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ENTSPRECHENSERKLÄRUNG<br />

ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX<br />

Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat<br />

am 3. Dezember 2002 eine Entsprechenserklärung zum<br />

Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben<br />

und diese am 4. Dezember 2002 auf der Website der<br />

Gesellschaft (www.hvbgroup.com) der Öffentlichkeit<br />

dauerhaft zugänglich gemacht. Hiernach entspricht die<br />

Bayerische Hypo- und Vereinsbank ag den Empfehlungen<br />

des Kodex mit nur wenigen Ausnahmen. Die Erklärung<br />

hat folgenden Wortlaut:<br />

»Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß § 161<br />

Aktiengesetz, dass die Bayerische Hypo- und Vereinsbank<br />

Aktiengesellschaft den Empfehlungen der<br />

»Regierungskommission Deutscher Corporate Governance<br />

Kodex« entspricht mit folgenden Ausnahmen:<br />

– Ziffer 2.3.3<br />

»...Der Vorstand soll für die Bestellung eines Vertreters<br />

für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts<br />

der Aktionäre sorgen.«<br />

Hier machen wir darauf aufmerksam, dass unsere<br />

Gesellschaft Inhaberaktien ausgegeben hat und somit<br />

über kein Namensregister, das als Grundlage für ein<br />

elektronisches System zur Identifikation der Aktionäre<br />

herangezogen werden kann, verfügt. Eine Umsetzung<br />

der Empfehlung in dem Maße, dass zum Beispiel auch<br />

eine Weisungserteilung über das Internet möglich ist,<br />

bedarf daher zunächst des Aufbaus eines entsprechenden<br />

Systems für Inhaberaktien. Dessen ungeachtet<br />

wird auf unserer Hauptversammlung – wie auch bisher<br />

schon – ein Mitarbeiter vertreten sein, dem Aktionäre,<br />

welche die Hauptversammlung vorzeitig verlassen wollen,<br />

eine weisungsgebundene Vollmacht zur Ausübung<br />

des Stimmrechts erteilen können.<br />

– Ziffer 3.8<br />

»...Schließt die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat<br />

eine d & o-Versicherung ab, so soll ein angemessener<br />

Selbstbehalt vereinbart werden.«<br />

München, 26. März 2003<br />

Der Vorstand<br />

Wir halten die Vereinbarung eines solchen Selbstbehaltes<br />

weder für erforderlich noch für angebracht. Verantwortungsvolles<br />

Handeln ist für alle Organmitglieder<br />

selbstverständliche Pflicht. Darüber hinaus dient die<br />

d & o-Versicherung in erster Linie der Absicherung<br />

wesentlicher Eigenrisiken der Gesellschaft und nur in<br />

zweiter Linie dem Vermögensschutz der Organmitglieder.<br />

– Ziffer 4.2.3<br />

»...Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele<br />

(bei der Festlegung variabler Vergütungskomponenten<br />

mit langfristiger Anreizwirkung für Vorstandsmitglieder)<br />

soll ausgeschlossen sein.«<br />

Dieser Empfehlung folgen wir zwar im Grundsatz,<br />

weisen aber darauf hin, dass ein Vergütungsbestandteil,<br />

die Aktientantieme, von der Entwicklung des Aktienkurses<br />

der HypoVereinsbank im Vergleich zu einem<br />

Aktienkurs eines Vergleichskorbes von mindestens acht<br />

aus in der Struktur und Größe vergleichbaren europäischen<br />

Kreditinstituten abhängig ist, wobei einzelne<br />

Banken aus diesem Vergleichskorb im Falle unvorhergesehener<br />

Ereignisse (zum Beispiel Fusionen) herausgenommen<br />

werden können.<br />

– Ziffer 5.4.5<br />

»...Auch die vom Unternehmen an die Mitglieder des<br />

Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten<br />

Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere<br />

Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollen<br />

individualisiert im Anhang zum Konzernabschluss<br />

gesondert angegeben werden.«<br />

Hier wollen wir es bei einer pauschalierten Offenlegung<br />

belassen.«<br />

Im Übrigen sind im Geschäftsjahr keine derartigen Vergütungen<br />

und Vorteile gewährt worden (siehe Finanzbericht).<br />

Auch die börsennotierten, in den Konzern-<br />

abschluss einbezogenen Tochterunternehmen<br />

dab Bank ag, HVB Real Estate<br />

Bank ag, Württembergische Hypothekenbank<br />

und Vereins- und Westbank haben unter<br />

Berücksichtigung unternehmensspezifischer Bedürfnisse<br />

Entsprechenserklärungen zum Deutschen Corporate<br />

Governance Kodex abgegeben.<br />

www.<br />

hvbgroup.com/<br />

entsprechung<br />

30<br />

Der Aufsichtsrat

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