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Hessen stärker machen - Fundación Friedrich Naumann

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Kindergärten grundsätzlich als positiv zu bewerten. Aber auch hier gilt der<br />

Grundsatz, dass Integration nicht um jeden Preis geschehen darf. Es muss<br />

weiterhin die Möglichkeit geben, bei Bedarf Kinder mit Behinderungen in<br />

besonders qualifizierten Einrichtungen unterbringen zu können.<br />

Barrierefreiheit ist Grundvoraussetzung für eine tatsächliche Teilhabe.<br />

Menschen mit Behinderung müssen alle öffentlichen Gebäude,<br />

Verkehrsmittel und Kommunikationseinrichtungen weitgehend unabhängig<br />

von fremder Hilfe benutzen können.<br />

Die Möglichkeit, zu arbeiten, bedeutet für Menschen mit Behinderung nicht<br />

nur materielle Existenzsicherung, sondern heißt zugleich Teilhabe am<br />

gesellschaftlichen Leben. Grundlage hierfür können neben beruflichen<br />

Fördermaßnahmen nur die konsequente Vorhaltung von<br />

Rehabilitationsinfrastrukturen sowie der Ausbau spezieller<br />

Beschäftigungsgesellschaften sein. Die FDP sieht dabei vor allem die<br />

Integrationsfachdienste in der Pflicht, ihre Personalstrukturen dahingehend<br />

zu qualifizieren, dass sie ihre Instrumente zur beruflichen Eingliederung voll<br />

ausschöpfen.<br />

Die FDP setzt sich für den Fortbestand der Berufsbildungs- und<br />

Berufsförderungswerke in <strong>Hessen</strong> ein. Die schwierige finanzielle Situation,<br />

in die diese Institutionen in den letzten Jahren durch eine verfehlte<br />

Belegungspolitik der Bundesagentur für Arbeit geraten sind, darf in keinem<br />

Fall dazu führen, dass die Existenz dieser Einrichtungen in Gefahr gerät.<br />

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in <strong>Hessen</strong>,<br />

das gemeinsam von FDP und CDU 2004 auf den Weg gebracht worden ist,<br />

hat sich in der praktischen Arbeit der Kommunen bewährt. Vor allem die<br />

Möglichkeit, durch Zielvereinbarungen zwischen den Interessenverbänden<br />

und der öffentlichen Hand Probleme mehr auf kommunaler Ebene zu lösen,<br />

wird sehr gut angenommen.<br />

IV. 10 Ehrenamt<br />

Das ehrenamtliche Engagement bildet in vielen Bereichen die Stütze von<br />

Vereins- und Sozialarbeit. Neben der Ehrenamtscard und der Verbesserung<br />

des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes von Ehrenamtlern bedarf es<br />

einer Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts. Mit einer<br />

Entbürokratisierung des bürgerschaftlichen Engagements kann sofort<br />

begonnen werden. Die Zivilgesellschaft muss endlich als gleichrangiger<br />

Akteur neben Staat und Markt ernst genommen und auch so behandelt<br />

werden. Der ermöglichende und aktivierende Staat muss den Obrigkeits-<br />

und Wohlfahrtsstaat ablösen, damit die Verantwortung für das Gemeinwohl<br />

dorthin zurückkehrt, wo sie hingehört: zu den Bürgerinnen und Bürgern. Nur<br />

so kann eine Bürgergesellschaft entstehen, die diesen Namen verdient.<br />

Durch Schaffung der notwendigen Rechtsverordnung nach dem Hessischen<br />

Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) sind die<br />

Voraussetzungen zu schaffen, dass für die Aus- und Weiterbildung im<br />

Ehrenamt Bildungsurlaub in Anspruch genommen werden kann. Bereits seit<br />

1999 ist das Ehrenamt Bildungsziel im Sinne des HBUG. Bis zum heutigen<br />

Tage fehlt aber die für die Umsetzung notwendige Rechtsverordnung.<br />

Ehrenamtliche Helfer arbeiten unentgeltlich und investieren zum Wohle der<br />

Allgemeinheit viel Zeit. Dennoch müssen sie für notwendige Fortbildungen<br />

ihren Jahresurlaub in Anspruch nehmen und entstehende Kosten selber<br />

tragen. Eine Entwicklung weg vom Ehrenamt kann sich unsere Gesellschaft<br />

nicht leisten! Das Hessische Gesetzt zur Stärkung des Ehrenamtes in der<br />

Jugendarbeit könnte insoweit als Vorbild dienen. Danach erhalten<br />

Barrierefreiheit<br />

Berufstätigkeit - Teilhabe<br />

am gesellschaftlichen<br />

Leben<br />

Gleichstellungsgesetz<br />

Förderung des<br />

Ehrenamtes<br />

Rechtsverordnung<br />

endlich umsetzen<br />

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