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Hessen stärker machen - Fundación Friedrich Naumann

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Diese Missstände führen zu einer – vielleicht beabsichtigten – Ausdünnung<br />

der (fach-)ärztlichen Versorgung mit der Gefahr einer planwirtschaftlichen<br />

Zuteilungsmedizin. Die Leistungsfähigkeit solcher Systeme kann man in<br />

Großbritannien „bewundern“ und konnte man in der DDR erleben:<br />

Wartelisten, auch im hausärztlichen Bereich, und Leistungsverweigerung<br />

(Rationierung) waren die Folgen.<br />

Auch im stationären Bereich muss es dem Patienten möglich sein, das<br />

Krankenhaus seines Vertrauens frei zu wählen. Jedes Krankenhaus ist<br />

inzwischen gesetzlich verpflichtet, z.B. im Internet einen Qualitätsbericht zu<br />

veröffentlichen, aus dem u. a. die Anzahl der durchgeführten Operationen<br />

hervorgeht, ebenso die Häufigkeit der zugehörigen Komplikationen. Auch<br />

sind inzwischen viele Krankenhäuser zertifiziert. Zudem haben die<br />

Krankenkassen die Möglichkeit, über das Hessische Sozialministerium<br />

unwirtschaftlich arbeitenden und qualitativ schlechten Krankenhäusern die<br />

Grundlagen für eine Regelversorgung zu entziehen. Daher entbehren<br />

Bestrebungen einzelner Krankenkassen, ihre Patienten nur in bestimmten<br />

Häusern behandeln zu lassen, einer sachlichen Grundlage und bergen die<br />

Gefahr einer Rationierung mit Wartelisten in sich.<br />

Das Hessische Krankenhausgesetz hat sich in der Praxis bewährt. Die<br />

Steuerung der Krankenhausplanung durch die regionalen<br />

Krankenhauskonferenzen ist ein dezentrales und den lokalen Bedürfnissen<br />

angepasstes Instrument. Die FDP spricht sich dafür aus, den<br />

Krankenhauskonferenzen mehr Entscheidungsspielräume einzuräumen<br />

und deren Ergebnisse <strong>stärker</strong> zu berücksichtigen als bisher.<br />

Die Verzahnung des stationären und ambulanten Bereichs ist sinnvoll. So<br />

können einerseits Doppeluntersuchungen vermieden werden, andererseits<br />

kann das Krankenhaus teure Spezialgeräte in die ambulante Versorgung<br />

mit einbringen: Sei es, dass das Krankenhaus sich in diesen Bereichen an<br />

der ambulanten Versorgung beteiligt, sei es, dass niedergelassene Ärzte<br />

für ihre ambulante Tätigkeit Krankenhausgeräte „mitbenutzen“. Gute<br />

Beispiele sind hier die Öffnung der Krankenhäuser mit<br />

Computertomographen bzw. Magnetresonanztomographen für<br />

niedergelassene Radiologen oder die Möglichkeit zum ambulanten<br />

Operieren am Krankenhaus durch Ärzte aus dem ambulanten Bereich oder<br />

auch die Schaffung von Spezialambulanzen für AIDS-Kranke oder Bluter.<br />

Die FDP setzt sich für den Erhalt des Belegarztsystems ein. Hier wird die<br />

angestrebte integrierte Versorgung in konzentrierter und außerdem<br />

wirtschaftlicher Form durchgeführt. Belegärzte betreuen ihre Patienten<br />

ambulant, vorstationär, im Krankenhaus und behandeln sie dann auch<br />

gegebenenfalls anschließend „zu Hause“, sodass der Patient beim Arzt<br />

seines Vertrauens bleiben kann und der behandelnde Arzt seinen Patienten<br />

auch wirklich kennt.<br />

Die Einführung des so genannten Fallpauschalensystems ist vom Ansatz<br />

her sinnvoll (DRG-System). Doch durch sich ständig ändernde<br />

Berechnungsgrößen (Relativgewicht), können Krankenhäuser ihr Budget<br />

nicht sicher planen. Damit werden Wettbewerbsverzerrungen geschaffen,<br />

denn bei den öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern decken häufig<br />

Landkreise und Städte mögliche Defizite ab, während private<br />

Krankenhausträger und freigemeinnützige (Kirchen oder<br />

Wohlfahrtsverbände) diese Finanzhilfe nicht bekommen. Die FDP kritisiert<br />

die Umsetzung des DRG-Systems, welches in Deutschland durchgängig im<br />

stationären Bereich umgesetzt worden ist und dem damit die<br />

Differenzierung fehlt. Viele Krankheitsbilder lassen sich nicht mit der so<br />

genannten Erstdiagnose abbilden.<br />

Stationärer Bereich<br />

Hessisches<br />

Krankenhausgesetz<br />

Verzahnung von<br />

ambulant und stationär<br />

Erhalt des<br />

Belegarztsystems<br />

DRG-System<br />

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