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CODE OF CONDUCT<br />
Ein weiteres Regelwerk, das die HVB Group konzernweit<br />
eingeführt hat, ist der Code of Conduct. Er fasst die<br />
bestehenden Regelungen und ethischen Grundsätze<br />
zusammen und legt einen Standard für integres Ver-<br />
halten fest, der für alle Mitarbeiter<br />
der HVB Group verbindlich ist. Der Code<br />
of Conduct ist Ausdruck einer Grundhaltung,<br />
die in den »Werten der HVB Group« definiert<br />
ist. Sein Ziel ist es, fragwürdige Geschäfte und Geschäftsanbahnungen<br />
effizient zu verhindern. Im Corporate-<br />
Responsibility-Rating der Rating-Agentur oekom Research<br />
erreichte die HVB Group den ersten Rang unter<br />
92 Wettbewerbern der Bank- und Finanzdienstleistungsbranche<br />
(siehe auch das Kapitel »Nachhaltigkeitsmanagement«).<br />
www.<br />
hvbgroup.com/<br />
Codeofconduct<br />
DEUTSCHER<br />
CORPORATE GOVERNANCE KODEX<br />
Eine Zusammenfassung wesentlicher gesetzlicher<br />
Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher<br />
börsennotierter Gesellschaften sowie international<br />
und national anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller<br />
Unternehmensführung stellt außerdem<br />
der von der »Regierungskommission Deutscher<br />
Corporate Governance Kodex« im vergangenen Jahr<br />
verabschiedete Kodex dar. Dieser Deutsche Corporate<br />
Governance Kodex enthält zum einen die kraft Gesetzes<br />
zu beachtenden Vorschriften und verschiedene Anregungen<br />
(Sollte- oder Kann-Regelungen) und zum anderen<br />
eine Reihe von Empfehlungen (Soll-Vorschriften).<br />
Von Letzteren können die Gesellschaften unter Berück-<br />
sichtigung branchen- oder unternehmensspezifischer<br />
Bedürfnisse zwar abweichen; gemäß § 161 AktG sind sie<br />
dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen und<br />
zu begründen (Comply- or Explain-Prinzip). Auf diese<br />
Weise soll der Kodex zur Flexibilisierung und Selbstregulierung<br />
der deutschen Unternehmensverfassung<br />
beitragen.<br />
EFFIZIENTE UNTERNEHMENSÜBERWACHUNG<br />
Die HVB ag befasst sich schon seit langem mit Corporate-Governance-Überlegungen.<br />
Seit vielen Jahren<br />
wurden bereits wichtige Aufgaben des Aufsichtsrats von<br />
einem Arbeitsausschuss wahrgenommen;<br />
die Aufsichtsratsarbeit wurde dann 1999<br />
nochmals im Sinne einer modernen,<br />
effizienten Unternehmensüberwachung umgestaltet. Zusätzliche<br />
Aufgabenfelder wurden auf weitere Ausschüsse<br />
übertragen (siehe unter »Aufsichtsrat«). Vorstand und<br />
Aufsichtsrat der HVB ag begrüßen daher die Vorlage<br />
des Deutschen Corporate Governance Kodex, da er<br />
zum besseren Verständnis der Führungs- und Kontrollmechanismen<br />
deutscher Aktiengesellschaften beiträgt.<br />
Wesentliche Änderungen für die Zusammenarbeit zwischen<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der Bank waren auf<br />
Grund der Empfehlungen und Anregungen des Kodex<br />
nicht erforderlich. In der Entsprechenserklärung vom<br />
3. Dezember 2002 haben daher Vorstand und Aufsichtsrat<br />
erklärt, dass die HVB ag den Empfehlungen des Kodex<br />
bis auf wenige Ausnahmen entspricht (siehe unten).<br />
Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Verabschiedung<br />
des Kodex zum Anlass genommen, eine neue Geschäftsordnung<br />
für den Aufsichtsrat zu beschließen, in die<br />
nahezu sämtliche Regelungen des Kodex, welche die Aufsichtsratsarbeit<br />
betreffen, aufgenommen worden sind.<br />
www.<br />
hvbgroup.com/<br />
kodex<br />
AUFBAU DES »CODE OF CONDUCT«<br />
A. Ethische Grundsätze<br />
B. Allgemeine Orientierung<br />
–Verhalten in Interessenkonflikten;<br />
–Persönliche Verhaltensregeln gegenüber Kunden,<br />
Wettbewerbern und Mitarbeitern;<br />
– Einhaltung der Insiderregeln.<br />
C. Konkrete Richtlinien<br />
– Kampf gegen Bestechung und Korruption;<br />
– Kampf gegen Geldwäsche;<br />
– Engagement für den Umweltschutz.<br />
D. Steuerungen und Sanktionen<br />
– Individuelles Vorgehen in Konfliktfällen;<br />
– Interne Richtlinien und Kontrollen;<br />
– Sanktionsmöglichkeiten der HVB Group.<br />
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