br />
der das Unternehmen in eigener Verantwortung<br />
leitet, sowie der Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung<br />
zu überwachen hat und den Vorstand berät. Zu den<br />
Aufgaben des Aufsichtsrats gehört es darüber hinaus,<br />
die Mitglieder des Vorstands zu bestellen und gegebenenfalls<br />
zu entlassen.<br />
SATZUNG, GESCHÄFTSORDNUNG,<br />
LEITSÄTZE, COMPLIANCE<br />
Regelungen für die Geschäftsführung und Unternehmenskontrolle<br />
enthalten des Weiteren die von der<br />
Hauptversammlung beschlossene Satzung der HVB ag<br />
sowie die Geschäftsordnungen, die sich Vorstand und<br />
25<br />
Aufsichtsrat gegeben haben. Genannt<br />
seien ferner die Insiderhandelsverbote<br />
und die Ad-hoc-Publizität nach dem Wertpapierhandelsgesetz<br />
sowie die in diesem Zusammenhang<br />
von der Bank festgelegten Leitsätze für Mitarbeitergeschäfte.<br />
Letztere dienen der wirksamen Verhinderung<br />
von Insidergeschäften mit Wertpapieren und<br />
Derivaten und sind Bestandteil des Arbeitsvertrages<br />
eines jeden Mitarbeiters. Die Einhaltung dieser Vorschriften<br />
wird von dem Compliance-Beauftragten der<br />
Bank überwacht. Die Bank hat darüber hinaus Leitsätze<br />
für Mitarbeiterverhalten und Mitarbeitergeschäfte mit<br />
Immobilien festgelegt, deren Ziel es ist, Interessenkonflikte<br />
im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften<br />
zu vermeiden. Schließlich sei auf die Verlautbarungen<br />
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
verwiesen, wie zum Beispiel die Mindestanforderungen<br />
für das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute<br />
oder die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung<br />
der internen Revision.<br />
www.<br />
hvbgroup.com/<br />
satzung