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CODE OF CONDUCT<br />

Ein weiteres Regelwerk, das die HVB Group konzernweit<br />

eingeführt hat, ist der Code of Conduct. Er fasst die<br />

bestehenden Regelungen und ethischen Grundsätze<br />

zusammen und legt einen Standard für integres Ver-<br />

halten fest, der für alle Mitarbeiter<br />

der HVB Group verbindlich ist. Der Code<br />

of Conduct ist Ausdruck einer Grundhaltung,<br />

die in den »Werten der HVB Group« definiert<br />

ist. Sein Ziel ist es, fragwürdige Geschäfte und Geschäftsanbahnungen<br />

effizient zu verhindern. Im Corporate-<br />

Responsibility-Rating der Rating-Agentur oekom Research<br />

erreichte die HVB Group den ersten Rang unter<br />

92 Wettbewerbern der Bank- und Finanzdienstleistungsbranche<br />

(siehe auch das Kapitel »Nachhaltigkeitsmanagement«).<br />

www.<br />

hvbgroup.com/<br />

Codeofconduct<br />

DEUTSCHER<br />

CORPORATE GOVERNANCE KODEX<br />

Eine Zusammenfassung wesentlicher gesetzlicher<br />

Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher<br />

börsennotierter Gesellschaften sowie international<br />

und national anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller<br />

Unternehmensführung stellt außerdem<br />

der von der »Regierungskommission Deutscher<br />

Corporate Governance Kodex« im vergangenen Jahr<br />

verabschiedete Kodex dar. Dieser Deutsche Corporate<br />

Governance Kodex enthält zum einen die kraft Gesetzes<br />

zu beachtenden Vorschriften und verschiedene Anregungen<br />

(Sollte- oder Kann-Regelungen) und zum anderen<br />

eine Reihe von Empfehlungen (Soll-Vorschriften).<br />

Von Letzteren können die Gesellschaften unter Berück-<br />

sichtigung branchen- oder unternehmensspezifischer<br />

Bedürfnisse zwar abweichen; gemäß § 161 AktG sind sie<br />

dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen und<br />

zu begründen (Comply- or Explain-Prinzip). Auf diese<br />

Weise soll der Kodex zur Flexibilisierung und Selbstregulierung<br />

der deutschen Unternehmensverfassung<br />

beitragen.<br />

EFFIZIENTE UNTERNEHMENSÜBERWACHUNG<br />

Die HVB ag befasst sich schon seit langem mit Corporate-Governance-Überlegungen.<br />

Seit vielen Jahren<br />

wurden bereits wichtige Aufgaben des Aufsichtsrats von<br />

einem Arbeitsausschuss wahrgenommen;<br />

die Aufsichtsratsarbeit wurde dann 1999<br />

nochmals im Sinne einer modernen,<br />

effizienten Unternehmensüberwachung umgestaltet. Zusätzliche<br />

Aufgabenfelder wurden auf weitere Ausschüsse<br />

übertragen (siehe unter »Aufsichtsrat«). Vorstand und<br />

Aufsichtsrat der HVB ag begrüßen daher die Vorlage<br />

des Deutschen Corporate Governance Kodex, da er<br />

zum besseren Verständnis der Führungs- und Kontrollmechanismen<br />

deutscher Aktiengesellschaften beiträgt.<br />

Wesentliche Änderungen für die Zusammenarbeit zwischen<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der Bank waren auf<br />

Grund der Empfehlungen und Anregungen des Kodex<br />

nicht erforderlich. In der Entsprechenserklärung vom<br />

3. Dezember 2002 haben daher Vorstand und Aufsichtsrat<br />

erklärt, dass die HVB ag den Empfehlungen des Kodex<br />

bis auf wenige Ausnahmen entspricht (siehe unten).<br />

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Verabschiedung<br />

des Kodex zum Anlass genommen, eine neue Geschäftsordnung<br />

für den Aufsichtsrat zu beschließen, in die<br />

nahezu sämtliche Regelungen des Kodex, welche die Aufsichtsratsarbeit<br />

betreffen, aufgenommen worden sind.<br />

www.<br />

hvbgroup.com/<br />

kodex<br />

AUFBAU DES »CODE OF CONDUCT«<br />

A. Ethische Grundsätze<br />

B. Allgemeine Orientierung<br />

–Verhalten in Interessenkonflikten;<br />

–Persönliche Verhaltensregeln gegenüber Kunden,<br />

Wettbewerbern und Mitarbeitern;<br />

– Einhaltung der Insiderregeln.<br />

C. Konkrete Richtlinien<br />

– Kampf gegen Bestechung und Korruption;<br />

– Kampf gegen Geldwäsche;<br />

– Engagement für den Umweltschutz.<br />

D. Steuerungen und Sanktionen<br />

– Individuelles Vorgehen in Konfliktfällen;<br />

– Interne Richtlinien und Kontrollen;<br />

– Sanktionsmöglichkeiten der HVB Group.<br />

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